Begeht Israel in Gaza einen Völkermord? Selten wurde so sehr über den Begriff gestritten wie jetzt angesichts der Verbrechen in Gaza. Was genau bezeichnet denn ein „Genozid“? Ein Blick in die Geschichte


47 Palästinenser werden im März 2024 bei Rafah beigesetzt. Wie nennt man solch ein Massensterben im Krieg?

Foto: Said Khatib/AFP


Da ist kein Mahnmal, keine Infotafel, nicht mal eine kleine Plakette an der Fassade. Nur ein Grüppchen Studenten, die sich an diesem Frühjahrsmorgen, rauchend in einen Gesprächskreis vertieft, vor dem Gebäude der Technischen Universität in der Hardenbergstraße zusammendrängen. „Düü-diii-düü“, hört man die Türschließ-Jingles der Berliner S-Bahnen vom Bahnhof Zoo. Und würde inmitten dieses morgendlichen Großstadtbildes nicht eine kleine Frau mit ergrauten Haaren, Häkelmütze und lilafarbenem Anorak auf einen warten, man würde nicht ahnen, dass hier in Charlottenburg, im Herzen Berlins, vor mehr als 100 Jahren die Geschichte eines Straftatbestands begann, über den heute die ganze Wel

Welt streitet: Völkermord.Hätte Tessa Hofmann, so ihr Name, nicht die einlaminierten Porträts zweier Männer dabei, man hätte keine Vorstellungen von den Protagonisten dieser Geschichte: der eine ein junger Bursche mit hohen Schläfen, schmaler Nase und einem schüchternen Lächeln auf den Lippen. Der andere trägt eine prachtvolle Paradeuniform über gespannter Brust, einen dichten, spitzendigen Schnauzer und einen Fez auf dem Kopf. Warum das wichtig ist, fragen Sie sich?Der Vorwurf könnte schwerer nicht wiegen: Der Internationale Gerichtshof (IGH) beschäftigt sich mit der Frage, ob Israel einen Völkermord an der Bevölkerung Gazas begeht. Im Unterschied zum Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, also systematischen und weitreichenden Angriffen gegen die Zivilbevölkerung, also gegen Individuen, bezeichnet Völkermord eine absichtliche Handlung, die darauf abzielt, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Dies kann durch Morde, schwere körperliche oder geistige Schädigungen und die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen geschehen, die auf die physische Zerstörung der Gruppe abzielen.Über 50.000 Tote in Gaza: Ist das rechtlich gesehen ein Genozid?Genau das wirft Südafrika Israel seit 2023 in seiner 84-seitigen Klageschrift vor. Der Krieg des israelischen Militärs in Gaza mit damals geschätzten 35.000 Toten (inzwischen sind es über 50.000 Tote, Stand: Juli 2025) infolge der Terroranschläge der Hamas am 7. Oktober sei der vorsätzliche Versuch, die palästinensische Bevölkerung dort zu vernichten, indem es sie im Gazastreifen tötet, ihnen schwere seelische und körperliche Schäden zufügt und Lebensbedingungen schafft, „die darauf ausgelegt sind, ihre physische Zerstörung herbeizuführen“.Israelische Politiker weisen die Vorwürfe als haltlos zurück und bezeichneten die Vorwürfe Südafrikas am IGH als antisemitisch motiviert. In Wahrheit seien die Israelis selbst zum Opfer eines andauernden versuchten Völkermords durch die Hamas geworden.Im Verfahren Südafrika vs. Israel wird deutlich: Die Absicht zur Auslöschung einer Gruppe festzustellen, wenn der Beschuldigte diese bestreitet, ist schwierig. Der französische Philosoph Jean-Paul Sartre sagte einst mit Blick auf den Krieg der USA in Vietnam: Nicht alle Regierungen seien so dumm wie Hitler und kündigten ihren Plan an, einen Völkermord zu begehen.Anfang 2024 forderte der IGH dann Israel auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Akte des Völkermordes im Gazastreifen zu verhindern, unter anderem sollte Israel seine militärische Offensive in Rafah im Gazastreifen sofort beenden, wenn der palästinensischen Bevölkerung dadurch „Lebensbedingungen auferlegt werden könnten, die zu ihrer vollständigen oder teilweisen physischen Zerstörung führen könnten“. Bis der Internationale Gerichtshof aber ein finales Urteil fällt, könnten Jahre vergehen. Zeit also, zu fragen: Woher kommt dieser Straftatbestand überhaupt? Welche Idee verfolgte sein Erfinder damit?Entstehung des Begriffs Genozid: Völkermord an den ArmeniernEin Teil