Die geplanten Pflegekürzungen von Ministerin Warken treffen besonders pflegende Angehörige, vor allem Frauen. Rentenpunkte sollen gekürzt werden, während die Kosten weiter steigen. Der Pflegenotstand spitzt sich zu
Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken zaubert unermüdlich ein Gesetz nach dem anderen aus dem Hut und bringt damit nicht nur die Verbände ins Schwitzen
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur
Anlässlich des Internationalen Tags der Pflege gehen in dieser Woche junge Pflegefachkräfte auf die Straße, um für eine verfassungsmäßige Absicherung des Rechts auf Pflege einzutreten. Der sogenannte Walk of Care führt bis vor das Berliner Gesundheitsministerium und hat als jährlich wiederkehrendes Ziel, eine professionell ausgeübte und rechtlich geschützte Pflege, nach dem Vorbild der Schweiz, zu etablieren. „Wir haben Lust auf Pflege“, so Mitorganisatorin Josefine Postzich in ihrem Aufruf zu dem Marsch. „Aber die Politik macht es uns schwer, den Beruf richtig auszuüben.“
Im Mittelpunkt ihrer Forderungen stehen spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sowie eine gerechtere Finanzierung des gesamten Pflegesektors. Mit diesen Anliegen richten sie sich an die zuständige Ansprechpartnerin: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Diese fällt seit ihrem Amtsantritt durch ein außergewöhnlich hohes legislatives Tempo auf. Es vergeht kaum eine Woche, ohne dass ein neues Gesetzesvorhaben angekündigt wird. Für Berufsverbände und Interessenvertretungen, die zu den Entwürfen Stellung beziehen müssen, bedeutet das eine erhebliche Belastung.
Pflegebedürftige verlieren ihre Ersparnisse
Nach der Vorstellung der Reform der Notfallversorgung und der umstrittenen Finanzreform der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) war es Anfang Mai das Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitssystems, in dessen Mittelpunkt die Nutzung von Patientendaten steht, das das Primärarztsystem vorbereiten soll und dafür sorgen könnte, dass die elektronische Patientenakte bald nicht mehr ganz so freiwillig ist.
Noch in diesem Monat hat Warken auch die Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Was von den „Ideen“ bisher an die Öffentlichkeit gedrungen ist, hat das Zeug, die Gemüter mindestens ebenso zu erregen wie die GKV-Reform. In einer repräsentativen Civey-Umfrage im April beurteilten 44 Prozent der Befragten die Arbeit der Bundesregierung im Hinblick auf die Soziale Pflegeversicherung als ungenügend, 24 Prozent sogar als mangelhaft.
Die chronische Unterfinanzierung der Kasse führt zu ständig steigenden Eigenanteilen für den Heimaufenthalt, die inzwischen bei durchschnittlich 3.245 Euro monatlich liegen und entweder von den Betroffenen und ihren Angehörigen oder den Kommunen zu tragen sind. Eine von der DAK in Auftrag gegebene neue Umfrage offenbart, dass die Hälfte aller Pflegebedürftigen dadurch ihr Haus oder den Großteil ihrer Ersparnisse verliert.
Pflege wird zum Kostenblock
Schon in Bezug auf das GKV-Gesetz, das auch die Krankenhauspflege betrifft, monierte der Deutsche Pflegerat (DPR) das auf Eile getrimmte Verfahren als „unangemessen“. Im Gespräch mit dem Freitag erklärt dessen Präsidentin Christine Vogler: „Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch, weil er vor allem einer Finanzierungslogik folgt und nicht zuerst der Logik guter Versorgung. Natürlich müssen die GKV-Finanzen stabilisiert werden. Aber wenn die Grundlohnrate zur festen Obergrenze und das Pflegebudget gedeckelt wird, dann wird Pflege erneut vor allem als Kostenblock behandelt.“
Es sei zwar gut, dass das Pflegebudget nicht vollständig in das System der Fallpauschalen zurückgeführt werde. Doch ein Pflegebudget, das gedeckelt, bereinigt und in seiner Entwicklung begrenzt wird, verliere seine Schutzfunktion. „Wenn Service, Transport oder Assistenz wegfallen, landet die Arbeit wieder bei den Pflegefachpersonen im Krankenhaus. Das verschärft den Personalmangel und schwächt die Versorgungsqualität.“
Was sich nun im Pflegebereich zusammenbraut, ist nicht minder auf Kostenlogik abgestellt. Dabei ist der Handlungsspielraum hier geringer als bei der GKV, denn „eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen kann nicht allein durch Effizienzsteigerungen und Ausgabenbegrenzung gelingen“, sagt etwa AOK-Chefin Carola Reimann. Doch genau dies ist zu befürchten, wenn ein internes Arbeitspapier, das aus der Facharbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hervorgegangen ist, umgesetzt werden sollte.
