Während Milliardenvermögen unangetastet bleiben, wächst der politische Druck, Bürgergeld-Beziehende zu disziplinieren. Die Debatte über Arbeitspflicht offenbart aber nur eines: Wer arm ist, soll sich seine Würde erst verdienen müssen


Müssen Bürgergeldbeziehende bald zur Spargelernte?

Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser


Arme Menschen sollen künftig arbeiten müssen – nicht für einen regulären Lohn, sondern dafür, dass sie weiter existieren dürfen. Genau daraus macht die CDU gerade Politik. Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende ist der neue Lieblingssound der Partei. Nicht, weil es Probleme lösen würde, sondern weil sich Härte gegen Erwerbslose gut vermarkten lässt.

„Wer voll erwerbsfähig ist, Montag bis Freitag zu Hause sitzt und gar nichts macht, darf künftig nicht einfach so weitermachen“, erklärte etwa Sachsen-Anhalts Noch-CDU-Ministerpräsident Sven Schulze kürzlich gegenüber Medien. Die Botschaft ist klar: Arme Menschen sollen sichtbar diszipliniert werden. Schnee schippen, Müll sammeln, bei der Ernte helfen – irgendetwas soll gefälligst geleistet werden für den Bezug von staatlichen Leistungen.

Aber genau darin liegt bereits der fundamentale Denkfehler: Das gewährleistete Existenzminimum ist kein Bonusprogramm. Es ist kein moralischer Gutschein, den man sich erst durch Wohlverhalten freischalten muss. Es ist ein Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2019 sehr deutlich gemacht, dass das Existenzminimum den Menschen zusteht, weil sie Menschen sind und sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterzogen haben. Nicht, weil sie vorher eine bestimmte Leistung erbracht haben.

Autoritäres Pilotprojekt in Nordhausen

Ausgerechnet ein SPD-Landrat, Matthias Jendricke, mit dem Sven Schulze auf Kuschelkurs ist, setzt die autoritären Fantasien nach einer Arbeitspflicht aktuell schon um. Der „Knallhart-Landrat“ lässt das sogenannte „Nordhausen-Projekt“ im entsprechenden thüringischen Landkreis durchführen. Es gilt inzwischen bundesweit als Testfall für eine verschärfte Bürgergeldpolitik. Seit November 2025 werden dort junge Bürgergeld-Beziehende zwischen 18 und 25 Jahren, die keine Ausbildung abgeschlossen haben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Eingesetzt werden sie unter anderem in Werkstätten oder in der Grünpflege. Verpflichtend sind 30 Wochenstunden mit einer Aufwandsentschädigung von 1 Euro pro Stunde zusätzlich zum Bürgergeld.

Mit Sätzen wie „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“ lässt sich der Landrat Jendricke gerne zitieren und hat es damit sogar auch überregional in die Schlagzeilen geschafft. Das erklärte Ziel lautet, junge Langzeitarbeitslose zu „aktivieren“, ihnen Tagesstruktur zu geben und sie näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Wer nicht erscheint, wird sanktioniert und sogar vom Vollzugsdienst des Ordnungsamtes – mit schusssicherer Weste, Pfefferspray und Handschellen ausgestattet – zu Hause abgeholt.

Bundesvorsitzender der Jobcenter-Personalräte: Ein-Euro-Jobs als Strafe „verantwortungslos“

Kritik bekommt Jendricke dafür sogar aus den Jobcentern selbst. Der Bundesvorsitzende der Jobcenter-Personalräte findet Ein-Euro-Jobs als Strafe „verantwortungslos“. Solche Jobs können ein gutes Instrument sein, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen, sagt auch das Institut für Arbeits- und Berufsforschung – sonst nicht. Sie sind auch schlicht zu teuer, um sie als Strafe einzusetzen.

Und das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) gibt zu bedenken, dass die Integration in den Arbeitsmarkt immer höchste Priorität haben müsse – ein Ziel, welches das Projekt des Landrats bisher nur äußerst mangelhaft erfüllt. Nur 4 von 68 Teilnehmenden sind in eine reguläre Beschäftigung übergegangen. Dabei kann noch nicht mal jemand sagen, ob das die kausalen Folgen des Projekts waren. Das Landrat-Projekt ist also vor allem ein populistisches Mediengespenst.

