Die sogenannte Mindestlohnkommission hat der Bundesregierung eine zweistufige Erhöhung empfohlen. Dabei soll der Mindestlohn auf final 14,60 Euro im Jahr 2027 festgesetzt werden. Der Vorschlag muss formell über das zuständige Bundesarbeitsministerium umgesetzt werden.

Die sogenannte „Mindestlohnkommission“ aus Gewerkschaften und Arbeitgebern hat der Bundesregierung die Höhe der Lohnuntergrenze für die Jahre 2026 und 2027 vorgeschlagen. Der Mindestlohn soll dabei laut Empfehlung im Jahr 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, teilte die Kommission am Freitag in Berlin mit. Zum 1. Januar 2027 ist dann eine weitere Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro vorgesehen. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro.

Die seitens des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) eingerichtete Mindestlohnkommission besteht „aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft“. 

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Am Freitag wurde nun laut Handelsblatt in Berlin bekannt gegeben, dass die Kommission dem BMAS, unter Führung von SPD-Ministerin Bärbel Bas, folgende Empfehlung mitgeteilt habe:

„Der Mindestlohn in Deutschland steigt ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen auf bis zu 14,60 Euro. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, ab 1.1.2026 sind es dann 13,90 Euro und ab 1.1.2027 14,60 Euro.“

Der gesetzliche Mindestlohn war im Jahr 2015 unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeführt worden und hatte erstmalig gesetzlich eine vorgeschriebene Höhe von 8,50 Euro.

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Laut medialer Einschätzung wurde im Vorfeld der Konferenz Beobachtern zufolge eine Anhebung in mehreren Schritten erwartet, „bis der Mindestlohn bei einem Wert zwischen 14 und 15 Euro angekommen wäre“. Dazu der Handelsblatt-Artikel:

„Anders als vor zwei Jahren, als beide Seiten sich nicht einigen konnten, fiel die Entscheidung dieses Mal einvernehmlich.“

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über eine Lohnanpassung für die Bürger. Die Bundesregierung setzt den Beschluss dann per Verordnung um.

Die aktuelle Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld wird im TagesschauArtikel mit folgender Wahrnehmung zitiert:

„Schönefeld sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der für einen Ausgleich zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Betriebe sorge. Mit Blick auf in der Öffentlichkeit geäußerte Erwartungen über einen Mindestlohn von 15 Euro ‒ wie von der SPD im Wahlkampf gefordert ‒ sprach sie von sehr schwierigen Gesprächen.“

Der Verhandlungsführer des Deutschen Gewerkschaftsbunds erklärte gegenüber Medien, diesmal seien es „harte Verhandlungen“ gewesen. Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber kritisierte wiederum „den großen Druck, der in den letzten Monaten von politischer Seite auf die Kommission ausgeübt worden sei“.

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Von Veritatis

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