Am 20. Juni erstatteten Dieter Hallervorden, Albrecht Müller und zahlreiche weitere Erstunterzeichnende Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz. Auslöser war Merz’ Aussage, nach der Israels völkerrechtswidriger Angriff auf Iran „die Drecksarbeit [sei], die Israel für uns alle macht“. Sehr viele unserer Leser wollten selbst aktiv werden und die Anzeige unterstützen. Nun legen die Initiatoren mit einem Appell an die Staatsanwaltschaft nach, den Sie tatkräftig unterstützen können.
Appell an die Staatsanwaltschaft: Ermitteln Sie gegen Friedrich Merz wegen Aufstachelung zum Angriffskrieg!
Gegen den Bundeskanzler Friedrich Merz wurde am 20.06.25 Strafanzeige (Anlagen 1 u. 2) erstattet. Anlass war dessen Satz, Israel erledige mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran „die Drecksarbeit für uns alle“. Diese Aussage vom 17.06.25 ist nicht nur klar verfassungswidrig und ein Straftatbestand, sondern sie verstößt auch gegen die Charta der Vereinten Nationen.
Der Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft hält sich hingegen offenbar in engen Grenzen. Klar ist: In der Bundesrepublik Deutschland handeln Staatsanwälte ministeriell weisungsgebunden.
Während der Bundespressekonferenz am 25.6. hatte der Korrespondent der NachDenkSeiten, Florian Warweg, die Bundesregierung auch nach Fällen befragt, in denen Deutsche bestraft worden waren, weil sie den „völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine“ gerechtfertigt haben sollen. Warweg wollte wissen, wie es um den Gleichbehandlungsgrundsatz bestellt sei, wenn gegen deutsche Staatsbürger, aber nicht gegen den Bundeskanzler ermittelt werde.
Der Regierungssprecher wollte aber keine Ungleichbehandlung erkennen, obwohl der Kanzler sogar noch durch seinen Amtseid in besonderer Weise an Recht und Gesetz gebunden ist.
Deshalb appellieren die Unterzeichner an den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin: Leiten Sie bitte umgehend nach dem Gesetz strafrechtliche Ermittlungen gegen Friedrich Merz gemäß der Ihnen bekannten (unten angegebenen) Strafanzeige ein! Und teilen Sie uns dafür das Aktenzeichen mit!
Die jetzt hier Unterzeichnenden unterstützen den nachfolgenden Appell durch Mail (*) an: [email protected]
„Ich unterstütze die Strafanzeige vom 20.6.25 von Dieter Hallervorden, Albrecht Müller (NachDenkSeiten), Dr. Diether Dehm, (Weltnetz.tv), Prof. Dr. Ulrike Guerot, Patrik Baab, Uwe Steimle, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Alexander Ulrich, Tino Eisbrenner, MdEP Michael von der Schulenburg und weiteren Unterzeichnern gegen Bundeskanzler Merz, weil dieser mit der Formulierung, dies sei „Drecksarbeit für uns alle“ gegen u.a. § 80 A (Strafgesetzbuch) den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der israelischen Regierung gegen den Iran gerechtfertigt hatte.“
Gezeichnet:
Name (mit Mail- oder Postadresse)
(*) Dies ist weder eine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestags noch eine in Deutschland unzulässige “Sammelklage”, sondern eine rein politische Unterstützung zur späteren Vorlage bei den zuständigen Staatsanwaltschaften.
Anlage 1:
Strafanzeige vom 20.6.2025 (Anlage):
Hiermit erstatten wir Unterzeichnenden Strafanzeige gegen den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hat u.a. gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen – insbesondere gegen Art. 9, 25 und 26.
Herr Merz, der vor seiner Tätigkeit als Bundeskanzler Aufsichtsratsvorsitzender des weltgrößten Rüstungsinvestors BlackRock gewesen war, hat am 17. Juni 2025 am Rande des G-7-Gipfels in Kanada den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran mit den Worten „beschönigt“:
„Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“
Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt. Wenn ein deutscher Regierungschef in seiner Vorbildfunktion meint, derart offen und öffentlich gegen Art. 26 verstoßen zu dürfen, könnten sich künftig noch mehr Menschen in Deutschland ermutigt fühlen, Angriffskriege zu propagieren. Auch darum ist ihm rechtlich und publizistisch Einhalt zu gebieten.
Wir fordern den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin auf, strafrechtliche Schritte gegen den Bundeskanzler einzuleiten.
Unter anderem begründet das Strafgesetzbuch in Paragraph 80 A das „Aufstacheln zu einem Angriffskrieg“ mit „gesteigerten, auf die Gefühle des Adressaten gemünzten propagandistischen Anreizen“. Das dürfte – sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Westjordanland und in Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung – gesehen werden. Durch den Zusatz „für uns alle“ bei der sogenannten „Drecksarbeit“ ist der Verstoß auch in enger juristischer Auslegung gegeben.
Zumal Herr Bundeskanzler Merz gegen „den Gedanken der Völkerverständigung“ (Art. 9 Grundgesetz) und das „Friedensgebot“ (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) verstoßen hat, wozu er durch Art. 25 gleichzeitig durch das Grundgesetz im Amtseid an das internationale Völkerrecht gebunden ist.
Der Bundeskanzler beruft sich nun aktuell auf den israelischen Regierungschef Netanjahu, der behauptet, eine iranische Atombombe an der Entstehung aktuell behindert zu haben. Was US-Geheimdienste bestreiten. Hierzu ist anzufügen, dass Netanjahu seit 2002, also seit 23 Jahren, öffentlich von einer kurz vor der Fertigstellung stehenden iranischen Atombombe schwadroniert.
