Mit schockierenden Fallberichten macht der Verein MWGFD auf dem Portal „Ärzte mit Gewissen“ auf das Unrecht aufmerksam, das kritischen Medizinern und Wissenschaftlern in den Corona-Jahren widerfahren ist. Eine der Betroffenen: Dr. med. Katrin Kessler. Sie wurde mit Verfahren überhäuft, verlor dank Medienberichten rund die Hälfte ihrer Patienten und hat ihre Praxis inzwischen geschlossen. Ihr trauriges Fazit: Ihr Engagement wurde nur von wenigen ihrer Patienten zu schätzen gewusst – sie würde nicht noch einmal in gleichem Ausmaß so handeln.

Eine seit Oktober 2025 geschlossene Praxis, kein Einkommen mehr, vier rechtskräftige Verurteilungen, eine siebte Anklage ist anhängig: Das ist der aktuelle Stand bei Dr. med. Katrin Kessler, einer Ärztin mit Gewissen. Sie schildert ihren Fall hier auf dem MWGFD-Portal über verfolgte Ärzte und Wissenschaftler.

Seit März 2020 ist sie demnach etlichen Maßnahmen ausgesetzt, die ihren Ruf schädigten, ihr gesundheitlich schwer zusetzten und so am Ende ihre berufliche Existenz zerstörten. Man stieß sich an einem kritischen Hinweisschild zur Maskenpflicht an ihrer Praxis, an „zu viel Aufklärung“ über die Impfung, und eine von einer Politesse übersehene Parkscheibe führte zu einer absurden Strafanzeige. Die Ärztekammer ging gegen sie vor. Es kam zu vier Praxisbegehungen durch Gesundheits- und Ordnungsamt und zwei Durchsuchungen durch die Polizei. Ein Pflegeheim verhängte ein Betretungsverbot gegen sie. Medienberichte schädigten ihren Ruf, Patienten blieben fern.

Seit der Praxisschließung hat Dr. Kessler kein laufendes Einkommen mehr, erhält kein Arbeitslosengeld und auch keine Rente. Rund 17.000 Euro Anwaltskosten sind ihr bisher entstanden. Ärztekollegen distanzierten sich mehrheitlich von ihr. Die Verfolgung kostete sie ihre Ehe, drängte sie in den sozialen Rückzug und führte zu depressiven Episoden und Schlafstörungen. Die Medizinerin, die ihre Kassenzulassung inzwischen abgegeben hat, plant nun, auszuwandern.

Ihr Ausblick: „Ich würde nicht wieder in gleichem Ausmaß so handeln. Meine Patientinnen und Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben – aber nur wenige wussten dies zu schätzen“, so Kessler. Sie wünscht sich, dass die Öffentlichkeit durch die Dokumentation ihres Falls erfährt, was den Ärzten in Deutschland widerfahren ist. Und: „Vor allem wünsche ich mir die Erkenntnis bei den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie selbst am Ende der Nahrungskette stehen: Wenn sie sich nicht mehr für verfolgte Ärztinnen und Ärzte einsetzen, dann bleiben ihnen nur noch diejenigen, die einen enormen finanziellen Profit mit der Pandemie gemacht haben – und wieder machen werden.“

Was ist passiert? Dr. Kesslers Schilderungen

Nachfolgend lesen Sie die Schilderung von Dr. Kessler (via aerzte-mit-gewissen.org):

Seit März 2020 bin ich sieben verschiedenen Verfahren ausgesetzt – vier Verurteilungen sind rechtskräftig, das siebte Verfahren steht noch aus (Stand Anfang 2026). Die Vorwürfe reichen von einem Hinweisschild an meiner Praxiswand über Wartezimmerstühle ohne 1,50 m Abstand bis zur „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse” wegen einer übersehenen Parkscheibe in Paderborn. Im Folgenden erläutere ich aus meiner Sicht, was tatsächlich passiert ist.

Praxis-Hinweisschild. An meiner Praxiswand hing ein Zettel, mit dem ich zum Ausdruck bringen wollte, dass ich mich selbst nicht am Maskenzwang beteiligen würde – ohne damit die Vorgaben der Politik auszuhebeln. Ich habe nicht behauptet, dass in meiner Praxis das Gesetz nicht gelte; ich habe lediglich klargestellt, dass ich mich persönlich an diesen Vorgaben nicht beteiligen wollte, weil ich sie für rechtlich nicht korrekt hielt. Was passiert, wenn jemand maskenbedingt ohnmächtig wird und stürzt – wie es in meiner Praxis tatsächlich vorkam? Ich habe stets persönlich Anamnese und Untersuchung durchgeführt. Wir hatten zusätzlich unseren Diabetes-Schulungsraum als Wartezimmer freigegeben, sodass jeder Patient ausreichend Abstand halten konnte.

