Es ist eines der Versprechen, mit dem die neue Koalition eine „Wirtschaftswende“ anschieben will: die Steuerentlastungen für Unternehmen. Insbesondere plant die Bundesregierung, Unternehmen via Abschreibungen die direkte Steuerlast etwas zu strecken und zu erleichtern.

Vergangenen Mittwoch betonte Friedrich Merz in den Tagesthemen, dass diese Abschreibungen schnell kommen sollten – und für das gesamte Jahr 2025 gelten würden. „Wir sind auf einem guten Weg, dafür zu sorgen, dass die Steuererleichterungen für die Unternehmen in Kraft treten können (…) wir wollen ja auch die Abschreibungsmöglichkeiten rückwirkend für das ganze Jahr 2025 ermöglichen“, hatte der Bundeskanzler am Mittwochabend erklärt. Dies habe er auch mit Vizekanzler und Finanzminister Klingbeil „ausführlich besprochen“, sagte Merz weiter.

Im Referentenentwurf von Klingbeils Ministerium steht jedoch etwas anderes: Hier ist nicht von rückwirkenden Abschreibungen die Rede. Stattdessen soll diese Möglichkeit erst ab dem 30. Juni dieses Jahres greifen, geht aus dem Entwurf hervor, der dieser Redaktion vorliegt. Die Abschreibungen seien nur für Objekte möglich, „die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind“, heißt es wörtlich.

Friedrich Merz versprach etwas anderes – aber der Entwurfstext ist eindeutig.

Ein Referentenentwurf ist eine erste Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes, bevor er ins Kabinett eingebracht wird, und steht daher weit am Anfang eines Gesetzgebungsprozesses. Dass die „ausführlichen“ Gespräche, die Merz mit Klingbeil geführt haben will, hier jedoch offenbar nicht berücksichtigt wurden, straft den Auftritt des Bundeskanzlers in der ARD dennoch lügen. Seine Verkündung jedenfalls, Abschreibungen auch rückwirkend für das ganze Jahr 2025 möglich zu machen, steht so ausdrücklich nicht im Entwurfstext, der laut Berichten bereits am kommenden Mittwoch ins Kabinett eingebracht wird.





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Von Veritatis

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