Die Jugendlichen, die an dem Projekt teilnehmen, kommen größtenteils aus schwierigen Verhältnissen. Sie haben keine Ausbildung und wenig Perspektive. Anzunehmen, dass eine Arbeitspflicht mit Klingeldienst und öffentlicher Diffamierung den komplexen Realitäten dieser jungen Menschen gerecht werden kann, ist realitätsfern. Zumal es in der Region von Nordhausen zwar viele freie Ausbildungsplätze gibt, es aber an Arbeitsplätzen mangelt.

Freiwillige Projektbasis hätte andere Wirkung

Was hält die Behörden davon ab, den Jugendlichen diese freien Ausbildungsplätze näherzubringen? Was hält sie davon ab, die gemeinnützige Arbeit als freiwilliges Projekt zu gestalten, das Perspektiven und Struktur vermitteln soll? Das würde vermutlich die Teilnehmerzahl auch nicht geringer ausfallen lassen als derzeit unter Zwang. Ein solches Projekt auf freiwilliger Basis durchzuführen, würde aber eine völlig andere Begegnung ermöglichen. Weg von defizitären Perspektiven wie „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“ hin zu „Hier gibt es Herausforderungen, wir möchten euch unterstützen“.

Sven Schulze schürt mit seinen Behauptungen, Betroffene würden „Montag bis Freitag zu Hause sitzen und gar nichts machen“, Vorurteile, die jeglicher Datengrundlage entbehren: Umfragen von der Bertelsmann-Stiftung bis Sanktionsfrei kommen immer wieder zu ähnlichen Ergebnissen: Die meisten Bürgergeld-Beziehenden wollen arbeiten und suchen sogar verzweifelt nach stabilen, existenzsichernden Beschäftigungen. Jeder, der Gegenteiliges behauptet, und damit einer Politik der Härte den Weg ebnen will, schadet allen Bürgergeld-Beziehenden. Diese sind dabei ohnehin schon Vorurteilen und Ausgrenzung ausgesetzt.

Angriff auf das Fundament des Sozialstaats

Die aktuelle Debatte ist nicht bloß „verfassungsrechtlich heikel“, wie es oft beschwichtigend heißt. Sie ist ein Angriff auf das Fundament des Sozialstaats. Und sie verschiebt die Diskussion erneut weg von den tatsächlichen Problemen hin zu einer symbolischen Politik. Denn Artikel 12 des Grundgesetzes ist eindeutig: Zwangsarbeit ist verboten. Zwar erlaubt das Grundgesetz bestimmte öffentliche Dienstpflichten, die für alle gleichermaßen gelten. Aber genau das ist hier eben nicht gemeint.

Gefordert wird keine allgemeine Bürgerpflicht, sondern eine Sonderpflicht für arme Menschen. Wer auf Grundsicherung angewiesen ist, soll zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen, die für andere nicht gelten. Das ist keine neutrale Ordnungspolitik – das ist autoritäre Disziplinierung. Und vor allem: Es löst kein einziges Problem.

Viele Menschen im Bürgergeldsystem sind krank. Kümmern sich um Angehörige oder Kinder. Viele arbeiten bereits – nur zu schlechten Bedingungen, in Teilzeit, befristet oder zu Niedriglöhnen, die nicht zum Leben reichen. Andere scheitern an einem Arbeitsmarkt, der zwar ständig von Fachkräftemangel spricht, aber gleichzeitig Menschen aussortiert, sobald sie älter sind, psychische Belastungen haben, keinen lückenlosen Lebenslauf vorweisen können oder nicht hundertprozentig „verwertbar“ erscheinen.

Warum die Debatte von strukturellen Problemen ablenkt

Die Debatte über Arbeitspflicht tut jedoch erneut so, als läge das Problem bei den Betroffenen. Das ist politisch bequem, denn wer Armut individualisiert, muss nicht über strukturelle Ursachen reden. Nicht über explodierende Mieten. Nicht über einen Niedriglohnsektor, der Millionen Menschen trotz Arbeit arm hält. Nicht über ein Bildungssystem, das soziale Ungleichheit reproduziert. Oder über fehlende Kinderbetreuung, kaputtgesparte Infrastruktur oder einen Arbeitsmarkt, der Menschen verschleißt – und dessen verbliebene Schutzrechte nun weiter abgebaut werden sollen. Stichwort: Achtstundentag.

Wenn Milliardenvermögen steuerlich geschont werden, spricht kaum jemand von mangelnder Leistungsbereitschaft. Wenn Unternehmen trotz Rekordgewinnen Niedriglöhne zahlen oder öffentliche Gelder erhalten, wird selten nach Gegenleistungen gefragt. Aber bei Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, entsteht plötzlich ein enormer politischer Eifer, jede vermeintliche „Leistungslosigkeit“ zu sanktionieren.