Wegen dieses Zettels gab es vier Praxisbegehungen durch jeweils vier Personen vom Gesundheits‑ und Ordnungsamt – auch dann noch, als mein Mitarbeiter den Zettel bereits beim ersten Mal entfernt hatte. Bei jeder dieser Begehungen war auch die Leiterin des Gesundheitsamts persönlich anwesend, obwohl sie zur selben Zeit weder Patient:innen noch Ärzt:innen Fragen zu den über 5 000 Seiten Corona-Verordnungen beantworten konnte, die wir während der Pandemie zugesandt bekamen – ohne Markierungen, was sich jeweils geändert hatte. Parallel dazu schrieb das Gesundheitsamt meinen Praxispartner per E-Mail an, ob er beurteilen könne, ob ich geistig zurechnungsfähig sei. Das fiel in eine Zeit, in der einzelne Politiker öffentlich über Präventivhaft für „Corona-Leugner” diskutierten.

Derselbe Sachverhalt wurde doppelt geahndet – einmal vor einem Gericht in Bad Dürkheim, ein zweites Mal vor dem Berufsgericht der Ärztekammer in Mainz.

Wartezimmerstühle. Mir wurde angelastet, dass die Stühle in meiner damaligen Gemeinschaftspraxis keinen Abstand von 1,50 m gehabt hätten. Mein Praxispartner – eigentlich für die Ausstattung verantwortlich – wurde nicht verurteilt. Begründung: ich hätte „eine andere Gesinnung”. Strafe: 15.000 €.

Impfaufklärung. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte mit 30 Minuten faktenbasierter Aufklärung „zu viel” aufgeklärt – und dass das „negativ wirke”. An einem Tag, an dem wir keinen Impfstoff hatten (eine andere Praxis hatte unseren am Vortag verbraucht), wurde mir „Aufklärung ohne Impfung” angelastet, weil wir die einbestellten Patient:innen nicht alle rechtzeitig absagen konnten. Eine zusätzliche Enthaftungserklärung, die ich zum offiziellen Aufklärungszettel verteilte und in der ich die Impfung als Teilnahme an einem Experiment mit ungewissem Ausgang bezeichnete, sei „nicht korrekt” und damit unzulässig.

Leichenschau. Wegen einer Pyjamahose, die nicht ganz ausgezogen, sondern nur heruntergezogen war, kam es zu einer Anklage – 5.000 € Strafe, ohne Gerichtsverhandlung, ohne Möglichkeit der Berufung. Es ist der bundesweit einzige solche Fall, obwohl laut einem Artikel im Ärzteblatt selbst weniger als 25 Prozent der Leichen vollständig entkleidet werden, laut Angaben mehrerer Bestatter sogar weniger als drei Prozent. Vorgaben zur Leichenschau sind im Übrigen Leitlinien, die definitionsgemäß nicht detailgenau zu erfüllen sind.

Parkscheibe Paderborn – und was daraus wurde. In Paderborn parken Elektroautos kostenlos. Ich hatte mein E-Auto dort ordnungsgemäß abgestellt – mit aktivierter elektronischer Parkscheibe an der Seitenscheibe (sie aktiviert sich automatisch, sobald das Fahrzeug steht). Anwesend war ein anwaltlicher Zeuge, der das ordnungsgemäße Parken beobachten konnte und später eine eidesstattliche Erklärung abgab. Trotzdem stellte mir die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung ein Knöllchen über 15 € aus, weil sie die seitlich angebrachte Parkscheibe übersehen hatte. Das Ordnungsamt ging weder auf meine Einwände noch auf die eidesstattliche Erklärung ein und brachte den Fall vor Gericht.

In der Nacht vor der Verhandlung hatte ich eine schwere Magen-Darm-Grippe. Ich rief morgens beim Gericht an und fragte, ob die Verhandlung verlegt werden könne, falls ich ein Attest einreichen würde – was bejaht wurde. Ich fuhr trotz der Erkrankung zu meinem Hausarzt im Nachbarort, der mich nach Anamnese und persönlicher Untersuchung krankschrieb, und reichte die Krankschreibung beim Gericht ein. Ich habe also weder ein Attest noch ein Gesundheitszeugnis ausgestellt – ich war die Kranke; mein Hausarzt hatte mir bescheinigt, dass ich nicht reisefähig bin.

