Im November letzten Jahres wurde eine 74-jährige Pensionistin in Guntramsdorf im Bezirk Mödling Opfer eines brutalen Überfalls: Ein (angeblicher) Bosnier und sein mutmaßlicher Komplize (der ebenfalls Bosnier sein soll) sollen die Frau mehrfach ins Gesicht geschlagen und sexuell missbraucht haben. Die beiden flüchteten, nachdem sie eine von Zeugen herbeigerufene Polizeistreife bemerkt hatten. Wenig später wurden sie gefasst, ein Drogentest verlief positiv. Zu den Verdächtigen schweigt man sich im Innenministerium konsequent aus.
Wer sind die beiden Verdächtigen?
Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete Harald Thau hatte nämlich bei ÖVP-Innenminister Gerhard Karner nachgefragt. Thau wollte im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob die beiden Verdächtigen bereits polizeilich bekannt sind, ob sie schon wegen anderer Straftaten verurteilt worden sind, wo sie wohnhaft sind und welche Staatsbürgerschaften sie besitzen.
Karner versteckt sich hinter “Datenschutz“
Jetzt liegt Karners Antwort vor – und die fällt sehr spärlich aus. Ob es sich um eingebürgerte Österreicher mit oder ohne Migrationshintergrund handelt, ob sie überhaupt legal im Land sind, wo sie wohnen und ob sie vielleicht schon öfter straffällig wurden, will man im Innenministerium nicht preisgeben. Begründet wird das mit dem Datenschutz, der Amtsverschwiegenheit und dem laufenden Verfahren.
Karner verweist auf Paragraph 1 des Datenschutzgesetzes (DSG). Darin heißt es im ersten Absatz:
Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das Bestehen eines solchen Interesses ist ausgeschlossen, wenn Daten infolge ihrer allgemeinen Verfügbarkeit oder wegen ihrer mangelnden Rückführbarkeit auf den Betroffenen einem Geheimhaltungsanspruch nicht zugänglich sind.
Aufklärung einer brutalen Vergewaltigung ist kein öffentliches Interesse
Ursprünglich hatte die Kronen Zeitung über den Fall berichtet. Personenbezogene Daten wurden – außer dem Alter und der angeblichen Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen – dabei nicht veröffentlicht, auch ist eine Rückführung auf die Männer praktisch ausgeschlossen. Ob die beiden, von denen keine Namen bekannt sind, Ausländer oder eingebürgerte Migranten sind, ist zudem kaum eine sensible Information.
Dass Karner bei der Aufklärung gegenüber der Bevölkerung über die Hintergründe dieses besonders widerlichen Falls kein öffentliches Interesse sieht, ist zumindest bemerkenswert. Schon kurz nach dem Bekanntwerden der Tat hatte sich Niederösterreichs Sicherheitslandesrat Christoph Luisser (FPÖ) dazu geäußert – und gefragt, wann der Innenminister endlich handeln würde, anstatt „stumm und tatenlos“ zu bleiben.