Ein afghanisches Ehepaar aus Altenbuch ist am Freitag wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die beiden lebten mit ihren fünf Kindern in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Miltenberg. Laut FAZ hatte der 39 Jahre alte Atiqullah S. im August 2024 einen 18-Jährigen mit dreizehn Beilhieben am Waldrand bei Faulbach getötet. Seine Ehefrau Aziza Y. lockte das Opfer in der Tatnacht an den späteren Tatort.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Aschaffenburg trafen sich Aziza Y. und das Opfer M. am Abend vor der Tat in Aschaffenburg. Überwachungskameras zeigten sie zusammen mit ihren Kindern und M. in der Bahnhofshalle. Sie reisten anschließend gemeinsam in Richtung Faulbach. Währenddessen folgten Atiqullah S. und der älteste Sohn heimlich.

Am Tatort zog sich Aziza Y. ins Gebüsch zurück. Der Sohn gab dem Vater mit einem E-Scooter ein Lichtzeichen. Atiqullah S. schlich sich von hinten an M. heran und schlug dreizehnmal mit einem Beil auf seinen Kopf ein. Die Tatwaffe wurde wenige Meter entfernt mit seinen DNA-Spuren und dem Kaufetikett gefunden. Während der Tötung waren alle fünf Kinder des Ehepaars dabei, darunter auch ein zwölf Monate altes Baby.

Die Richter stuften die Tat als „Hinrichtung“ ein. Für Atiqullah S. gilt die besondere Schwere der Schuld, ein vorzeitiger Haftentlassungstermin nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Als Motiv nannten die Ermittler eine Beleidigung des Sohnes durch das Opfer bei einem Online-Spiel. Laut Staatsanwalt hatte M. gesagt: „Ich ficke dich in den Arsch.“

Der 18-jährige M. war 2022 aus Afghanistan nach Deutschland geflohen, nachdem er einen Anschlag auf seine Schule überlebt hatte. Seine Mutter und Geschwister waren getötet worden. In Deutschland lebte er ohne Angehörige in einem Flüchtlingsheim in Niedersachsen.

Atiqullah S. legte ein Geständnis ab. Seine Ehefrau bestritt eine Beteiligung, wurde aber als Mittäterin verurteilt. Laut Gericht hätte der Mord ohne ihre Mithilfe nicht durchgeführt werden können. Hinweise auf Schuldunfähigkeit sah der psychiatrische Gutachter nicht. Er sagte laut FAZ: „Hier sitzt jemand, der verbittert ist, aggressiv, er ist in seinem Verhalten auch nicht unauffällig. Doch Hinweise auf psychotisches Verhalten gibt es nicht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.





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Von Veritatis

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