Wenn Bürgergeld-Beziehende demnächst praktisch für umme Spargel und Erdbeeren ernten sollen, müsste sich die CDU immerhin keine Gedanken mehr darüber machen, wie sich niedrigere Lohnstandards für Erntehelfer*innen politisch durchsetzen lassen. Dass von solchen Forderungen am Ende nicht nur Politiker wie Sven Schulze profitieren könnten, dürfte jedenfalls kaum ein Zufall sein.

gegenüber Medien. Die Botschaft ist klar: Arme Menschen sollen sichtbar diszipliniert werden. Schnee schippen, Müll sammeln, bei der Ernte helfen – irgendetwas soll gefälligst geleistet werden für den Bezug von staatlichen Leistungen.Aber genau darin liegt bereits der fundamentale Denkfehler: Das gewährleistete Existenzminimum ist kein Bonusprogramm. Es ist kein moralischer Gutschein, den man sich erst durch Wohlverhalten freischalten muss. Es ist ein Grundrecht. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2019 sehr deutlich gemacht, dass das Existenzminimum den Menschen zusteht, weil sie Menschen sind und sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterzogen haben. Nicht, weil sie vorher eine bestimmte Leistung erbracht haben.Autoritäres Pilotprojekt in NordhausenAusgerechnet ein SPD-Landrat, Matthias Jendricke, mit dem Sven Schulze auf Kuschelkurs ist, setzt die autoritären Fantasien nach einer Arbeitspflicht aktuell schon um. Der „Knallhart-Landrat“ lässt das sogenannte „Nordhausen-Projekt“ im entsprechenden thüringischen Landkreis durchführen. Es gilt inzwischen bundesweit als Testfall für eine verschärfte Bürgergeldpolitik. Seit November 2025 werden dort junge Bürgergeld-Beziehende zwischen 18 und 25 Jahren, die keine Ausbildung abgeschlossen haben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet. Eingesetzt werden sie unter anderem in Werkstätten oder in der Grünpflege. Verpflichtend sind 30 Wochenstunden mit einer Aufwandsentschädigung von 1 Euro pro Stunde zusätzlich zum Bürgergeld.Mit Sätzen wie „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“ lässt sich der Landrat Jendricke gerne zitieren und hat es damit sogar auch überregional in die Schlagzeilen geschafft. Das erklärte Ziel lautet, junge Langzeitarbeitslose zu „aktivieren“, ihnen Tagesstruktur zu geben und sie näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Wer nicht erscheint, wird sanktioniert und sogar vom Vollzugsdienst des Ordnungsamtes – mit schusssicherer Weste, Pfefferspray und Handschellen ausgestattet – zu Hause abgeholt.Bundesvorsitzender der Jobcenter-Personalräte: Ein-Euro-Jobs als Strafe „verantwortungslos“ Kritik bekommt Jendricke dafür sogar aus den Jobcentern selbst. Der Bundesvorsitzende der Jobcenter-Personalräte findet Ein-Euro-Jobs als Strafe „verantwortungslos“. Solche Jobs können ein gutes Instrument sein, wenn sie auf Freiwilligkeit beruhen, sagt auch das Institut für Arbeits- und Berufsforschung – sonst nicht. Sie sind auch schlicht zu teuer, um sie als Strafe einzusetzen. Und das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) gibt zu bedenken, dass die Integration in den Arbeitsmarkt immer höchste Priorität haben müsse – ein Ziel, welches das Projekt des Landrats bisher nur äußerst mangelhaft erfüllt. Nur 4 von 68 Teilnehmenden sind in eine reguläre Beschäftigung übergegangen. Dabei kann noch nicht mal jemand sagen, ob das die kausalen Folgen des Projekts waren. Das Landrat-Projekt ist also vor allem ein populistisches Mediengespenst.Die Jugendlichen, die an dem Projekt teilnehmen, kommen größtenteils aus schwierigen Verhältnissen. Sie haben keine Ausbildung und wenig Perspektive. Anzunehmen, dass eine Arbeitspflicht mit Klingeldienst und öffentlicher Diffamierung den komplexen Realitäten dieser jungen Menschen gerecht werden kann, ist realitätsfern. Zumal es in der Region von Nordhausen zwar viele freie Ausbildungsplätze gibt, es aber an Arbeitsplätzen mangelt.Freiwillige Projektbasis hätte andere Wirkung Was hält die Behörden davon ab, den Jugendlichen diese freien Ausbildungsplätze näherzubringen? Was hält