In Kürze:
- Zwischen 1550 und 1650 spielte sich mit der Hexenverfolgung in Europa eines der dunkelsten Kapitel der Menschheit ab.
- Während dieser Zeit fielen mindestens 40.000 Menschen den Flammen zum Opfer – die Hälfte davon im heutigen Deutschland.
- Bereits kleinste Anschuldigungen reichten aus, um Einzelpersonen oder ganzen Familien den Hexenprozess zu machen.
- Als mögliche Gründe nennen Historiker Krisen wie die Kleine Eiszeit, Seuchen und Kriege sowie niedere moralische Motive.
Heute verbrennen wir am Abend des 30. Aprils, der Walpurgisnacht, fröhlich lachend Reisig und anderes Gehölz. Dabei genießen wir das gesellige Beisammensein mit Bekannten und Fremden und die wohlige Wärme des Feuers.
Auch vor über 400 Jahren zogen diese Hexenfeuer zahlreiche Menschen an. Doch anstatt Strohpuppen wurden tausende Menschen allen Alters und Geschlechts Opfer der Flammen. Bereits die kleinste Anschuldigung oder die unberechenbare Natur führte vor Gericht – und ein Geständnis, oft unter Folter, auf den Scheiterhaufen. Wie konnte es zu diesem Hexenwahn kommen?

Die Darstellung aus der Luzerner Bilderchronik zeigt Anna Vögtlin aus Bischoffingen (Breisgau), die vor den Mauern von Willisau als angebliche Hexe verbrannt wurde.
So alt wie die Menschheit selbst
Der älteste bekannte Fall, in dem eine Person der Hexerei bezichtigt wird, ist 3.300 Jahre alt. So warf ein König der Hethiter seiner Stiefmutter vor, Böses zu betreiben und ihm schaden zu wollen.

Eine römische Fluchtafel, gefunden in Tongern (Belgien), 70 bis 100 n. Chr.
Startschuss der Hexenverfolgung und ein todbringendes Buch
Im Jahr 1428 kommt es zur ersten größeren Hexenverfolgung im Wallis, der heutigen Schweiz. Etwa 200 Männer und Frauen werden der Hexerei angeklagt, für schuldig befunden und verbrannt. Ereignisse wie diese verbreiten sich fortan wie ein Lauffeuer. Zusätzlich genährt wird der Hass auf Hexen, auch Unholde genannt, durch ihre Gegner. Einer von ihnen war der Dominikanermönch Heinrich Kramer (um 1430–1505).

Das Buch „Hexenhammer“ von Heinrich Kramer.
In dem Buch gibt Kramer zudem eine Anleitung, wie weltliche Gerichte und Richter die Prozesse gegen angeklagte Hexen und Hexer zu führen hätten und welche Methoden dabei angewendet werden sollten.
Falsche Erzählungen und erzwungene Geständnisse
Auf eine Anklage folgten Inhaftierung und Verhör. Da eine Verurteilung nach altem Recht in der Regel nur mit einem Geständnis des Angeklagten erfolgen konnte, wurden die Beschuldigten gefoltert, um sie „ihrer Tat zu überführen“. Unzählige Unschuldige gestanden nie begangene Taten – in der Hoffnung, dass Demütigungen und Schmerzen ein Ende fanden. Die gefällten Aussagen wurden schließlich von Richtern begutachtet und das Urteil wurde gefällt.

Der Hexerei angeklagte Personen wurden in einem Malefizhaus wie diesem gefangen gehalten.
Fiel die Anschuldigung bezüglich der Teilnahme an vermeintlichen Hexentänzen, waren die Richter auf Namen von vermeintlichen Mittätern aus. Dabei stellte man häufig genannte Verdächtige ebenfalls vor Gericht, was zu einem Schneeballeffekt führte. Sogar Kinder, die gewöhnlich bis 14 Jahre als straffrei galten, wurden Opfer der Hexenverfolgung.
Die für schuldig gesprochenen Angeklagten verbrannte man wie Ketzer und Häretiker vor den Augen der Bürger tot oder lebendig auf einem Scheiterhaufen. Nach damaliger Ansicht sollte die Verbrennung die Seele der Schuldigen reinigen.
Da es sich bei den Hexenprozessen um weltliche Gerichtsverfahren handelte, brachten diese bestimmten Berufsgruppen Geld ein. Wurde eine Person der Hexerei verurteilt und getötet, erhielten zudem die Ankläger einen gewissen Anteil vom hinterlassenen Besitz der Verurteilten.
Die Schicksale in Zahlen
Insgesamt fielen in Europa 40.000 bis 60.000 Menschen der Hexenverfolgung zum Opfer. Im heutigen Deutschland kam es allein im 16. und 17. Jahrhundert zu über 30.000 Prozessen, die für mindestens 20.000 Menschen tödlich endeten. Da zahlreiche Akten im Laufe der Zeit vernichtet wurden, liegt die Dunkelziffer deutlich höher. Hinzu kommen die Zahlen von verbannten Menschen und jenen, die während der Folter verstarben.
Außerdem war die Verfolgung örtlich und zeitlich nicht einheitlich. So kam es nur zu wenigen Hexenverfolgungen im heutigen Brandenburg, Bayern und Sachsen – letzteres hatte 78 Opfer zu beklagen. Gefährlichere Orte waren dagegen Mecklenburg (4.000 Prozesse), Köln (2.000 Opfer) oder Bamberg (1.000 Opfer).

Flugblätter, die durch den Buchdruck zahlreich und schnell herzustellen waren, dienten der Propaganda.
Auch die Verteilung der Geschlechter war nicht gleich. Während in Deutschland durchschnittlich 80 Prozent der Opfer weiblich waren, fielen in Nordeuropa vor allem Männer der Verfolgung zum Opfer, da dort die Vorstellung von männlichen Hexern vorherrschte. Für Deutschland ist eine hohe Quote an männlichen Opfern aus dem Herzogtum Westfalen bekannt: Hier starben etwa 800 Menschen – jeder Vierte war ein Mann.
Ende der Hexenverfolgung
Immer wieder sprachen sich Geistliche und Gelehrte gegen die Hexenverfolgung aus. Doch erst Ende des 17. Jahrhunderts änderte sich die Einstellung der Gesellschaft und die Morde nahmen langsam ein Ende. Zu dieser Zeit vernichteten viele Landesherren die Hexenprozessakten aus ihren Herrschaftsgebieten, um das dunkle Kapitel zu verschweigen.

Hexenflüge und Hexentänze galten viele Jahrhunderte als dämonische Praxis und wurden zur Rechtfertigung der Prozesse und Morde herangezogen.
Lesetipp: „Hexen vor Gericht! Krisen, Angst und Massenmedien vor 1800“
Der Autor und thüringische Historiker Kai Lehmann begann seine ersten Recherchen zu Hexenprozessen im Jahr 2008. Seither hat er nicht nur Fakten zu dieser Praxis aus Thüringen gesammelt, sondern in einem Großprojekt zusammen mit Kollegen deutschlandweit Namen und Schicksale tausender Opfer erforscht. Dieses Buch zeigt die Ergebnisse des Mammutprojekts anhand von Schilderungen, die auf wahren Begebenheiten beruhen.
Verlag: Herder
Seitenzahl: 432
ISBN: 978-3-534-61196-6

Das Buch „Hexen vor Gericht! Krisen, Angst und Massenmedien vor 1800“ von Kai Lehmann.