Insbesondere Frauen werden benachteiligt
Unter dem Stichwort „nachhaltige Finanzierung“ sind im Referentenentwurf nun vor allem Ausgabenkürzungen und Leistungsverschlechterungen aufgelistet. Strengere Beurteilungsregeln bei den Pflegegraden eins bis drei etwa, wobei der Entlastungsbetrag in Pflegegrad eins ohnehin zur Disposition steht. Bei den Pflegeleistungen sollen neue Budgetmodelle eingeführt und bestehende Leistungen umverteilt werden. Insgesamt werden Kontrollen verstärkt, der eigenverantwortliche Umgang mit Hilfen beschränkt.
Dieser Tage wurde außerdem bekannt, dass das Ministerium plant, die Rentenpunkte für pflegende Angehörige zu kürzen. Ausgerechnet der Gruppe von Menschen, auf der die Hauptlast der Pflege liegt und ohne die das gesamte System zusammenbrechen würde. Die niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Christine Arbogast, kritisiert gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass das „nicht nur unsolidarisch“ sei, sondern „insbesondere Frauen benachteiligt, da diese immer noch den Großteil der häuslichen Pflege übernehmen“.
DPR-Präsidentin Vogler hat durchaus Verständnis für die Finanznöte der Pflegekasse, lehnt den pauschalen Abbau bisheriger Hilfen jedoch ab. „Wir stellen uns nicht hin und sagen, alles muss exakt bleiben, wie es ist.“ Deshalb könne man sich den Pflegegrad eins im Hinblick auf Zielgenauigkeit und Wirkung ansehen. Man sollte aber berücksichtigen, „dass gerade frühe, niedrigschwellige Unterstützung Selbstständigkeit erhalten, Angehörige entlasten und spätere, teurere Pflegebedarfe vermeiden“ helfe. Genau darauf zielte die Einführung von Pflegegrad eins im Jahr 2017 ab.
Entwürdigende Verfahren drohen
Den Entlastungsbetrag von 131 Euro können Betroffene nach persönlichen Bedürfnissen ausgeben, für einen Hausnotruf etwa oder gelegentliche Haushaltshilfe. „Wenn die Hürden für die unteren Pflegegrade steigen“, prophezeit Vogler, „bekommen Menschen später Hilfe – und das verschiebt das Problem nur nach hinten“. Sollte Pflegegrad eins wieder an die Bedürftigkeit geknüpft werden oder die Ausgaben stärker kontrolliert werden, brächte das jede Menge zusätzliche Prüfung und Bürokratie mit sich und bewirkte das Gegenteil der angekündigten Bürokratieentlastung im Pflegebereich. Und für die Betroffenen seien solche Verfahren „entwürdigend“, meint Vogler.
Völlig indiskutabel findet die ehemalige Krankenschwester und Pflegepädagogin die Zugangsverschärfung in Pflegegrad zwei und drei für Menschen, die ohnehin bereits erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. „Wenn die Zugangshürden erhöht werden, bekommen die Menschen später Unterstützung – oft erst dann, wenn die häusliche Situation schon instabil ist, Angehörige überlastet sind oder die stationäre Versorgung wahrscheinlicher wird.“
Statt über Leistungskürzungen und höhere Schwellenwerte zu diskutieren, fordert Vogler, endlich die „wichtigen Strukturfragen“ anzugehen. Was gehört wirklich in die Pflegeversicherung, fragt Vogler. Warum werden der Pflegekasse Ausbildungskosten, versicherungsfremde Leistungen und nachwirkende Corona-Kosten zugemutet? Warum reden wir nicht konsequent über Kompetenzverteilung, Prävention, pflegerische Beratung und eine bessere Steuerung der Versorgung?
