Am Donnerstagnachmittag, gegen 17 Uhr, wurde der 28-jährige Afghane Enamullah O. nach einer zweistündigen Anhörung vor dem Haftrichter in einem weißen Papieranzug aus dem Gerichtsgebäude geführt. Wie von RTL und der Bild berichtet, ordnete der Haftrichter die Unterbringung des Tatverdächtigen in einer psychiatrischen Einrichtung an. Der Beschuldigte habe grundlegende rechtliche Konzepte kaum erfassen können. Eine Kommunikation soll demnach kaum möglich gewesen sein.
Enamullah O. war bereits vor der Bluttat in Aschaffenburg den Behörden bekannt. Er war in der Vergangenheit dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen und jeweils zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen worden. Laut Berichten soll er in seiner Asylunterkunft wiederholt durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen sein. Eine ukrainische Mitbewohnerin berichtete sogar von einem früheren Messerangriff auf eine Landsfrau.
Trotz mehrfacher Gewaltvorfälle wurde der Tatverdächtige immer wieder aus den Einrichtungen entlassen. Erst im Dezember 2024 ordnete das Amtsgericht Aschaffenburg eine gerichtliche Betreuung an.
Enamullah O. reiste im November 2022 über die Balkanroute nach Deutschland ein und stellte Anfang 2023 einen Asylantrag. Obwohl Bulgarien nach den Dublin-Regeln für seinen Fall zuständig gewesen wäre, scheiterte eine Rücküberstellung.
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