Daraus wurde eine Strafanzeige formuliert – und plötzlich ging es nicht mehr um die 15 €, sondern um eine Tagessatz-Strafe auf Grundlage meines gesamten Gehalts und um den Status der Vorbestraften. Die Anklage trug – fälschlicherweise – den Titel „Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse”. Mein Hausarzt, der mich nach Anamnese und persönlicher Untersuchung krankgeschrieben hatte, wurde ebenfalls angeklagt.

Der Paderborner Richter rief mich später in der Praxis in Hassloch an – vorgeblich, um einen Arzttermin zu vereinbaren – und behauptete später, im Hintergrund meine Stimme erkannt zu haben. Mit mir gesprochen oder mich gesehen hatte er nie. Vor Gericht in Neustadt an der Weinstraße räumte er schließlich ein, dass er meine Stimme gar nicht kennt.

Pikant: Genau das, was man mir vorwarf – eine ärztliche Bescheinigung zu nutzen, um nicht zur Verhandlung erscheinen zu müssen – hat über mehr als zwei Jahre eine Mitarbeiterin desselben Paderborner Gerichts getan. Sie war als Zeugin von Paderborn nach Speyer geladen und reichte über diesen Zeitraum laufend Atteste ein mit einer mysteriösen Erkrankung, die eine vierstündige Zugfahrt verhindere – bei einer achtstündigen Vollzeit-Arbeit jedoch offenbar nicht auftrete.

Bei der eigentlichen Gerichtsverhandlung – gut zwei Jahre später – war zudem ein Kriminalkommissar aus Ludwigshafen als Zeuge geladen, der mit dem Knöllchen-Fall überhaupt nichts zu tun hatte. Wieder dasselbe Muster: mehrere Fälle in einer Akte gesammelt, ohne sie sauber voneinander zu trennen.

Im Ergebnis: Freispruch.

Praxisdurchsuchungen und -begehungen. Es gab in den Jahren 2020–2022 zwei Praxisdurchsuchungen durch die Kriminalpolizei. Die zweite kam sechs Monate nach Einstellung eines Verfahrens in Berlin: Eine langjährige Patientin mit chronischem Asthma war von mir per Maskenattest befreit. Die Berliner Polizei hatte ihr das Attest im Bus weggenommen, weil ihre Maske nicht zu 100 Prozent korrekt saß; das Berliner Verfahren wurde Monate später eingestellt. Sechs Monate nach dieser Einstellung kam dennoch die Kriminalpolizei zur Durchsuchung in Hassloch und verlangte die komplette Patientenakte – was ich aus datenschutzrechtlichen Gründen für rechtswidrig halte. Eine spätere Vorladung in Ludwigshafen wurde nach meiner Rückfrage an den verantwortlichen Kommissar nicht weiterverfolgt; der Kommissar gab später schriftlich an, ich hätte „Schwurbler-Einstellungen”.

Daneben gab es eine Praxisbegehung wegen eines Patienten mit chronischem Asthma, der sich an Demonstrationsorganisationen beteiligt hatte. Alle ihn betreffenden Vorgänge in der Praxis waren mit Anamnese und Befund ordentlich dokumentiert.

Theodor-Friedrich-Haus. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Fernsehen erklärt hatte, dass man bei einer nächsten Pandemie mit alten Menschen nicht erneut so verfahren würde, schrieb ich der Heimleitung des Theodor-Friedrich-Hauses, ob es nicht angeraten sei, die Maskenpflicht für die Bewohner:innen zu lockern. Daraufhin überzeugte die Heimleitung von einem Tag auf den nächsten 32 von 34 Patient:innen, den Arzt zu wechseln, und sprach mir ein Betretungsverbot aus.

Ärztekammer-Verfahren. Vor Gericht in Neustadt verlor ich gegen die Ärztekammer Rheinland-Pfalz: ich sei ständig – „minütlich” – dafür verantwortlich, dass die Patient:innen im Wartezimmer Maske trügen. Mein Gemeinschafts-Praxispartner wurde nicht verurteilt – obwohl auch seine Patient:innen im selben Wartezimmer saßen.

Verfassungsbeschwerde – und ihre Aushebelung. Gegen die erste 15.000-Euro-Verurteilung wegen des Praxis-Hinweisschilds legte ich Verfassungsbeschwerde ein und gewann. Die Ärztekammer hätte mir das gezahlte Geld zurückerstatten müssen – stattdessen wurde ich fünf Wochen später wegen identischem Sachverhalt erneut zu 15.000 Euro verurteilt. Die zweite Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nach acht Monaten zurückgewiesen. Im Ergebnis blieb es bei einer einmaligen Zahlung von 15.000 Euro – der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht war damit faktisch wirkungslos.

Hackerangriffe. Während der gesamten Zeit gab es drei Hackerangriffe auf mich.



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