der Antwort liegt an der Hardenbergstraße in Berlin-Charlottenburg. „Hier lebte Talât Pascha in einer Neun-Zimmer-Wohnung, damals die Hausnummer 4–5“, erzählt die Soziologin und Armenologin Tessa Hofmann, die seit vielen Jahrzehnten zum Genozid im Osmanischen Reich forscht. Talât Pascha, der Schnauzbärtige in Paradeuniform, war bis Februar 1917 Innenminister und später Regierungschef im Osmanischen Reich. Er war mitverantwortlich für eines der schlimmsten Verbrechen dort: den Genozid an den indigenen Christen in den Jahren 1912 bis 1922. Die wohl bekannteste Opfergruppe sind die Armenier.Schätzungsweise 1,5 Millionen wurden ermordet, die meisten verdursteten oder verhungerten 1915 auf Todesmärschen in der Wüste. Nachdem die Achsenmächte geschlagen waren, floh Talât aus Angst vor Strafverfolgung nach Berlin. Ins Land seiner einstigen Verbündeten. Baute sich unter Tarnnamen ein neues Leben auf. Bis zu jenem schicksalsvollen Morgen des 15. März 1921.Placeholder image-3Tessa Hofmann zeigt hinüber zum Bahnhof Zoologischer Garten. „In diese Richtung schlenderte er die Straße entlang“, sagt sie. „Und er bemerkte nicht, dass ihm ein junger Mann folgte.“ Als ihn dieser anspricht und Talât sich umdreht, ist es um ihn geschehen. Die Kugel der Pistole trifft ihn direkt in den Kopf. Talât bricht tot zusammen, der Mann versucht zu fliehen, Passanten stürzen sich auf ihn, Polizisten nehmen ihn fest. Auf der Tatwaffe ist die Zahl 1915 eingraviert. Der Name des Mannes: Soghomon Tehlirian, der mit dem schüchternen Lächeln auf den Lippen, ein Armenier, gerade einmal 23 Jahre alt.Zur Zeit des Völkermords Student in Belgrad, erfuhr er nach der Heimkehr ins Osmanische Reich, dass 85 seiner Verwandten ermordet worden waren. Darunter seine geliebte Mutter. Er wollte Rache nehmen. Schloss sich der armenischen Untergrundorganisation mit dem Namen „Nemesis“ an.Raphael Lemkins Frage: Wie bestrafen wir jemanden, der für millionenfachen Mord verantwortlich ist?Nur drei Monate später wird Tehlirian vor ein Schöffengericht gestellt, im Landgericht Moabit ist Presse aus aller Welt zugegen. Als er aufgerufen wird, sagt Tehlirian: „Ja, ich habe einen Menschen getötet – aber ein Mörder bin ich nicht.“ Am 3. Juni 1921 fällt die Jury ihr Urteil – es ist bahnbrechend: Zwar gibt es den Begriff „Genozid“ damals völkerrechtlich noch nicht – doch spielt der Blick auf den gruppenbezogenen Massenmord im Osmanischen Reich beim Urteil eine wichtige Rolle. Die Schöffen entscheiden einstimmig: Freispruch. Sie urteilen, dass Tehlirian aufgrund seiner Traumata nicht zurechnungsfähig war. Er wird kurz darauf außer Landes gebracht, damit Talâts Witwe nicht Einspruch gegen das Urteil erheben kann.Placeholder image-1Wahrscheinlich wäre das Verfahren gegen Soghomon Tehlirian nur eine Fußnote in der wilden Geschichte der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geworden, um die sich heute niemand mehr scheren würde, hätte es damals nicht an einem jüdischen Jura-Studenten in Lwiw gerüttelt. Raphael Lemkin aus der Stadt, die damals als Lwów oder Lemberg in Polen und heute in der Ukraine liegt, stellt seinem Professor diese Frage: „Wie kann es sein, dass ein Mann wegen Mordes verurteilt wird, aber jemand, der verantwortlich ist für millionenfachen Mord, geht straffrei aus?“ Eine Antwort hat der Professor nicht. Diese Gesetzeslücke zu füllen, wird für Lemkin zur Lebensaufgabe.Als Deutschland Polen überfällt, flieht er über Schweden in die USA. Aus der Ferne verfolgt er die Verbrechen der Nazis, die Massendeportationen, die wirtschaftliche Ausbeutung, die Sterilisation von Frauen. 1944 schreibt er sein bekanntes Buch Axis Rule in Occupied Europe. Es ist das erste Mal, dass er den Begriff „Genozid“ verwendet. Er setzt ihn zusammen aus dem griechischen Wort genos, „Volk“, und dem lateinischen cedere, „vernichten“.Die Nazis: Verbrechen gegen die Menschlichkeit – kein VölkermordAls Deutschland 1945 besiegt ist und die Siegermächte mutmaßliche Kriegsverbrecher in Nürnberg vor Gericht stellen, sieht Raphael Lemkin seine Chance gekommen: Die Nazis sollen wegen Völkermords angeklagt werden.Doch er hat keinen Erfolg. Die Anklage des Genozids lassen die Richter der Alliierten aus – stattdessen berufen sie sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Von den 24 Angeklagten werden zwölf zum Tode verurteilt, keiner wegen Völkermords. Lemkin wird erst drei Jahre später erhört, von der Generalversammlung der Vereinten Nation. Am 9. Dezember 1948 wird die Völkermordkonvention verabschiedet, die bis heute 153 Staaten weltweit ratifiziert haben. Raphael Lemkin liefert den Entwurf dafür.Es ist ein Minimalkonsens, der Lemkin selbst nicht weit genug geht, sagt der israelische Holocaustforscher Omer Bartov, der an der US-Universität Brown in Rhode Island lehrt. „Er wollte eigentlich auch kulturellen Genozid und Verbrechen gegen politische Gruppen in die Konvention mit aufnehmen.“ Diese seien aber von den federführenden Staaten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt worden. „Stalin hat damals offensichtlich Verbrechen an politischen Gegnern begangen; in den USA herrschte Segregation gegenüber rassifizierten Gruppen; Frankreich und Großbritannien waren noch Kolonialreiche“, erinnert Bartov. Niemand hätte die Definition eines internationalen Straftatbestands unterzeichnet, dessen man selbst schuldig gewesen sei.Deutschland tritt der Konvention 1954 bei. „Nun hätte Deutschland als Unterzeichner rein hypothetisch Nazi-Verbrecher wegen Völkermords anklagen können – das wurde aber verhindert, weil deutsche Juristen argumentiert haben, dass das Gesetz zum Zeitpunkt der Tat noch gar nicht existierte“, erklärt Omer Bartov. So sei kein Nazi in Deutschland jemals wegen Völkermords verurteilt worden. Möglich gewesen wäre es allemal.Strafrechtliche Verfolgung von Genozid: Von Individuen zu StaatenWie? Vielleicht muss man an dieser Stelle einmal erklären, wie die strafrechtliche Verfolgung von Völkermord funktioniert. Kurz: Es gibt zwei Ebenen. Einerseits kann man den Völkermord-Vorwurf gegen Individuen richten, andererseits gegen Staaten.Für die strafrechtliche Verfolgung von Individuen sind zunächst einmal nationale Gerichte zuständig. Aufgrund der Schwere der Verbrechen gilt das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit. Das heißt, wenn der Verdacht eines Völkermords besteht, können nationale Gerichte unabhängig von Staatsbürgerschaft oder Tatort über einen Beschuldigten richten. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte 2021 etwa einen irakischen IS-Anhänger, der Jesidinnen versklavt und ein fünfjähriges jesidisches Mädchen zu Tode gefoltert hatte, wegen Völkermords. Es war das erste Mal weltweit, dass der Genozid an den Jesid:innen juristisch als solcher anerkannt wurde.Vor dem Internationalen Strafgerichtshof landen Verfahren nur dann, wenn ein Staat nicht gewillt oder in der Lage ist, die Verbrechen zu verfolgen. So wurde mit den Beschuldigten für den Genozid in Ruanda 1994 und den Genozid im bosnischen Srebrenica 1995 verfahren. „Das waren die erste beiden internationalen Strafgerichtshöfe, die auf Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates entstanden sind“, erklärt Daniel-Erasmus Khan, Professor für Völkerrecht an der Universität der Bundeswehr in München.Noch hat der Internationale Strafgerichtshof keinen Staat der Welt wegen Völkermords verurteilt2002 wurde schließlich mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ein ständiges Tribunal geschaffen, das für die strafrechtliche Verfolgung von Personen zuständig ist, die für die schwersten Verbrechen von internationaler Bedeutung verantwortlich sind. So wird etwa gegen den russischen Präsidenten Putin wegen Kriegsverbrechen ermittelt – nicht aber wegen Völkermords. Im November 2024 hat der IStGH Haftbefehle gegen den israelischen Premier Benjamin Netanjahu, seinen Verteidigungsminister Joaw Galant und drei Hamas-Führer erlassen. Die Begründung: Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen – ebenfalls nicht Völkermord.Außerdem können sich Staaten am Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen wegen Genozids gegenseitig verklagen. So wie Südafrika im Dezember 2023 Israel wegen Völkermords an den Palästinensern in Gaza verklagt hat.Noch wurde kein einziger Staat der Welt wegen Völkermords verurteilt. Doch derzeit laufen noch zwei weitere Verfahren am IGH: ein Verfahren gegen Myanmar, das von Gambia initiiert wurde, um ein Verfahren wegen Völkermords an den Rohingya einzuleiten. Und eine Klage der Ukraine gegen Russland. Diese sei aber etwas anders gelagert, sagt Genozidforscher Bartov: „Russland hatte seinen Einmarsch unter anderem damit gerechtfertigt, dass es einen Völkermord gegen Russen in der Ukraine gebe, der aufgehalten werden müsse. Die Ukraine widerspricht dem Vorwurf und sagt, dass Russlands Einmarsch daher illegal ist.“In allen drei Fällen wurden vom IGH sogenannte vorläufige Maßnahmen erlassen, um die herrschende Gewalt einzudämmen. Das Problem: Der IGH hat keine Möglichkeit, diese Maßnahmen durchzusetzen. Dies obliegt allein dem Sicherheitsrat der UN. Als dessen ständiges Mitglied kann Russland ein Veto einlegen, wenn Maßnahmen gegen sein Vorgehen erlassen werden. Genauso können die USA ihr Veto einlegen, werden etwa Israel Maßnahmen auferlegt.Erst Genozid an Jesidinnen anerkennen– dann abschieben?Weil juristische Anerkennung von Völkermorden oft langwierig und schwer nachweisbar erscheint, sind viele Staaten dazu übergegangen, Völkermorde politisch anzuerkennen. Ein rein symbolischer Akt, an den selten konkrete Handlungen geknüpft sind. 2023 hat der Deutsche Bundestag den Völkermord an den Jesiden als solchen anerkannt. Im selben Jahr wurde bekannt, dass Deutschland plant, jesidische Asylbewerber in den Irak abzuschieben.2021, mehr als 100 Jahre nach den Kolonialverbrechen, hat Deutschland den Völkermord an den Herero und Nama im heutigen Namibia anerkannt. „Man hat den Genozid bewusst nur politisch-moralisch anerkannt, aber nicht juristisch“, sagt Daniel-Erasmus Khan. „Die juristische Anerkennung hätte Reparationszahlungen und andere Verantwortlichkeiten nach dem Völkerrecht zur Folge gehabt, und das wollte man verhindern.“Auch die Anerkennung des Genozids an den Armeniern im Osmanischen Reich durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2016 sei lediglich symbolischer Natur gewesen, sagt die Armenologin Tessa Hofmann. „Armenierinnen in der Republik Arzach waren im vergangenen Jahr über neun Monate hinweg einer Hungerblockade durch Aserbaidschan ausgesetzt, also dem, was Artikel 2 der UN-Genozidkonvention als Umstände, die Überleben verhindern sollen, beschreibt.“ Unternommen habe niemand etwas. „Dabei besteht für Unterzeichnerstaaten wie Deutschland eine Verpflichtung, wenn sie in Kenntnis genozidaler Gefährdung sind, etwas zur Verhinderung des Genozids zu unternehmen.“Placeholder image-2Gaza: Zwischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und GenozidUnd wie sieht das im Fall Israels in Gaza aus? Hier gehen Justiz und Politik Hand in Hand, sagt Völkerrechtler Khan. „Der Völkermordvorwurf wurde 2023 vor allem deshalb erhoben, weil man das Verhalten Israels aus andere Weise nicht vor den Internationalen Gerichtshof bringen konnte.“ Der IGH könne auf Grundlage der Völkermordkonvention nur feststellen, ob ein Völkermord geschehe; nicht aber, ob Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen würden.Bis die Richter der Vereinten Nationen zu einem finalen Urteil kommen, kann es noch Jahre dauern.Der Erfinder des Genozid-Begriffs, der jüdische Jurist Raphael Lemkin, hat davon nichts mitbekommen. Er starb im Jahr 1958 einsam und verarmt in den USA. Seine Familie hat er nach seiner Flucht nie wiedergesehen. Die meisten seiner Verwandten wurden im Holocaust ermordet. Was er wohl mit Blick auf die heutige Zeit denken würde? „Er wäre zutiefst deprimiert“, sagt Omer Bartov. „Wohl über die häufig plakative Verwendung des Begriffs, viel mehr aber über die Tatsache, dass diese Grauen, von denen er gehofft hatte, dass eine internationale Gesetzgebung sie verhindern würde, bis heute andauern.“

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Von Veritatis

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