Jetzt also doch! Die Verlierer-Ampel hat gemeinsam mit den Grünen ein Gesetz geändert, um hohen Geldstrafen zu entgehen. Wie berichtet, hätten allein die Grünen 100.000 Euro zahlen müssen.
Selbst-Amnestie beschlossen
Das Perfide daran: Im Verfassungsausschuss des Nationalrats gestern, Donnerstag, billigten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne nicht nur eine Novelle zum Parteiengesetz, um in Zukunft die Mitwirkung von Kabinetts- beziehungsweise Büromitarbeitern an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern zu erlauben, sondern die „Einheitspartei“ reparierte das Parteiengesetz auch noch rückwirkend. Sie beschlossen sozusagen eine Selbst-Amnestie, um Strafzahlungen zu entgehen.
Unzulässige Parteispenden
Dass Kabinettsmitarbeiter für Parteipropaganda missbraucht worden sind, hatte der Rechnungshof in einer Analyse der Social-Media-Auftritte der Parteien aufgedeckt. Man kam dahinter, dass die beiden Parteien der Vorgänger-Regierung, ÖVP und Grüne, die Mitarbeiter aus ihren Kabinetten dazu missbraucht haben, Beiträge auf sozialen Medien zu gestalten. Das geht natürlich nicht: Denn die Gelder aus den Regierungsbüros sollen zum Regieren verwendet werden und nicht für Parteipropaganda.
Aufgrund dieser Feststellung des Rechnungshofs verhängte der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) Geldstrafen gegen ÖVP, Grüne, aber auch gegen die NOES wegen unzulässiger Parteispenden.
FPÖ: „Nach Rechtsbruch einfach straffrei gestellt“
Scharfe Kritik am Gesetzentwurf übte die FPÖ. So sprach etwa Abgeordneter Michael Schilchegger von einem “rechtsstaatlichen Skandal”. Zwar hält er es für zulässig, die Rechtsprechung des UPTS zu kritisieren und zu korrigieren, zumal er dessen Judikatur selbst als “problematisch und in manchen Teilen praxisfremd” erachtet. Seiner Meinung nach geht es aber nicht an, bereits verhängte Strafen in Höhe von zehntausenden Euro durch geänderte gesetzliche Bestimmungen abzuwenden. Man könne sich nach einem Rechtsbruch nicht einfach “straffrei stellen”, sekundierte sein Parteikollege Gernot Darmann. “Dreiste Anlassgesetzgebung” ortet FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank.
Andere Länder, andere Sitten
Wie andere Länder mit solchen „Sünden“ umgehen, zeigt ein Urteil eines Pariser Gerichts gegen die französische Oppositionspolitikerin Marine Le Pen. Ihr wurde ebenfalls – wie den Parteien in Österreich – vorgeworfen, dass Mitarbeiter, die eigentlich aus Mitteln der EU finanziert wurden, für den Rassemblement National gearbeitet haben sollen. In Frankreich wurde das Gesetz danach nicht rückwirkend geändert wie jetzt in Österreich, sondern Le Pen wurde zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Zudem wurde sie von der Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen 2027 ausgeschlossen.