Zwei afghanischen Asylanten wird vorgeworfen, zwei junge Mädchen betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Mustafa M. und Amanola N. sollen ihre Opfer unter Drogen gesetzt haben, um sie anschließend vergewaltigen zu können – ein Opfer schwebte danach sogar in Lebensgefahr.

Afghanen setzten Opfer unter Drogen

Das Landgericht Heilbronn (Baden-Württemberg) verhandelt derzeit den Fall um den 21-jährigen N. und den 22-jährigen M. Letzterer soll beiden Mädchen diverse Drogen verabreicht haben, darunter Ecstasy und Dopamin. Danach wurden sie zur Wohnung des anderen Afghanen gebracht, wo den Mädchen eine weitere Substanz ins Getränk gemischt wurde, so die Anklage.

13-Jährige fiel nach Vergewaltigung ins Koma

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurde von M. zuerst die 13-Jährige vergewaltigt, die danach in einen komatösen Zustand gefallen sein soll. N. vergewaltigte dann mutmaßlich das bewusstlose Mädchen und verging sich anschließend auch noch an der 15-Jährigen.

Ein Angeklagter bereits Sexualstraftäter

Diese wehrte sich jedoch gegen ihren Peiniger, der ohnehin schon wegen eines Sexualdelikts vorbestraft ist. N. soll das Mädchen daraufhin gewürgt und ihr anschließend, um sie zu beruhigen, die Benutzung ihres Telefons erlaubt haben. Das Opfer rief daraufhin seine Mutter an, die alarmierte Polizei konnte die beiden Asylanten noch am Tatort festnehmen.

13-Jährige schwebte in Lebensgefahr – den Asylbewerbern war das egal

Beide sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Ihnen werden Vergewaltigung und versuchter Totschlag vorgeworfen. Dass es nicht beim Tatvorwurf der Vergewaltigung blieb, liegt daran, dass die 13-Jährige nach Meinung der Staatsanwaltschaft durch die Wirkung der Drogen in Lebensgefahr schwebte und dies den beiden Tätern gleichgültig war.

Asylverfahren läuft weiter

Beide bestreiten die Taten. Weder die Vergewaltigung noch die Verabreichung von Drogen wollen sie begangen haben. Auf ihren Aufenthalt in Deutschland wird das mutmaßliche Verbrechen wohl erst einmal keine Auswirkungen haben – ihr Asylverfahren läuft weiter. Am 23. Juli soll das Urteil fallen.



Source link

Von Veritatis

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert