Unfassbar: Fast vier Jahre nach ihrer Teilnahme an einer nicht angemeldeten Anti-Corona-Demonstration in Tuttlingen (Baden-Württemberg) wurde eine 59-Jährige vom Landgericht Rottweil zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt.
Nach einem Bericht der Schwäbischen Zeitung versammelte sich am Abend des 1. Mai 2021 in Tuttlingen eine Gruppe von etwa 50 Menschen – organisiert über Telegram. Ihr Ziel: Protest gegen die überzogenen Corona-Maßnahmen. In Schwarz gekleidet, die Gesichter teilweise weiß geschminkt, mit Fackeln und teilweise Fahnen in den Händen bewegte sich die Gruppe vom Honberg in Richtung Innenstadt.
Doch der Demonstrationszug kam nicht weit. An der Kreuzung Ecke Stockacher/Freiburger stellte sich die Polizei in den Weg, denn die Versammlung war nicht angemeldet. Es kam zu kurzen Auseinandersetzungen, bevor die Polizei die Demonstranten schließlich einkesselte.
Auch die heute 59-jährige Frau hatte an der Demo teilgenommen – für sie hat der Abend ein juristisches Nachspiel.
Das Amtsgericht Tuttlingen hatte sie bereits zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Doch das Urteil akzeptierte sie nicht, legte Berufung ein. Ihr wurde Landfriedensbruch, Verstoß gegen das Versammlungs- und Vermummungsverbot und das Führen einer “Waffe” – eine Fackel – vorgeworfen. Nun wurde das Strafmaß vom Landgericht Rottweil neu festgelegt: 7500 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze à 50 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Urteil zeigt: Die Justiz greift hart durch, selbst Jahre danach, wenn Regeln gebrochen werden – insbesondere, wenn die “Täter” Regierungskritiker sind. Doch angesichts der Erkenntnis, dass die Maßnahmen überzogen und teilweise verfassungswidrig waren, könnte die Strafe die Wut auf den Staat nur weiter schüren. Die Bürger fordern eine Aufarbeitung – stattdessen bekommen sie solche Urteile. In den sozialen Netzen zeigen die Nutzer sich verständnislos.
Es ist nicht auszuschließen, dass im besten Deutschland bald wieder Menschen aufgrund ihrer politischen Ansichten im Gefängnis landen, auch wenn ihre Äußerungen mit Volksverhetzung nichts zu tun haben. Scharfe Kritik an der Regierung kann heutzutage als Majestätsbeleidigung und „Delegitimierung des Staates“ gewertet werden und bestraft werden. Jüngstes Beispiel: die Haftstrafe auf Bewährung für den Chefredakteur des Deutschlandkuriers wegen eines Faeser-Memes.