Es war einmal ein Land, in dem Karikaturen als Ausdruck politischer Freiheit galten. In dem Satire nicht jedem gefallen musste – aber jedem erlaubt war. Dieses Land hieß Bundesrepublik Deutschland. Damals.

Heute genügt ein Facebook-Post, um 6.15 Uhr morgens im Dunklen eine Razzia der Polizei in den eigenen vier Wänden zu haben. Und wenn Sie Pech haben, verbietet man Ihnen danach sogar das Sprechen. Kein Scherz, kein Satiremagazin – sondern eine Verfügung des Amtsgerichts Haßfurt gegen den 63-jährigen Rentner Stefan Niehoff. Die im während der Dauer des Prozesses nicht nur Interviews, sondern auch „interviewähnliche Gespräche“ untersagt. Und die sich auf das gesamte Gerichtsgebäude am Verhandlungstag erstreckt.

Sein „Verbrechen“? Er teilte im Internet kritische Kommentare und Memes. Bekannt wurde er durch ein im Internet kursierendes satirisch bearbeitetes Werbebild von Schwarzkopf – mit Robert Habecks Konterfei und dem Schriftzug „Schwachkopf“. Geschmackssache, gewiss. Aber eben auch: Meinungsfreiheit. Sollte man meinen. Nicht so im neuen Deutschland: Da führte es zu besagter Hausdurchsuchung – bei der auch die Schwerbehinderte Tochter Niehoffs anwesend war, die am Down-Syndrom leidet (siehe meinen Bericht hier).

Was früher Meinungsfreiheit war, ist im Jahr 2025 kriminell. Immer mehr Gerichte scheinen sich weniger der Meinungsfreiheit verpflichtet als dem Kampf gegen diese.

Dabei wurde dieses „Schwachkopf“-Meme nicht einmal strafrechtlich weiterverfolgt. Die Staatsanwaltschaft erklärte später, die mögliche Strafe dafür sei im Vergleich zu den übrigen Vorwürfen „nicht erheblich“.

Denn mittlerweile geht es längst um mehr: Am 18. Juni will vor Gericht in Haßfurt über mehrere weitere Posts Niehoffs verhandeln – darunter Bilder von katholischen Geistlichen beim Hitlergruß, gepostet, nachdem die Kirche zur AfD-Ächtung aufrief, sowie ein Motiv mit Hitler beim Handschlag mit Bischöfen. Auch ein Post zur Äußerung der TV-Unterhalterin Sarah Bosetti während der Corona-Zeit gehört zur Anklage. Sie hatte Menschen „rechts unten“ im politischen Spektrum als „nicht essentiellen Blinddarm“ bezeichnet. Niehoff stellte daneben ein Zitat des KZ-Arztes Fritz Klein, der Juden als „entzündeten Blinddarm“ bezeichnete.

Wichtig ist dabei: Niehoff hat diese Bilder nicht selbst erstellt, sondern laut eigener Aussage lediglich im Netz gefunden und geteilt.

Und genau das macht den Fall so brisant. Denn der große öffentliche Aufschrei entzündete sich ursprünglich am „Schwachkopf“-Meme – mit bundesweiter Aufmerksamkeit. Selbst gemäßigte Stimmen kritisierten die Razzia im November 2024 als unverhältnismäßig. Und genau seit diesem Moment scheint man mit Nachdruck nach Möglichkeiten zu suchen, Niehoff doch noch umfassender zu belangen.

Und nun auch das: ein gerichtliches Interviewverbot – als ob das alles noch nicht gereicht hätte.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Gericht verbietet einem Bürger, am Rande seines Prozesses mit Journalisten zu reden. Nicht weil er zum Aufruhr aufruft. Nicht weil er Hass sät. Sondern weil er satirische Bilder teilt.

Was kommt als Nächstes? Zungenregistrierung? Eine Genehmigungspflicht für Wortmeldungen? Ein staatlich geprüfter Ironie-Führerschein?

Die Entscheidung des Amtsgerichts ist kein Ausrutscher – sie ist ein Symptom. Ein Symptom einer Justiz, die sich zunehmend als Schutzschild für Regierende versteht. Die Meinung mit Missachtung verwechselt, Kritik mit Straftat.

Natürlich waren die Bilder des Rentners überspitzt. Natürlich war er mit Begriffen nicht zimperlich. Aber genau das ist der Kern von Satire: Sie darf überspitzen. Sie darf polemisieren. Sie darf wehtun.

Wer darauf mit Prozessen und Maulkorb reagiert, verlässt den Boden liberaler Demokratie – und marschiert schnurstracks in Richtung Denkverbot. Nicht mit einem Putsch. Sondern mit Gerichtsentscheiden wie diesem.

Es ist kein Extremist, der hier zum Schweigen gebracht wird. Kein Hassprediger, kein Hetzer. Sondern ein Mann mit grauen Haaren und eigener Meinung – der nun bei seinem Prozess nicht einmal mehr erklären darf, wie es zu seinen Posts kam.

Vielleicht sollte man dem Gericht danken. Für diese Klarheit. Denn es zeigt in aller Deutlichkeit, wie fragil das geworden ist, was einst selbstverständlich war: das Recht, sich öffentlich zu äußern, auch dann, wenn es der Regierung nicht passt. Und vor allem da, wo die Schlagzeilen entstehen. Denn die üblichen Beschwichtiger werden nun sagen: Außerhalb des Gerichts darf er sich doch äußern. Ja – da, wo  keine oder kaum Journalisten sind. Das ist das perfide an dieser Sache. Und an so vielen. Wie hier getrickst wird – und wie viele gutgläubige Bürger darauf hereinfallen.

Der Fall Niehoff steht nicht allein. Aber er steht beispielhaft. Für ein Land, das sich an der freien Rede verschluckt – und lieber schweigt, wenn’s unbequem wird. Nur dass es diesmal der Staat ist, der zum Schweigen zwingt.

Und das ist vielleicht das Beunruhigendste an dieser Geschichte: Nicht die Posts waren der Skandal. Sondern die Reaktion darauf.

Im Dezember 2019 ging meine Seite an den Start. Heute erreicht sie Millionen Leser im Monat – und setzt Themen, die selbst große Medien nicht mehr ignorieren können.

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Von Veritatis

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