Die Belobigung des israelischen Angriffskriegs als „Drecksarbeit für uns alle“ steht dazu und zur UN-Charta in eklatantem Widerspruch.
Dort steht in Artikel 2.3: „Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel … bei“.
Art. 2.4 der UN-Charta schreibt noch klarer:
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Die Belobigung von Gräueltaten der israelischen Luftwaffe durch den Bundeskanzler steht also nicht nur im Gegensatz zu nationalem und internationalem Recht, sondern geschah auch unter Verwendung von Nazivokabular. Anfang 1942 hatte SS-Obersturmführer August Häfner die Massen-Erschießung von 34.000 jüdischen Menschen innerhalb von 48 Stunden in Babi Jar mit eben derselben zynischen Wortwahl „als Drecksarbeit“ gerechtfertigt.
Erstunterzeichende:
- Dieter Hallervorden (Schauspieler)
- Albrecht Müller (Herausgeber NachDenkSeiten und früherer Koordinator im Kanzleramt)
- Jens Berger (Chefredakteur NachDenkSeiten)
- Uwe Steimle (Kabarettist)
- Dr. Diether Dehm (Musiker, Publizist weltnetz.tv)
- Anette Sorg (NachDenkSeiten)
- Klaus Dieter Böhm (Unternehmer)
- Dr. Matthias Oehme (Verleger; Eulenspiegelgruppe)
- Alexa Rodrian (Sängerin)
- Sebastian Bahlo (Vorsitzender Freidenkerverband)
- Lukas Zeise (Publizist)
- Dr. Jenny Farrell (Literaturwissenschaftlerin)
- Jens Fischer Rodrian (Musiker)
- Prof. Dr. Uli Barnickel (Bildhauer)
- Prof. Dr. Sönke Hundt (Weltnetz.tv)
- Dr. Sabine Kebir (Publizistin)
- Marion Schneider (Unternehmerin)
- Patrik Baab (Journalist und Autor)
- Andrej Hunko (ehemaliger MdB, BSW)
- Michael von der Schulenburg (MdEP für das BSW)
- Wolfgang Gehrcke (ehemaliger MdB, DIE LINKE)
- Christiane Reymann (Publizistin)
- Zaklin Nastic (ehemalige MdB, BSW)
- Tino Eisbrenner (Komponist und Musiker)
Anlage 2:
An den Generalbundesanwalt und die Berliner Staatsanwaltschaft per mail:
Hiermit schließe ich mich der unten angefügten Strafanzeige vom 20. Juni 2025 von Dieter Hallervorden, Albrecht Müller, Dr. Diether Dehm u.a. gegen den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen u.a. Verstoß gegen das Strafgesetzbuch § 80 A und § 140 Strafgesetzbuch an.
- Alexander Ulrich (ehemaliger MdB BSW); Kaiserslautern
- 2. Prof. Dr. Dr. Reinhard Hesse, Kreuzlingen/Bodensee
- 3. Michael Kandel
- 4. Carolin Urban, Zahna- Elster
- 5. Christian Rheingruber, Fürth
- 6. Peter Langhammer, Diplomforstwirt UNIV., Lindberg
- Klaus Hartmann, Offenbach
- Monika Krotter-Hartmann, Offenbach
- Prof. Dr. Ulrike Guerot, Berlin
- Jürgen Fliege, Pastor, München
- Thomas Ewald-Wehner, Maintal
- Martin Pfetscher -81245 München,
- Andreas Boesser – 42655 Solingen,
- Björn Scherer-Mohr, 36396 Steinau,
- Peter Langhammer, 94227 Lindberg,
- Gudrun Glück,
- Martin Böhnke, 53113 Bonn,
- Jörg Schäfer,
- Margot Sauter,
- Gesa Tietjens – 24367 Osterby,
- Imke Mahnke – 26129 Oldenburg,
- Karin Ufer – 47906 Kempen,
- Sabine Faltis – 12526 Berlin,
- Martin Abt,
- Hans-Peter Raiß,
- Petra Hentschel-Eichhorn – 09120 Chemnitz,
- Jochen Juhre – 53909 Zülpich,
- Gerlinde Lustenberger,
- E. Frey – 77830 Bühlertal,
- Hans-Peter Werner – 65366 Geisenheim,
- Dr. Siegfried Ecker – 90469 Nürnberg,
- Sabine Hofmann – 73642 Welzheim,
- Brigitte Grösser – 34630 Gilserberg,
- Michael Kuhnt,
- Ulrich Manthey,
- Dieter Rohn,
- Heinz-Jürgen Fey – 44139 Dortmund,
- Beate Lurati,
- Dr. Manfred Fröbel – 13055 Berlin,
Weiterhin wird die oben angegebene Strafanzeige unterstützt von den Leserbrief-Autorinnen der NachDenkSeiten:
Waltraud und Ulrich Leonhardt, Rüdiger Schauerte, Hans-Peter Piepho, Rolf Henze, Thomas Glöckner, T.Nolte, Alexander Unzicker, Evelyn Löhr, Georg Herda, Peter Grandt, G. Lange, Günter Brinkhoff, Astrid und Frank Haberlandt, Maria Bumes, Brigitte Queck, J. Juhre, Ralf Glahn, Manuela Heinke, Bettina Kählig, S. Grützmacher u.a.