Klatsche für Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und die linke Jagdgesellschaft: Das Bundesverfassungsgericht hob das im letzten Jahr von Faeser verhängte Verbot des Compact-Magazins auf. Die Entscheidung ist endgültig.

Verbot war rechtswidrig

Freude bei Chefredakteur Jürgen Elsässer und seinem Team. In einem richtungsweisenden Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig heute, Dienstag, das Verbot gegen das Compact-Magazin rechtskräftig auf. Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren vom August letzten Jahres. Damals hatten sie das Verbot in einem Eilverfahren vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt bis zum Hauptverfahren weiter erscheinen konnte.

“Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit”, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen, die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, berichtet der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) von der mündlichen Urteilsbegründung.

“Faeser ist weg, Compact wird bleiben”

„Compact hat auf der ganzen Linie gesiegt. Es ist die wichtigste Entscheidung für die Pressefreiheit seit der Gründung der Bundesrepublik“, erklärte ein sichtlich erleichterter Chefredakteur Elsässer vor versammelten Medienvertretern nach Verlassen des Gerichtssaals. Die Richter hätten abgewägt und seien zur Erkenntnis gekommen, dass Artikel fünf des Grundgesetzes, die Meinungsfreiheit, über allem stehe, so Elsässer.

Ein Grundsatz, den Ex-Innenministerin Faeser in ihrer Amtszeit heftig bekämpft und zur Disposition gestellt hatte.



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Von Veritatis

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