sie davon ab, die gemeinnützige Arbeit als freiwilliges Projekt zu gestalten, das Perspektiven und Struktur vermitteln soll? Das würde vermutlich die Teilnehmerzahl auch nicht geringer ausfallen lassen als derzeit unter Zwang. Ein solches Projekt auf freiwilliger Basis durchzuführen, würde aber eine völlig andere Begegnung ermöglichen. Weg von defizitären Perspektiven wie „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“ hin zu „Hier gibt es Herausforderungen, wir möchten euch unterstützen“.Sven Schulze schürt mit seinen Behauptungen, Betroffene würden „Montag bis Freitag zu Hause sitzen und gar nichts machen“, Vorurteile, die jeglicher Datengrundlage entbehren: Umfragen von der Bertelsmann-Stiftung bis Sanktionsfrei kommen immer wieder zu ähnlichen Ergebnissen: Die meisten Bürgergeld-Beziehenden wollen arbeiten und suchen sogar verzweifelt nach stabilen, existenzsichernden Beschäftigungen. Jeder, der Gegenteiliges behauptet, und damit einer Politik der Härte den Weg ebnen will, schadet allen Bürgergeld-Beziehenden. Diese sind dabei ohnehin schon Vorurteilen und Ausgrenzung ausgesetzt.Angriff auf das Fundament des SozialstaatsDie aktuelle Debatte ist nicht bloß „verfassungsrechtlich heikel“, wie es oft beschwichtigend heißt. Sie ist ein Angriff auf das Fundament des Sozialstaats. Und sie verschiebt die Diskussion erneut weg von den tatsächlichen Problemen hin zu einer symbolischen Politik. Denn Artikel 12 des Grundgesetzes ist eindeutig: Zwangsarbeit ist verboten. Zwar erlaubt das Grundgesetz bestimmte öffentliche Dienstpflichten, die für alle gleichermaßen gelten. Aber genau das ist hier eben nicht gemeint.Gefordert wird keine allgemeine Bürgerpflicht, sondern eine Sonderpflicht für arme Menschen. Wer auf Grundsicherung angewiesen ist, soll zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen, die für andere nicht gelten. Das ist keine neutrale Ordnungspolitik – das ist autoritäre Disziplinierung. Und vor allem: Es löst kein einziges Problem.Viele Menschen im Bürgergeldsystem sind krank. Kümmern sich um Angehörige oder Kinder. Viele arbeiten bereits – nur zu schlechten Bedingungen, in Teilzeit, befristet oder zu Niedriglöhnen, die nicht zum Leben reichen. Andere scheitern an einem Arbeitsmarkt, der zwar ständig von Fachkräftemangel spricht, aber gleichzeitig Menschen aussortiert, sobald sie älter sind, psychische Belastungen haben, keinen lückenlosen Lebenslauf vorweisen können oder nicht hundertprozentig „verwertbar“ erscheinen.Warum die Debatte von strukturellen Problemen ablenktDie Debatte über Arbeitspflicht tut jedoch erneut so, als läge das Problem bei den Betroffenen. Das ist politisch bequem, denn wer Armut individualisiert, muss nicht über strukturelle Ursachen reden. Nicht über explodierende Mieten. Nicht über einen Niedriglohnsektor, der Millionen Menschen trotz Arbeit arm hält. Nicht über ein Bildungssystem, das soziale Ungleichheit reproduziert. Oder über fehlende Kinderbetreuung, kaputtgesparte Infrastruktur oder einen Arbeitsmarkt, der Menschen verschleißt – und dessen verbliebene Schutzrechte nun weiter abgebaut werden sollen. Stichwort: Achtstundentag.Wenn Milliardenvermögen steuerlich geschont werden, spricht kaum jemand von mangelnder Leistungsbereitschaft. Wenn Unternehmen trotz Rekordgewinnen Niedriglöhne zahlen oder öffentliche Gelder erhalten, wird selten nach Gegenleistungen gefragt. Aber bei Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, entsteht plötzlich ein enormer politischer Eifer, jede vermeintliche „Leistungslosigkeit“ zu sanktionieren.Wenn Bürgergeld-Beziehende demnächst praktisch für umme Spargel und Erdbeeren ernten sollen, müsste sich die CDU immerhin keine Gedanken mehr darüber machen, wie sich niedrigere Lohnstandards für Erntehelfer*innen politisch durchsetzen lassen. Dass von solchen Forderungen am Ende nicht nur Politiker wie Sven Schulze profitieren könnten, dürfte jedenfalls kaum ein Zufall sein.



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