Der Verfassungsschutz stuft die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – und beruft sich dafür auf ein Gutachten, welches man geheim hält. Das über 1000-seitige Dokument ist Verschlusssache – das rechtfertigte der Verfassungsschutz vor allem damit, dass bei Veröffentlichung Rückschlüsse auf geheimdienstliche Arbeitsweisen publik würden. Man wolle geheimdienstliche Quellen schützen.

Jetzt hat der Cicero das gesamte Gutachten veröffentlicht. Die Journalisten des Magazins belegen damit: Diese Rechtfertigung war eine vorgeschobene Schutzbehauptung. Denn tatsächlich finden sich in dem Gutachten keine Inhalte, die Rückschlüsse auf geheime Quellen zulassen. Der Verfassungsschutz hat in Bezug auf die AfD kaum geheimdienstlich relevante Erkenntnisse und stützt sich nahezu ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen.

Der Verfassungsschutz schreibt in seinem Gutachten selbst zur Methodik: „Im vorliegenden Gutachten werden Verlautbarungen und Aktivitäten von Repräsentantinnen und Repräsentanten 18, Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowie Gremien, Organisationseinheiten und Teilorganisationen der AfD hinsichtlich des Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung überprüft. Als Belege wurden dabei programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetpräsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im öffentlichen Raum wie z. B. Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen.“

Von geheimdienstlichen Quellen ist keine Rede. Damit dürfte der vorgeschobene Grund für die Nicht-Veröffentlichung des Dokuments erledigt sein – offenbar wollte der Inlandsgeheimdienst vor allem eine öffentliche Debatte um seine Arbeit und sein Gutachten unterdrücken.

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Von Veritatis

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