Der Polizist Hannes Fellner hatte den ehemaligen Abgeordneten Peter Pilz (Grüne, Jetzt-Liste Pilz) wegen der Berichterstattung auf dessen Nachrichtenportal zackzack.at über das Handeln der Polizei im Fall des verstorbenen Sektionschefs im Justizministerium, Christian Pilnacek, wegen übler Nachrede verklagt. Jetzt wurde das Pilz-Medium am Wiener Straflandesgericht am dritten Verhandlungstag erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Unzensuriert war als Prozessbeobachter dabei.
Pilz hatte der Polizei schwere Vorwürfe gemacht
Sowohl in seinem Buch „Pilnacek – Der Tod des Sektionschefs“ als auch auf zackzack.at hatte Pilz der Polizei unter anderem Fehlverhalten bei der Übergabe von Pilnaceks persönlichen Gegenständen an dessen Witwe vorgeworfen. Diese hatte nach eigenen Angaben das Telefon Pilnaceks mit einem Bunsenbrenner zerstört.
ZackZack.at muss 8.000 Euro Geldstrafe zahlen
Der Klage von Fellner, Chefinspektor des Landeskriminalamts Niederösterreich im Bereich Leib und Leben, wurde heute, Mittwoch, am dritten Verhandlungstag stattgegeben. Die “Zack Media GmbH” wurde zur Zahlung von 8.000 Euro Entschädigung – jeweils 2.000 Euro pro Artikel – verurteilt. Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Fellner und einen Kollegen selbst, die in der Berichterstattung von Pilz nicht namentlich genannt wurden, wurden inzwischen eingestellt.
Bundespolizeidirektor wusste von Pilnaceks Geisterfahrt
Als Zeuge geladen war unter anderem Bundespolizeidirektor Michael Takacs. Dieser will mit Anna P., Mitbewohnerin von Karin W., der letzten Lebensgefährtin des Sektionschefs, nicht darüber gesprochen haben, dass Pilnaceks Laptop verschwinden solle. Dass Fellner Beweise unterdrücken oder die Aufklärung von Pilnaceks Tod verhindern wollte, will er nicht wahrgenommen haben. Karin W. kenne er nur aus den Medien, allerdings soll er mit ihrer Mitbewohnerin Anna P. in der Vergangenheit in einer Bürogemeinschaft gewesen sein.
Takacs habe gewusst, dass Pilnacek kurz vor seinem Tod der Führerschein abgenommen wurde. P. habe ihn angerufen und von einem Polizeieinsatz berichtet, bei dem sie sicher gewesen sei, dass er sich auf Pilnacek beziehe. Als „Top-Führungskraft“ habe er die Meldung über Pilnaceks Geisterfahrt bereits in der Nacht erhalten. Den ehemaligen ÖVP-Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka habe er nicht informiert.
“Beispiellose Entschädigung“ für „beispiellose Rufmordkampagne“
Fellners Anwalt Peter Zöchbauer meinte in seinen abschließenden Worten, dass die angeblichen illegalen Sicherstellungen ohne jeden Beweis konstruiert worden seien. Wegen dieser „beispiellosen Rufmordkampagne“ beantrage man eine ebenso beispiellose Entschädigung für die vier Artikel auf zackzack.at.
Die Verteidigung der “Zack Media GmbH” erklärte, man habe bei der Berichterstattung höchste journalistische Sorgfalt walten lassen. In den Artikeln sei das Handeln der Polizei insgesamt kritisch hinterfragt worden, Fellner sei nie namentlich beschuldigt worden. Die – inzwischen eingestellten – Ermittlungen der WKStA gegen Fellner wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch, die Aussage von Karin W. und die Feststellung in der Einstellungsbenachrichtigung der WKStA, dass Pilnaceks Mobiltelefon hätte sichergestellt werden müssen, würden eine Entschädigung ausschließen.
Vorwürfe gegen Polizei konnten nicht bewiesen werden
Richter Christian Noe folgte dieser Argumentation nicht – und erklärte auch ausführlich, warum: Die Inhalte der Berichterstattung hätten sich auf den Vorwurf bezogen, dass Fellner als „Putztrupp“ im Sinne der ÖVP Beweismittel unterdrückt habe. Der Wahrheitsbeweis sei jedoch nicht gelungen. Die falsche Berichterstattung über die illegale Sicherstellung könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass ein anderer Grund nicht dem Gesetz entsprochen hätte. Auch die Behauptung, ein entsprechender Leitfaden sei verletzt worden, rechtfertige nicht die Aussage, die Polizei hätte Beweismittel unterdrückt. Die journalistische Sorgfalt sei nicht im erforderlichen Maß eingehalten worden.
Die Anfragen von zackzack.at hätten den Vorwurf, dass Beweismittel unterdrückt worden seien, enthalten müssen. Dies betreffe nicht alle Artikel, aber die Anfragen seien nicht so formuliert gewesen, dass sie diese „massiven Vorwürfe“ offengelegt hätten. Auch die widersprüchlichen Aussagen von Karin W. seien nicht zuverlässig gewesen. Noe meinte, im Prozess sei zu viel gemutmaßt worden – hätte es sich um ein Strafverfahren gehandelt, hätte man unter diesen Umständen niemals an eine Verurteilung gedacht.
Pilz will Rechtsmittel einlegen
Bei den 8.000 Euro, die das Pilz-Medium zahlen muss, handle es sich angesichts der finanziellen Verhältnisse von zackzack.at um einen Betrag im unteren Bereich – man wolle die Existenz des Mediums nicht gefährden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pilz kündigte an, in die nächste Instanz gehen zu wollen.