Von Kai Rebmann

Ein Urteil im Eilverfahren lässt bei Grünen und Linken am 2. Mai die Sektkorken knallen: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung von drei Somaliern unweit der deutschen Grenze nach Polen in einer Einzelfallentscheidung für rechtswidrig erklärt. Hierfür, so die kurz zusammengefasste Begründung der Richter, sei zunächst das für solche Fälle vorgesehene Dublin-Verfahren zu durchlaufen. Dieses besagt, dass das EU-Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, dessen Boden potenzielle Antragsteller zuerst betreten haben.

Dumm nur: Eben dieses Dublin-Verfahren funktioniert in Deutschland schlecht bis gar nicht mehr, spätestens seit es von Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) im Zuge ihrer Willkommenspolitik eigenmächtig aus den Angeln gehoben wurde. In der Praxis werden kaum Migranten in die für ihr Verfahren zuständigen Mitgliedsstaaten zurückgeführt – selbst dann nicht, wenn das betreffende Land formal zustimmt.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lieferte hierzu im Frühjahr mehr als alarmierende Zahlen. Im Jahr 2023 stimmten die EU-Nachbarn in 55.728 Fällen einer Rücknahme zu, tatsächlich zurückgeführt wurden aber nur 5.053 Migranten, also nicht einmal jeder Zehnte. Für das Jahr 2024 sieht diese Quote nur unwesentlich besser aus und stieg auf 13 Prozent – es wurden also 5.827 von 44.431 möglichen Rückführungen auf Grundlage des Dublin-Verfahrens durchgeführt.

Deutsche Grenzen bleiben offene Scheunentore

So bleiben die allermeisten illegalen Migranten auf unbestimmte Zeit in Deutschland und der Amtsschimmel wiehert. Denn sobald das für das reguläre Asylverfahren zuständige EU-Land grünes Licht gibt, beginnt die Uhr zu ticken. Sechs Monate bleiben den deutschen Behörden dann Zeit, den oder die betreffenden Kandidaten abzuschieben. Mehr als genug, mag sich nun manch hart arbeitender Steuerzahler denken, doch für die Bewohner der hiesigen Amtsstuben verfliegt ein halbes Jahr in geradezu atemberaubendem Tempo.

Umso bemerkenswerter ist die Geschwindigkeit, die die Berliner Richter im vorliegenden Fall an den Tag gelegt haben. Zu der vom Verwaltungsgericht beanstandeten Zurückweisung nach Polen kam es am 9. Mai 2025 – und kaum drei Wochen später ist ein Urteil da. Die drei Somalier – zwei Männer und eine Frau – wurden demnach am Hauptbahnhof in Frankfurt/Oder aufgegriffen. Gegenüber den Beamten der Bundespolizei bekundete das zuvor offenkundig illegal eingereiste Trio dann sein Asylbegehren.

Aber: Dem Vernehmen nach sollen die Somalier bereits in den Tagen zuvor seit dem 3. Mai 2025 mehrfach versucht haben, die Grenze nach Deutschland zu passieren, jeweils illegal und – ganz wichtig – ohne dabei das für Migranten aus aller Welt geradezu magisch gewordene Wort mit den vier Buchstaben aufzusagen. Irgendjemand muss den Afrikanern in der Zwischenzeit also entsprechende Nachhilfe gegeben haben, wie man nicht nur nach Deutschland kommt, sondern bis auf weiteres auch dort bleiben kann.

Steigende Terror-Gefahr vor Gericht ohne Würdigung

Für das Verwaltungsgericht Berlin spielten all diese offenen Widersprüche im Verhalten der illegalen Migranten bei seiner Urteilsfindung allem Anschein nach keine Rolle. Stattdessen nahmen die Richter die Ausnahmeregelung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ins Visier. „Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“, wie es in der Begründung unter anderem heißt.

Wie bitte? Dieser Artikel regelt die Ausrufung einer nationalen Notlage, auf die sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei seiner Verfügung für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen – ausdrücklich auch von Asylbewerbern – im Zuge der Terrorserie der vergangenen Monate und Jahre sowie des unter der Ampel betriebenen Kontrollverlusts berufen hat und immer noch beruft. Denn Dobrindt will trotz des jüngsten Urteils zunächst an dieser Praxis festhalten und insbesondere erst die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abwarten.

Übrigens: Auch der Attentäter von Aschaffenburg war ein Dublin-Fall. Bulgarien hatte der Rücknahme des Afghanen bereits zugestimmt, der Rest wurde von den deutschen Behörden verschlafen. Ob nun schlichtes Unvermögen oder politischer Wille hinter solchen Skandalen steckt, ändert am Ergebnis nichts – das Sicherheitsgefühl der schon länger hier lebenden Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren massiven Schaden genommen. Und Entscheidungen wie jene aus Berlin tragen nicht unbedingt dazu bei, dass sich daran in absehbarer Zeit wieder etwas zum Besseren ändern könnte.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Juergen Nowak / Shutterstock.com

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