Überraschend stimmte der Bundestag am Donnerstag über die Aufhebung der Immunität des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck ab. Grund und Urheber des Antrags wurden von Seiten des Bundestags nicht mitgeteilt. Während im gleichen Tagesordnungspunkt die Immunität der Linkenabgeordneten Gökay Akbulut und des AfD-Politikers Ingo Hahn aufgehoben wurde, blieb Habeck verschont.

Damit folgte das Plenum der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. „Die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Robert Habeck“, so steht es dort, „wird nicht erteilt.“ Außerdem geht aus der Beschlussempfehlung hervor, dass es sich um eine bereits am 11. März eingegangene Genehmigung für ein Strafverfahren handelt.

Dementsprechend muss eine Ermittlungsbehörde, vermutlich eine Staatsanwaltschaft, den Antrag auf Aufhebung der Immunität eingereicht haben. Welche Behörde es war und aus welchem Grund steht aber weder in der Beschlussempfehlung – so ist es vorgesehen, um die Interessen des Abgeordneten zu wahren –, noch ging es aus der Sitzung am Donnerstagabend hervor.

Während die Hintergründe der Immunitätsaufhebung bei Akbulut und Hahn öffentlich bekannt sind, fehlen also nur zu dem Antrag bei Habeck sämtliche Informationen. Brisant ist auch das Abstimmungsverhalten des Bundestags: Während bei der Linkenpolitikerin sowie bei dem AfD-Abgeordneten einstimmig für die Beschlussempfehlung gestimmt wurde, stimmte die AfD-Fraktion dann gegen die Empfehlung im Fall von Habeck.

Alle anderen Fraktionen stimmten jedoch für die Ablehnung, wie es der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vorgesehen hatte. In der Regel wird über Immunitätsanträge einstimmig entschieden, weil es meist um die rechtmäßige Eröffnung eines Strafverfahrens geht. Denn Mandatsträger erhalten für ihre Zeit im Bundestag nur deshalb eine Immunität, um gegen ungerechtfertigte Ersuchen aufgrund ihres Amtes geschützt zu sein.

In Artikel 46 des Grundgesetzes steht geschrieben, dass ein Abgeordneter „zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden“ darf.

Wird ein Politiker auf frischer Tat ertappt, gilt dieser Grundsatz nicht. Er kann außerdem, wie bereits geschildert, vom Bundestag aufgehoben werden, um ein gerechtfertigtes Strafverfahren zu ermöglichen. Weitere Folgen hat die Aufhebung für ein Mitglied des Bundestags aber nicht, es darf weiterhin seiner Tätigkeit nachkommen. Die Immunität kann überdies jederzeit wiederhergestellt und ein Verfahren so unterbunden werden.

Für Staatsanwaltschaften gilt zudem: Sie müssen den Bundestagspräsidenten 48 Stunden vor dem Beginn der Ermittlungen über das Verfahren informieren. Zuvor führt die Behörde meist jedoch Vorermittlungen durch, um die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens zu begründen. Wendet sich die Staatsanwaltschaft also an den Bundestag, ist davon auszugehen, dass sie bereits Hinweise gesammelt hat.

Was genau das im Fall von Habeck sein könnte, ist unklar. Der ehemalige Minister war zuletzt wegen der Subventionen für den Batteriehersteller Northvolt in den Fokus gerückt: Northvolt hatte in Schweden Insolvenz beantragt, nachdem die Ampel-Regierung für den Bau einer Fabrik in Schleswig-Holstein über 600 Millionen Euro versprochen hatte. Zudem unterstützte die Bundesregierung den Werkbau in Schweden mit 400 Millionen.

Sollte Northvolt jetzt tatsächlich zahlungsunfähig sein, könnte der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleiben, weil die Subventionen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau liefen, für die der Staat haftet (mehr dazu hier). Der Steuerzahlerbund forderte deshalb Ende Mai, dass verantwortliche Politiker mehr für ihr politisches Handeln haften sollen (Apollo News berichtete).

Bereits 2024 war Habeck in den Fokus gerückt: Nach Recherche des Cicero hatten das Umwelt- sowie das Wirtschaftsministerium den Atomausstieg nicht ergebnisoffen geprüft. Aus von dem Magazin veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass es interne Anweisungen und Änderungen gab, womit letztlich eine Laufzeitverlängerung der drei verbleibenden Meiler verhindert wurde.

Die Union richtete daraufhin einen Untersuchungsausschuss ein. Auch große Teile des Sondergremiums kamen dann zu dem Schluss, dass unter der Leitung von Umweltministerin Steffi Lemke sowie Wirtschaftsminister Habeck nicht ergebnisoffen geprüft worden war. Der Atomausstieg wurde somit im April 2023 vollzogen.

wl





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Von Veritatis

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