Eine neue Rolle für Pflegekräfte
Auch die Kompetenz von Pflegefachkräften könnte viel stärker genutzt werden, etwa wenn es um die Begutachtung von Pflegebedürftigen geht. „Der Einwand lautet dann oft: Pflegefachpersonen seien Leistungserbringer und hätten deshalb einen Interessenkonflikt. Aber Interessenkonflikte kann man regulieren. Ärztinnen und Ärzte stellen Diagnosen und verordnen Leistungen, ohne dass man deshalb ihre fachliche Rolle grundsätzlich infrage stellt. Bei der Pflege brauchen wir denselben professionellen Vertrauensvorschuss“, so Vogler. Oft sähen die Pflegenden sehr früh, was Menschen benötigen in einer konkreten Lebenssituation, wo welche Risiken lauern und ob ärztliche Unterstützung oder andere Hilfen nötig sind.
Gerade im Hinblick auf die geplante Primärversorgung in der Fläche kommt der Pflege künftig eine Schlüsselrolle zu. Es reiche nicht aus, dass die Beschäftigten im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nun in den Bereichen Demenz, Diabetes und Wundversorgung weitgehendere Aufgaben zugewiesen bekämen, solange sie immer wieder auf ärztliche Einzelentscheidungen zurückverwiesen würden. „Wir müssen klüger mit den knappen finanziellen und personellen Ressourcen umgehen. Es geht nicht um einen Kompetenzkampf zwischen Berufsgruppen, sondern um moderne Versorgung.“
Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung, dem Pflegeverbände, Gewerkschaften und Sozialverbände angehören, fordert eine vollumfängliche Absicherung der Pflege und sieht sich unterstützt von 65 Prozent der Bürger, die den Ausbau der Pflegeversicherung bis hin zu einer Bürgerversicherung befürworten. Auch der Pflegerat fordert die verlässliche Absicherung pflegebedingter Leistungen im Rahmen einer Pflegevollversicherung, allerdings entlastet um die Anteile für Unterkunft, Verpflegung oder Investitions- und Ausbildungskosten.
Dieser Artikel erschien erstmals am 11. Mai 2026.
en Beruf richtig auszuüben.“Im Mittelpunkt ihrer Forderungen stehen spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen sowie eine gerechtere Finanzierung des gesamten Pflegesektors. Mit diesen Anliegen richten sie sich an die zuständige Ansprechpartnerin: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Diese fällt seit ihrem Amtsantritt durch ein außergewöhnlich hohes legislatives Tempo auf. Es vergeht kaum eine Woche, ohne dass ein neues Gesetzesvorhaben angekündigt wird. Für Berufsverbände und Interessenvertretungen, die zu den Entwürfen Stellung beziehen müssen, bedeutet das eine erhebliche Belastung.Pflegebedürftige verlieren ihre ErsparnisseNach der Vorstellung der Reform der Notfallversorgung und der umstrittenen Finanzreform der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) war es Anfang Mai das Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitssystems, in dessen Mittelpunkt die Nutzung von Patientendaten steht, das das Primärarztsystem vorbereiten soll und dafür sorgen könnte, dass die elektronische Patientenakte bald nicht mehr ganz so freiwillig ist.Noch in diesem Monat hat Warken auch die Reform der Pflegeversicherung angekündigt. Was von den „Ideen“ bisher an die Öffentlichkeit gedrungen ist, hat das Zeug, die Gemüter mindestens ebenso zu erregen wie die GKV-Reform. In einer repräsentativen Civey-Umfrage im April beurteilten 44 Prozent der Befragten die Arbeit der Bundesregierung im Hinblick auf die Soziale Pflegeversicherung als ungenügend, 24 Prozent sogar als mangelhaft.Die chronische Unterfinanzierung der Kasse führt zu ständig steigenden