Man kann sagen: Markus Haintz ist ein Kämpfer für Meinungsfreiheit.

Zuletzt hat er die Abmahnklitische „So Done“, für die Robert Habeck die Werbetrommel gerüht hat, bis er von Haintz abgemahnt wurde, mehr oder minder aus dem Verkehr gezogen. So Dones Geschäftmodell haben wir hier beschrieben, es bestand darin, Meinungen zu kriminalisieren und Leute, die sie geäußert haben, straf- und zivilrechtlich zu verfolgen: Das Geschäftsmodell bestand daraus, Kommentare zu durchschnüffeln, sie einem Anwalt zukommen zu lassen, wenn man aus ihnen potentiell Geld machen kann, weil sie als Beleidigung oder Drohung strafbar sein könnten, wozu es indes einer Verhandlung vor einem Strafgericht bedarf, mit der man diejenigen, die potentiell vielleicht beleidigt haben, bedrohen kann, um per Unterlassungserklärung, die wiederum von der mitprofitierenden Kanzlei ausgestellt wird, zweifellos als Serienbrief, und mit Kostennote verschickt wird, Marke: Wenn sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und uns nicht die von uns willkürlich festgesetzten Kosten in Höhe von sagen wir 600 Euro überweisen, dann erstatten wir eine Anzeige wegen „Beleidigung“, Kasse zu machen.

Jemand, der exponiert in der Öffentlichkeit steht, wie Markus Haintz, der noch dazu gegen den politischen Shitstream Stellung bezieht, ist zwangsläufig das Ziel dessen, was die guten Menschen, die vor Toleranz so sehr strotzen, dass man es kaum mehr aushält, an Wut und Hass zu produzieren vermögen, gemeinhin in Form einer Diffamierung, die dazu gedacht ist, den Diffamierten zu schädigen. Einer dieser Diffamierer ist Jo Jumpertz, der Haintz unterstellt, er habe „terroristische Bestrebungen“.

Dagegen hat Haintz eine Unterlassungsklage angestrengt und ist vor dem Oberlandesgericht in Hamburg damit gescheitert. In einem Land, in dem es verboten ist, einen Schwachkopf Schwachkopf zu nennen, in dem die falsche Reihenfolge bei „für alle Deutschland“ zu Verurteilung wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Symbole führt (das glauben Sie nicht? Fragen Sie Björn Höcke), in einem Land, in dem die falsche Reihenfolge der drei Worte eine Hausdurchsuchung bei den Eltern eines 14jährigen zur Folge hat, in diesem Land ist es erlaubt, wider besseres Wissen und schon deshalb mit böswilliger Absicht einen Anderen der terroristischen Bestrebungen zu bezichtigen, weil es keine andere denkbare Motivation gibt, und von Oberlandesrichtern in Hamburg dafür einen Persilschein (er kommt also wieder) ausgestellt zu bekommen. Und das Beste am Persilschein zur freien Denunziation aller, die in Opposition zum Shitstream stehen, ist die Begründung, die sich die „Richter“ aus den Fingern gesogen haben:

 

Quelle: Markus Haintz

Haben Sie diesen Stumpfsinn gelesen: „unter Berücksichtigung, dass das Wort „terroristisch“ vielfach im Zusammenhang mit Gewalt benutzt wird“. Jeder IQ-Test mit den Helden des Urteils aus Hamburg erübrigt sich. Terrorismus ist bekanntlich definiert als Gewalthandlung. Der Terrorist Act des Vereinigten Königreichs von 2006 benennt Gewalt gegen Personen, gegen Sachen, die Gefährdung Dritter an Leib und Leben und die Bedrohung der öffentlichen Gesundheit bzw. der technologischen Infrastruktur mit dem Ziel, die Regierung eines Landes zu einer bestimmten Handlung zu zwingen, als Terrorismus. Es gibt folglich keinerlei Terrorismus ohne Gewalt. Dass die Richter in Hamburg sich Terrorismus, der nicht im Zusammenhang mit Gewalt steht, vorzustellen vermögen, ist daher verstörend.

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Auch das Bemühen, den bösartigen Versuch, Spender von der Unterstützung von Haintz abzuhalten und vielleicht die Hamburger Sparkasse zur Kontokündigung zu bewegen, als „polemische und überspitzte Kritik“ an der Tätigkeit des Antragstellers abzutun und den damit verbundenen Vorwurf, Haintz wolle seine Ziele mit Gewalt erreichen, als abseitig abzutun:

Quelle: Markus Haintz

ist fast schon erheiternd, wenn man sich in Erinnerung ruft, wie viel Freude gerade Richter daran haben, sich in das zu versetzen, was sie als den typischen Bürger ansehen. Für die Hamburger Richter ist dies jemand, der auch dann, wenn er Haintz nicht kennt oder nicht weiß, was Haintz tut, den Hinweis auf dessen „terroristische Bestrebungen“ als polemisch, aber nicht ernst gemeint, verstehen wird, ganz sicher, denn wie die Hamburger Richter, die sich in diesem Fall als typischer Bürger inszenieren, so ist sich auch ein unbedarfter typischer Bürger der Tatsache gewahr, dass Terrorismus zwar gewaltsame Handlungen, in der Regel verbunden mit mehreren, wenn nicht vielen Toten, umfasst, dass terroristische Bestrebungen, wie sie Markus Haintz unterstellt werden, aber gewaltlose Polemik jenseits der Schmähkritik darstellen, mit der keinerlei Intention verbunden ist, Haintz an den Pranger zu stellen, ihm gar zu schaden.

Wenn Sie also das nächste Mal etwas von Terrorismus hören, etwa bei einer Rentnergang, dann erinnern Sie sich an die Hamburger Richter, die fein zwischen gewalttätigem und nicht gewalttätigem Terrorismus unterschieden haben und fragen Sie sich, warum im deutschen Rechtssystem das Schauspiel einer gehbehinderten Terrorgruppe inszeniert werden soll.

Und wenn Sie das nächste Mal von einem Staatsanwalt heimgesucht werden, weil sie gesagt haben, was sie sehen, einen Mann oder eine fette Dampfnudel oder einen Schwachkopf oder einen Klinkenputzer der Pharmafia, dann erinnern Sie sich an den Satz der Richter aus Hamburg, in der dieselben Markus Haintz, einen Rechtsanawalt und Journalisten zum Politiker erklärt haben – ob wider besseres Wissen, aus purer ideologischer Verblödung oder aus welchen Gründen auch immer -und feststellen, dass Politiker im öffentilchen Diskurs mehr einstecken können müssen als Privatpersonen …

Nehmen Sie dieses Urteil als Präzedensfall, damit die Oberlandesrichter mit ihrem Beschluss als Totengräber des §188 StGB ^“Majestätsbeleidigung“ in die Geschichte eingehen.

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Von Veritatis

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