Geschlechtsverwirrung als Staatsräson: Wer im besten Deutschland die Geburt eines Kindes im Ausland beurkunden lassen möchte, wird auf dem zugehörigen Formular naturgemäß nach der leiblichen Mutter des Kindes befragt. Was eine Mutter ist, weiß man in der Buntenrepublik aber offensichtlich nicht mehr so genau. Denn dort wird das Geschlecht nicht etwa als weiblich vorausgesetzt – nein, man kann auch “männlich” oder “divers” ankreuzen.

Aufmerksam auf diese Absurdität macht aktuell das Portal “Nius“: Ein Mitarbeiter des Mediums musste nämlich eben dieses Formular ausfüllen und staunte nicht schlecht, als das Geschlecht der leiblichen Mutter erfragt wurde. Weiblich? Männlich? Divers? Oder lieber gar keine Angaben? Man wundert sich, wo im Formular doch explizit darauf hingewiesen wird, dass es um die Person geht, die das Kind geboren hat. Wie soll das einem Mann gelingen?

Das Formular – “Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister (§ 36 PStG)” – ist auch online aufrufbar.

Falls Sie sich das fragen: Natürlich kann laut deutscher Behörden auch der “Vater” weiblich oder divers sein. Es muss sich aber auch nicht um den leiblichen Vater (sprich: Erzeuger) handeln, sondern erfragt wird politisch korrekt der “Vater / 2. Elternteil (ggf. Ehegatte / Ehegattin der Mutter)”.

Auch das Kind kann nun divers zur Welt kommen

Das Tüpfelchen auf dem i sind die Angaben zum Kind, “bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt”. Ein “Ens” kann hier auch angeben, dass das Baby als “divers” auf die Welt gekommen wäre:

Oder man macht gar keine Angaben. Was darf’s denn sein? Suchen Sie es sich doch zu einem späteren Zeitpunkt aus. Hoffentlich werden Ärzte, die Babys zur Welt bringen und den Elternden biologisch korrekt zum neuen Sohn oder Töchterchen gratulieren, nicht bald schon wegen “Misgendering” angezeigt…



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Von Veritatis

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