Eine Geschichte aus 1001 Nacht.

Drei Rechtsgelehrte aus Somalia erreichen per Zug und aus Polen kommend, deutschen Bahnhofsboden in Frankfurt/Oder. Dort werden sie nicht als Rechtsgelehrte erkannt, sondern als illegal Eingereiste klassifiziert und postwendend in einen anderen Zug gesetzt, und wieder nach Polen zurückgeschickt. Dort angekommen, entlädt sich der Zorn der drei Rechtgelehrten, alle intime Kenner des deutschen Asylrechts in einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, mit der sie ihre Einreise erzwingen wollen.

Die Realität ist natürlich anders.
Aktivisten, die sich als Menschenrechtsanwälte ausgeben, weil man auf diese Weise besser an Steuerzahlern schmarotzen kann, haben die drei Somalier akquiriert, um in Ihrem Namen und auf Kosten der Steuerzahler einen Aufenthalt in Deutschland zu erstreiten. Ein lukratives Geschäft für alle, die daran beteiligt sind.

Und das Verwaltungsgericht Berlin hat geurteilt:

Gerichtliche Eilentscheidung
Zurückweisung Asylsuchender hinter Grenze rechtswidrig
Stand: 02.06.2025 16:24 Uhr

Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung festgestellt.

Das Urteil ist ein Beleg dafür, dass in Brüssel ein Bürokratiemonster, das mit Steuergeldern gemästet wird, wächst und wächst und das freiheitliche Leben in EU-Staaten mit jedem Tag, jeder Stunde, jeder Minute, jeder Sekunde mehr zu einer Farce werden lässt. In diesem Fall durch eine Entmündigung der gewählten Vertreter eines Mitgliedsstaates und eine Regelung, die Steuerzahlern maximale Kosten für die Lebensentscheidungen anderer auferlegt. Denn geurteilt haben die Berliner Vertreter der EU-Kommission, die sich Verwaltungsrichter nennen, Folgendes:

„Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Anträgen im Wesentlichen stattgegeben. Die Zurückweisung der Antragsteller sei rechtswidrig.

Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“). Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin.“


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Mit anderen Worten: Wenn, wer auch immer, es schafft, auf deutschen Boden zu gelangen und das Wort „Asyl“ aufzusagen, dann müssen die Steuerzahler in Deutschland den Asyl-Sagenden verköstigen, ihm eine Unterkunft bezahlen und die Arbeitszeit finanzieren, die mindestens ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge benötigt, um herauszufinden, ob die Asylsagenden denn einen Anspruch auf Asyl in Deutschland haben, etwa deshalb, weil einer ihrer Verwandten oder Bekannten, den sie zum Verwandten machen – wer will das kontrollieren – bereits in Deutschland auf Kosten von Steuerzahlern residiert.

Und natürlich stehen dem Asylsagenden alle Rechtsmittel zur Verfügung, für den Fall, dass die Prüfung ihrer Berechtigung auf Asyl in Deutschland negativ ausfällt. Auch die Kosten für etwaiige Einsprüche und daraus folgenden Anwalts- und Gerichtskosten vor Verwaltungsgerichten zahlen deutsche Steuerzahler. Und am Ende, nach Monaten, wenn nicht Jahren der Auseinandersetzung über die Asylberechtigung eines Asylsagenden wird eine Duldung stehen, weil es mittlerweile Gründe gibt, irgendwas auf Basis von herbei-phnatasierten Menschenrechten, die einer Abschiebung des Asylsagenden entgegen stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben diejenigen, die den Asylsagenden einst als Klientel akquiriert haben, Steuerzahler bereits im mindestens vierstelligen Bereich geschädigt und andere, die Kost und Logis für Asylsagende bereitstellen, haben finanziell auch nicht schlecht abgeschnitten.

Im besten Fall führt die „Dublin-Verordnung“ und das daraus abgeleitete Dublin-Verfahren dazu, dass ein Asylsagender, der aus Polen gekommen ist, nach Monaten, in denen er Kosten für Steuerzahler verursacht hat, nach Polen abgeschoben wird, weil Polen der erste Mitgliedsstaat der EU ist, in dem die Spuren des Asylsagenden zu finden sind. Zwischenzeitlich hat das alles richtig viel Geld gekosten, Geld, das mit erfundenen und an Absurdität kaum mehr zu steigernden Menschenrechtsansprüchen, die generell ohne die Kosten für Steuerzahler und deren Menschenrechte beurteilt werden, entwendet wird.

Die EU ist ein Bürokratiemonster das offenkundig dem Zweck gewidmet ist, Steuerzahler in den Mitgliedsstaaten maximal zu schädigen. Eine Bürokratie, die für Bürger keine Serviceleistungen erbringt, die sie schädigt, hat keinerlei Existenzberechtigung. Und ganz nebenbei ist das Urteil aus Berlin ein weiterer Beleg dafür, dass die Demokratie in angeblich demokratische Staaten durch eine berobte Oligarchie ad absurdum, ins Totalitäre überführt worden ist: Der Souverän sitzt in Brüssel und ist niemandem verantwortlich.

Und wer es anmerkt, der macht sich der Hassrede schuldig.


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Von Veritatis

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