Auch bei einem dualen Studium kann ein Anspruch auf Bafög bestehen. Dann gibt es kein Bürgergeld.
Die bundesweit rund hunderttausend Teilnehmer eines dualen Studiums können grundsätzlich kein Bürgergeld bekommen. Denn auch bei einem solchen Studium kann grundsätzlich ein Anspruch auf Bafög bestehen, wie am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 7 AS 11/22 R)
Nach Abbruch eines langjährigen Erststudiums hatte der Kläger 2018 in Aachen ein Studium im ausbildungsintegrierten dualen Bachelorstudiengang Angewandte Mathematik und Informatik begonnen. Seine Ausbildungsvergütung von dem beteiligten Unternehmen betrug rund tausend Euro monatlich.
Er meinte, sein Bedarf für Lebenshaltung und Wohnung liege darüber und beantragte daher Hartz-IV-Leistungen – heute Bürgergeld. Das Jobcenter lehnte ab.
Dies geschah zu Recht, wie nun das BSG entschied. Laut Gesetz seien Studenten vom Hartz-IV—Bezug ausgeschlossen, wenn ihr Studium „dem Grunde nach“ auch mit Bafög gefördert werden könne. Dies sei hier der Fall.
Dass der Kläger schon wegen seines späten Abbruchs des Erststudiums keinen Anspruch auf Bafög mehr hatte, ändere an der generellen Förderfähigkeit „dem Grunde nach“ nichts.
Auch das Argument des Studenten, dass er teils mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten müsse, ließen die Kasseler Richter nicht gelten. Denn dies stehe dem Bezug von Bafög nur dann entgegen, wenn die Arbeit „neben“ dem Studium geleistet werde. Das duale Studium sei aber ein Ausbildungskonzept, in das die Arbeit als fester Bestandteil integriert sei. (afp)