Eigenanteilen für den Heimaufenthalt, die inzwischen bei durchschnittlich 3.245 Euro monatlich liegen und entweder von den Betroffenen und ihren Angehörigen oder den Kommunen zu tragen sind. Eine von der DAK in Auftrag gegebene neue Umfrage offenbart, dass die Hälfte aller Pflegebedürftigen dadurch ihr Haus oder den Großteil ihrer Ersparnisse verliert.Pflege wird zum Kostenblock Schon in Bezug auf das GKV-Gesetz, das auch die Krankenhauspflege betrifft, monierte der Deutsche Pflegerat (DPR) das auf Eile getrimmte Verfahren als „unangemessen“. Im Gespräch mit dem Freitag erklärt dessen Präsidentin Christine Vogler: „Wir sehen diesen Entwurf sehr kritisch, weil er vor allem einer Finanzierungslogik folgt und nicht zuerst der Logik guter Versorgung. Natürlich müssen die GKV-Finanzen stabilisiert werden. Aber wenn die Grundlohnrate zur festen Obergrenze und das Pflegebudget gedeckelt wird, dann wird Pflege erneut vor allem als Kostenblock behandelt.“Es sei zwar gut, dass das Pflegebudget nicht vollständig in das System der Fallpauschalen zurückgeführt werde. Doch ein Pflegebudget, das gedeckelt, bereinigt und in seiner Entwicklung begrenzt wird, verliere seine Schutzfunktion. „Wenn Service, Transport oder Assistenz wegfallen, landet die Arbeit wieder bei den Pflegefachpersonen im Krankenhaus. Das verschärft den Personalmangel und schwächt die Versorgungsqualität.“Was sich nun im Pflegebereich zusammenbraut, ist nicht minder auf Kostenlogik abgestellt. Dabei ist der Handlungsspielraum hier geringer als bei der GKV, denn „eine nachhaltige Stabilisierung der Finanzen kann nicht allein durch Effizienzsteigerungen und Ausgabenbegrenzung gelingen“, sagt etwa AOK-Chefin Carola Reimann. Doch genau dies ist zu befürchten, wenn ein internes Arbeitspapier, das aus der Facharbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hervorgegangen ist, umgesetzt werden sollte.Insbesondere Frauen werden benachteiligtUnter dem Stichwort „nachhaltige Finanzierung“ sind im Referentenentwurf nun vor allem Ausgabenkürzungen und Leistungsverschlechterungen aufgelistet. Strengere Beurteilungsregeln bei den Pflegegraden eins bis drei etwa, wobei der Entlastungsbetrag in Pflegegrad eins ohnehin zur Disposition steht. Bei den Pflegeleistungen sollen neue Budgetmodelle eingeführt und bestehende Leistungen umverteilt werden. Insgesamt werden Kontrollen verstärkt, der eigenverantwortliche Umgang mit Hilfen beschränkt.Dieser Tage wurde außerdem bekannt, dass das Ministerium plant, die Rentenpunkte für pflegende Angehörige zu kürzen. Ausgerechnet der Gruppe von Menschen, auf der die Hauptlast der Pflege liegt und ohne die das gesamte System zusammenbrechen würde. Die niedersächsische Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Christine Arbogast, kritisiert gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass das „nicht nur unsolidarisch“ sei, sondern „insbesondere Frauen benachteiligt, da diese immer noch den Großteil der häuslichen Pflege übernehmen“.DPR-Präsidentin Vogler hat durchaus Verständnis für die Finanznöte der Pflegekasse, lehnt den pauschalen Abbau bisheriger Hilfen jedoch ab. „Wir stellen uns nicht hin und sagen, alles muss exakt bleiben, wie es ist.