Eine Petition im Bundestag fordert die sofortige Aufhebung des „Masernschutzgesetzes“ – und somit der faktischen Masernimpfpflicht. Der Verein MWGFD initiierte die Petition und verweist in der Begründung auf ein äußerst ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfung. AfD-Politiker unterstützen die Forderung.

„Medizinisch kontraproduktiv, gesellschaftlich schädlich, juristisch hochproblematisch“: Das ist die Einschätzung der auf MWGFD-Initiative gegründeten „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“ zur faktischen Masernimpfpflicht in Deutschland. Betroffen von diesem Gesetz ist jährlich ein ganzer Geburtsjahrgang – mindestens 650.000 bis 700.000 Menschen.

Die Initiative hatte bereits im November letzten Jahres eine Petition zur Abschaffung des Gesetzes beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht. Lange hat es gedauert, bis sie freigeschaltet wurde – auf der Website berichtet die Arbeitsgruppe, dass laut telefonischer Auskunft beim Sekretariat des Petitionsausschusses normalerweise binnen 6 bis 8 Wochen geprüft werde, ob die Petition veröffentlicht wird. Diese Zeitspanne verstrich. Auf Nachfrage hin wurde dann mitgeteilt, dass die Petition zur weiteren Prüfung an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet wurde. „Dieser Schritt erscheint aus unserer Sicht ungewöhnlich“, kommentierte die Initiative.

Inzwischen ist die Petition 189940 zur „Aufhebung des Masernschutzgesetzes/Masern-Impfpflicht“ aber online und kann mitgezeichnet werden. Über 16.000 Unterschriften werden bereits verzeichnet; das Quorum wird bei 30.000 erreicht. Die Mitzeichnungsfrist läuft noch bis 4. 6. 2026.

Unterstützung aus der AfD

Unterstützung bekommt die Petition auch aus der Politik. Der Sprecher des Arbeitskreises Petitionen der AfD-Bundestagsfraktion, Manfred Schiller, kommentiert:

„Ich unterstütze diese Forderung des Vereins MWGFD (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.), denn die Argumente aus berufenem Munde überzeugen mich. Eine Arbeitsgruppe aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen hatte im letzten Jahr unabhängige Untersuchungen angestellt. Wir wissen seit der ‚Corona-Pandemie‘, dass wir uns auf Aussagen des RKI, der StiKo, der Bundesregierung oder der WHO nicht mehr verlassen können, sie sind lobbybeeinflusst.“

Auch die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, äußert Zustimmung:

„Das wichtigste Prinzip des ‚Eid des Hippokrates‘ ist die Formel ‚primum nil nocere‘ (vor allem keinen Schaden anrichten), daher kann ich die Unterstützung der Petition mit gutem Gewissen empfehlen. Der körperlichen Unversehrtheit kommt durch den GG-Artikel 2 eine sehr hohe Bedeutung zu, die es zu schützen gilt.“

Ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis, Grundrechtsverletzung

Nachfolgend lesen Sie die Begründung der Petition:

Das äußerst ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis der Masern-Impfung ist ein Hauptargument für die sofortige Beendigung der Impfpflicht. Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen ist in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko an Masern zu versterben.
Längst bevor die Masernimpfung eingeführt wurde, war die Sterblichkeitsrate der Masern in Deutschland bereits auf ein sehr niedriges Niveau nahe Null zurückgegangen. Komplikationen von Masern waren auch vor Einführung der Impfung kein Problem mehr. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe betrafen meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder.
Die angeblich nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen sind wissenschaftlich nicht belegt. Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern dramatisierend ins Feld geführte, extrem selten auftretende „subakute sklerosierende Panenzephalitis“ (SSPE) betrifft, ist bis heute ungeklärt, ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann.
Darüber hinaus werden durch die Impfpflicht wichtige Grundrechte verletzt, wie das in Art. 2.2 GG garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit, oder das in Art 6.2 GG formulierte „Elternrecht“. Auch dies ist ein gewichtiges Argument gegen eine Impfpflicht.

Das seit März 2020 gültige sog. „Masernschutzgesetz“ widerspricht den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneidet die Rechte der Kinder und ihrer Eltern. Die darin verankerte Masern-Impfpflicht bzw. Masern-Immunitäts-Nachweispflicht, die jährlich einen Geburtsjahrgang, also etwa 700.000 Kinder in unserem Land betrifft, ist rechtlich widersprüchlich und medizinisch unverantwortlich.
Die im Masernschutzgesetz verankerte faktische Impfpflicht gilt für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag, die in Kitas, Kindergärten und Schulen betreut werden, sowie für alle nach 1970 geboren Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen arbeiten.

In der Begründung der Notwendigkeit dieser faktischen Masern-Impfpflicht geht das Bundesministerium für Gesundheit von zahlreichen falschen Annahmen aus, die medizinisch-wissenschaftlich nicht haltbar sind, wie eine von der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, MWGFD e.V. initiierte Arbeitsgruppe aus Ärzten, Wissenschaftlern und Juristen, in einem Informationsschreiben an alle Parlamentarier deutlich dargestellt hat.
Wie bei anderen Impfungen auch, sollte es unseres Erachtens stets allein im Ermessen der Eltern der Kinder bzw. der betroffenen Erwachsenen liegen, ob diese Impfung nach entsprechender Aufklärung und Beratung durch den Arzt des Vertrauens verabreicht wird.

Hier kann die Petition beim Bundestag mitgezeichnet werden.



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