Ich traute meinen Augen nicht, als ich die Nachricht las. Und sie stammte nicht etwa von einem anonymen Beamten – sondern aus einer offiziellen Stellungnahme vor Gericht.
++EIL++ #Verfassungsschutz nimmt Hochstufung zurück: Das @BfV_Bund hat soeben gegenüber dem Verwaltungsgericht in #Köln mittels der angeforderten Stillhaltezusage erklärt, dass es die @AfD vorerst nicht mehr als gesichert extremistische Bestrebung einstuft: pic.twitter.com/UWRVKWYJWv
— Christian Conrad (@RA_Conrad) May 8, 2025
Der Verfassungsschutz hat die Brandmarkung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ erst groß in die Öffentlichkeit getragen – und sich nun juristisch wieder aus der Affäre gezogen. Mit einer sogenannten „Stillhalte-Zusage“, abgegeben gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln.
Was das heißt?
Ganz einfach: Das Amt nimmt die eigene Bewertung faktisch zurück – zumindest vorläufig – will aber gleichzeitig vermeiden, dass ein Gericht es offiziell dazu zwingt.
Das hat nichts mehr mit rechtsstaatlichem Verhalten zu tun.
Das ist klassische Hütchenspiel-Taktik.
Erst der große Auftritt – dann die stille Flucht
Erst am Freitag hatte die damalige Innenministerin Faeser (SPD) gemeinsam mit dem Verfassungsschutz das neue, geheime 1108-Seiten-Gutachten zur AfD zum Anlass genommen, um medienwirksam eine Hochstufung zu verkünden: Nicht mehr nur Verdachtsfall – sondern „gesichert rechtsextremistisch“. Eine Brandmarkung mit enormer Wirkung: politisch, moralisch, medial.
Das Gutachten selbst bekam die AfD nicht zu sehen.
Aber der SPIEGEL durfte darin lesen – und zitieren.
Ein Leak mit Wirkung.
Ein Etikett, das hängen bleibt.
Und jetzt? Rückzug auf Raten.
Wenige Tage später zeigt sich die Wahrheit hinter der Fassade: Sobald es juristisch ernst wird – rudert der Apparat zurück.
Der Verfassungsschutz will vorerst nicht mehr öffentlich von einer „gesichert rechtsextremen“ Partei sprechen. Die Pressemitteilung ist von der Website verschwunden. Und statt Hochstufung heißt es nun wieder: „Verdachtsfall“. Bis das Gericht entscheidet.
Schon wieder ein Skandal im Skandal.
Denn es zeigt, wie dieser Apparat funktioniert:
Er will Wirkung – ohne Verantwortung.
Öffentlichkeit – ohne Offenlegung.
Gerichtsfestigkeit – ohne Gerichte.
Kein Geheimdienst in einer Demokratie
Was sich hier abspielt, sind keine rechtsstaatlichen Vorgänge mehr. Ein Geheimdienst, der geheime Bewertungen öffentlich streut – und dann vor Gericht kneift –, hat seine demokratische Legitimation verspielt.
Ein solcher Apparat ist kein Wächter der Verfassung mehr.
Er ist ein Spieler mit gezinkten Karten.
Und manchmal sogar derjenige, der das Spiel steuert.
Und das alles mit voller Rückendeckung aus der Politik – bislang.
Bewährungsprobe für Kanzler Merz und Minister Dobrindt
Wenn die neue, formell CDU-geführte Regierung das einfach durchwinkt – ohne schwerste personelle Konsequenzen – entlarvt sie sich selbst.
Dann wird Friedrich Merz zum Mitläufer. Und Alexander Dobrindt zum Feigenblatt eines Geheimdienstes, der längst eigene Wege geht.
Und schlimmer noch: Dann macht sich die Union zur Komplizin jener rot-grünen Strukturen, die sie angeblich ablösen wollte
Was bleibt?
Ein Staat, in dem ein Geheimdienst erst öffentlich die Opposition stigmatisiert – und dann heimlich einknickt.
Ein Justizsystem, das erst reagieren darf, wenn der Schaden längst angerichtet ist.
Und eine Regierung, die jetzt zeigen muss, ob sie aufräumt – oder nur die Farben gewechselt hat.
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