“ Deshalb könne man sich den Pflegegrad eins im Hinblick auf Zielgenauigkeit und Wirkung ansehen. Man sollte aber berücksichtigen, „dass gerade frühe, niedrigschwellige Unterstützung Selbstständigkeit erhalten, Angehörige entlasten und spätere, teurere Pflegebedarfe vermeiden“ helfe. Genau darauf zielte die Einführung von Pflegegrad eins im Jahr 2017 ab.Entwürdigende Verfahren drohenDen Entlastungsbetrag von 131 Euro können Betroffene nach persönlichen Bedürfnissen ausgeben, für einen Hausnotruf etwa oder gelegentliche Haushaltshilfe. „Wenn die Hürden für die unteren Pflegegrade steigen“, prophezeit Vogler, „bekommen Menschen später Hilfe – und das verschiebt das Problem nur nach hinten“. Sollte Pflegegrad eins wieder an die Bedürftigkeit geknüpft werden oder die Ausgaben stärker kontrolliert werden, brächte das jede Menge zusätzliche Prüfung und Bürokratie mit sich und bewirkte das Gegenteil der angekündigten Bürokratieentlastung im Pflegebereich. Und für die Betroffenen seien solche Verfahren „entwürdigend“, meint Vogler.Völlig indiskutabel findet die ehemalige Krankenschwester und Pflegepädagogin die Zugangsverschärfung in Pflegegrad zwei und drei für Menschen, die ohnehin bereits erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. „Wenn die Zugangshürden erhöht werden, bekommen die Menschen später Unterstützung – oft erst dann, wenn die häusliche Situation schon instabil ist, Angehörige überlastet sind oder die stationäre Versorgung wahrscheinlicher wird.“Statt über Leistungskürzungen und höhere Schwellenwerte zu diskutieren, fordert Vogler, endlich die „wichtigen Strukturfragen“ anzugehen. Was gehört wirklich in die Pflegeversicherung, fragt Vogler. Warum werden der Pflegekasse Ausbildungskosten, versicherungsfremde Leistungen und nachwirkende Corona-Kosten zugemutet? Warum reden wir nicht konsequent über Kompetenzverteilung, Prävention, pflegerische Beratung und eine bessere Steuerung der Versorgung?Eine neue Rolle für Pflegekräfte Auch die Kompetenz von Pflegefachkräften könnte viel stärker genutzt werden, etwa wenn es um die Begutachtung von Pflegebedürftigen geht. „Der Einwand lautet dann oft: Pflegefachpersonen seien Leistungserbringer und hätten deshalb einen Interessenkonflikt. Aber Interessenkonflikte kann man regulieren. Ärztinnen und Ärzte stellen Diagnosen und verordnen Leistungen, ohne dass man deshalb ihre fachliche Rolle grundsätzlich infrage stellt. Bei der Pflege brauchen wir denselben professionellen Vertrauensvorschuss“, so Vogler. Oft sähen die Pflegenden sehr früh, was Menschen benötigen in einer konkreten Lebenssituation, wo welche Risiken lauern und ob ärztliche Unterstützung oder andere Hilfen nötig sind.Gerade im Hinblick auf die geplante Primärversorgung in der Fläche kommt der Pflege künftig eine Schlüsselrolle zu. Es reiche nicht aus, dass die Beschäftigten im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nun in den Bereichen Demenz, Diabetes und Wundversorgung weitgehendere Aufgaben zugewiesen bekämen, solange sie immer wieder auf ärztliche Einzelentscheidungen zurückverwiesen würden. „Wir müssen klüger mit den knappen finanziellen und personellen Ressourcen umgehen. Es geht nicht um einen Kompetenzkampf zwischen Berufsgruppen, sondern um moderne Versorgung.“Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung, dem Pflegeverbände, Gewerkschaften und Sozialverbände angehören, fordert eine vollumfängliche Absicherung der Pflege und sieht sich unterstützt von 65 Prozent der Bürger, die den Ausbau der Pflegeversicherung bis hin zu einer Bürgerversicherung befürworten. Auch der Pflegerat fordert die verlässliche Absicherung pflegebedingter Leistungen im Rahmen einer Pflegevollversicherung, allerdings entlastet um die Anteile für Unterkunft, Verpflegung oder Investitions- und Ausbildungskosten.Dieser Artikel erschien erstmals am 11. Mai 2026.