Eine Aufarbeitung zum Thema „Corona“ an den Universitäten wird es nicht geben. „Nein“, sagte dazu die zuständige SPÖ-Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner auf eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Wissenschaftssprechers Martin Graf.
Kinder mit Psycho-Medikamente vollgepumpt
Graf stelle unter dem Titel „Studienabbruch oder Impfzwang – wurde das Recht auf Bildung während der Corona-Zeit mit Füßen getreten?“ eine von 827 FPÖ-Anfragen an die Bundesregierung zur Corona-Aufarbeitung, zu der es ja auch einen Untersuchungsausschuss geben soll. Während schon Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) Erschreckendes mitteilte, nämlich, dass sich – wie berichtet – Kinder und Jugendliche zwischen 2018 und 2023 mit Psycho-Medikamenten vollgepumpt hatten, konnte auch Holzleitner nichts Positives über diese Zeit erzählen.
Psychische Erkrankungen verdoppelt
Sie zitierte aus einer länderübergreifenden Untersuchung, wonach sich „der Anteil an studienerschwerenden psychischen Erkrankungen unter allen Studierenden zwischen den Erhebungen 2019 und 2023 verdoppelt habe“. Um wie viele Personen es sich dabei handelt, konnte Holzleitner nicht beantworten.
Wissenschaftliche Evidenz? Fehlanzeige!
Nicht auskunftsfreudig reagierte die SPÖ-Wissenschaftsministerin zu Grafs Frage nach dem wissenschaftlichen Zugang, als vom Nationalrat Ende Jänner 2023, als die Gefährlichkeit des Virus sogar schon von regierungsnahen Experten bestritten worden war, trotzdem eine Verlängerung des Covid-Sondergesetzes an den Universitäten festgelegt wurde. Wissenschaftliche Evidenz? Fehlanzeige! Die Ministerin sagte dazu:
Generell orientierte sich das BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) während der gesamten Corona-Pandemie an den zum jeweiligen Zeitpunkt aktuellen Vorgaben und Empfehlungen seitens des Gesundheitsministeriums und seiner Gesundheitsbehörden.
Unis konnten über Maßnahmen selbst entscheiden
Keine Informationen würden dem Wissenschaftsressort zu Fragen vorliegen, wie vielen Mitarbeitern und Lehrenden an Universitäten und Hochschulen in der Pandemie-Zeit der Zugang zum Arbeitsplatz verwehrt wurde, weil sie weder geimpft noch genesen waren. Zu wie vielen Kündigunge es gekommen sei und wie vielen Studenten der Zugang zur Bildung verwehrt wurde, konnte SPÖ-Ministerin Holzleitner auch nicht beantworten.
Grund: Die Festlegung der Corona-Maßnahmen während der gesamten Pandemie seien in die hochschulische Autonomie gefallen. Wörtlich sagte Holzleitner:
Universitäten und Hochschulen waren von den Corona-Verordnungen der Gesundheitsbehörden ausgenommen. Sie legten die an ihren Standorten geltenden Corona-Maßnahmen selbstbestimmt und eigenverantwortlich fest. Das galt selbstverständlich auch für die Festlegungen von Zutrittsregelungen und damit verbundenen Eintrittstestungen sowie für den Umgang damit und auch für die Verhängung von Sanktionen bei etwaigen Verstößen.
In der Anlage finden Sie den Originaltext der Anfragebeantwortung von SPÖ-Wisssenchaftsministerin Eva-Maria Holzleitner an Martin Graf: