Von Kai Rebmann
Der Namensgeber des Goethe-Instituts mit seinen rund 150 Zweigstellen in knapp 100 Ländern dieser Welt windet sich im Grab. Für Ausländer, die Deutsch als Fremdsprache lernen wollen oder müssen, gilt der eingetragene Verein mit Sitz in München häufig als erste Anlaufstelle. So vergab das Goethe-Institut allein im Jahr 2023 mehr als 7.000 Zertifikate an Deutsch-Lehrer, die an einer der hauseigenen Zweigstellen oder Partnerschulen unterrichten. Daneben zählen auch die Durchführung von Deutsch-Prüfungen zu den Schwerpunkten der Arbeit.
Der erste Schritt zu einem der begehrten Zertifikate für Sprachschüler ist häufig der sogenannte Einstufungstest. Hierbei soll festgestellt werden, welcher der angebotenen Kurse der passende für den jeweiligen Interessenten ist. Gleichzeitig stellen diese Tests für nicht wenige Ausländer auch den ersten wirklichen Berührungspunkt mit der deutschen Sprache dar.
Nun könnte man meinen, das Goethe-Institut würde sich gerade deshalb umso strenger an offizielle Empfehlungen aus berufenem Munde halten, um angehenden Sprachschülern den Einstieg so leicht und unkompliziert wie nur irgend möglich zu gestalten. Doch, weit gefehlt, wie ein aktuelles Beispiel aus der Praxis zeigt – in dem vorliegenden Test wimmelt es nur so vor Gendersternchen, einem Zeichen also, mit dem die meisten Ausländer wohl erstmal nichts anzufangen wissen.
Erst im vergangenen Jahr hat der Rat für deutsche Rechtsschreibung unmissverständlich klargestellt: „Der Rat hat […] in seiner Sitzung am 14. Juli 2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.“
Weshalb tut es das Goethe-Institut dann trotzdem? Noch dazu in so wichtigen Unterlagen wie einem Einstufungstest und weiteren Unterrichtsmaterialien? Diese Fragen stellen sich umso drängender, wenn sich der Verein in der bestehenden Form nur dank institutioneller Förderung und eines Rahmenvertrags mit dem Auswärtigen Amt und nicht zuletzt dank einer Bezuschussung durch Steuergelder in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr existieren kann.
Das Goethe-Institut selbst teilt dazu auf seiner Homepage mit: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Bereinigungssitzung am 10. November [2022] beschlossen, die institutionelle Förderung des Goethe-Instituts im Vergleich zum ersten Regierungsentwurf um 15,1 Millionen Euro auf rund 239 Millionen Euro zu erhöhen. […] 14 Millionen Euro sind an eine sogenannte Maßgabenvorgabe gekoppelt.“
Besonders interessant erscheint vor dem Hintergrund der Prioritätensetzung der zuständigen Bundesministerin Annalena Baerbock – Stichwort: feministische Außenpolitik – der folgende Zusatz: „Das Goethe-Institut wird in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt im Zuge der Neuausrichtung der deutschen Außenpolitik ein Zukunftskonzept entwickeln.“
Es ist eine Sache, wenn die Verhunzung der deutschen Sprache durch links-grüne Kulturkrieger in Gesellschaft und Medien mittels entsprechender „Sonderzeichen“ und Sprechpausen immer weiter vorangetrieben wird. Eine ganz andere Sache ist es aber, wenn dieser Feldzug auch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt wird, während alle Umfragen zeigen, dass Gendersternchen und Co von einer überwältigenden Mehrheit der Deutschen klar abgelehnt wird.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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