Weil zwei Ärzte aus Hessen hunderte Maskenatteste fälschlicherweise ausgestellt haben sollen, mussten sie sich vor dem Amtsgericht Fulda verantworten – jetzt wurde das Verfahren eingestellt. Wegen Geringfügigkeit und auf Kosten der hessischen Staatskasse, berichtet die Fuldaer Zeitung. Eine entsprechende Mitteilung erhielten der Betroffene Jürgen Freiherr von Rosen und sein 57-jähriger Sohn am Montag.

Beide betreiben eine Praxis und eine Klinik für Naturheilkunde und Naturmedizin im osthessischen Gersfeld. 2021 waren sie wegen der Ausstellung hunderter falscher Maskenbefreiungen angeklagt worden – fast viereinhalb Jahre hatte sich die Justiz mit dem Fall beschäftigt.

2020 waren auf coronakritischen Demonstrationen in der Fuldaer Innenstadt immer wieder Maskenatteste aus der Praxis des 86-Jährigen und seines Sohnes aufgetaucht, die zwischen Mai 2020 und Mai 2021 ausgestellt worden sein sollen. Das hatte für die beiden drastische Folgen: 2021 wurden zunächst Privat- sowie Praxisräume der von Rosens durchsucht, wobei zahlreiche Dokumente beschlagnahmt wurden und Ermittlern zufolge etwa 300 Fälle ausgemacht worden waren.

Aufgrund der hohen Zahl ausgestellter Gesundheitszeugnisse übernahm die 6. Große Strafkammer des Landgerichts in Fulda das Verfahren – die sonst auch über schwere Delikte wie Raub, aber auch Mord und Totschlag entscheidet. Dabei blieb es aber nicht: Im Herbst 2024 wurden lediglich vier der 120 noch verbliebenen Fälle zur Anklage gebracht, gleichzeitig wurde die Zuständigkeit an das Amtsgericht abgegeben.

Am 5. Juni folgte dann nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft die vollständige Einstellung. „Ich freue mich in erster Linie für meine Familie und unsere Mitarbeiter, welche ebenfalls fast viereinhalb Jahre Druck und zum Teil Anfeindungen – heutzutage würde man Hetze sagen – ausgesetzt waren“, resümierte der 57-jährige Martin Freiherr von Rosen gegenüber der Fuldaer Zeitung.

wl





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Von Veritatis

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