In Österreich fällt eine linkslastige Justiz zunehmend milde Urteile bei schweren Straftaten durch junge Migranten und Asylanten, meist mit Islamhintergrund, während Geschworenengerichte oft immer noch die Bürger schützen. Wenn unsere Regierung die Gerichte ideologisch ausrichtet, opfert sie sowohl Gerechtigkeit als auch Sicherheit.

Ein Kommentar von Chris Veber

Österreichs Universitäten, auch und speziell die rechtswissenschaftlichen Fakultäten, sind ein staatsfinanzierter Hort linker Ideologen. An der Universität Wien holte der linke VSStÖ bei den jüngsten ÖH-Wahlen 100 % der Mandate in der Studienvertretung der Rechtswissenschaften. Parallel dazu bieten die Universitäten gezielt – ebenfalls steuerfinanzierte – Kurse an, die dem unsäglichen Komplex „woke, links, postkolonial, gender“ zuzuordnen sind. An der Uni Wien läuft etwa die Lehrveranstaltung „Postkoloniale Perspektiven“, die sich mit den „Strukturen des Kolonialismus im Recht“ beschäftigt und „danach fragt, wie das Recht um- und neu gedacht werden muss, um diese aufzubrechen“. Weiters geht es darum, „wie Genderkonstruktionen durch das Recht festgeschrieben werden und welche ideologische Rolle dem Eigentumsrecht zukommen kann.“

Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass das Recht auf den eigenen Besitz ideologisch ist oder dass „Gender“ im Recht eine Rolle spielen sollte. Weiters gibt es in Wien unter anderem eine Professur für Legal Gender Studies und Seminare zu Gender & Recht, kritischer Rechtstheorie, Queer Perspectives oder Migrationsrecht mit kritischer Note. Also kritisch den Einschränkungen der Migration gegenüber. In Graz gibt es Schwerpunkte zu „Recht, Geschlecht und Diversität“. An den Unis Innsbruck, Salzburg und Linz gibt’s ähnliche Angebote. Diese Kurse prägen unsere künftigen Richter und Staatsanwälte bereits während des Studiums und machen diese im Sinne der linksgrünen Wokoharam ideologisch sattelfest.

Weiters steht die Justiz selbst unter dem Einfluss einer Regierung, die sich teils zwar konservativ gibt (die sogenannten Scheinkonservativen), aber linkswoke Prioritäten verfolgt. Der Justizminister verfügt über ein Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten. Die Höchstrichter von Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und dem Obersten Gerichtshof werden von der Regierung zusammen mit dem Bundespräsidenten bestellt. Was dem Prinzip der Gewaltenteilung Hohn spricht. Die Exekutive sucht sich die Judikative aus. Das kann nicht gut gehen. Ein Ergebnis dieser politisierten Justiz sind Urteile, die zu oft Verständnis für Täter mit Migrations- oder Asylhintergrund zeigen, statt konsequent Gerechtigkeit für die Opfer herzustellen, die Täter zu bestrafen und die Gesellschaft vor den Verbrechern zu schützen.

Richter vs. Geschworenengericht

So wie im Fall Anna in Wien. Wir erinnern uns: Im September 2025 sprach ein Schöffensenat am Landesgericht Wien, bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern, zehn Angeklagte mit Migrations- und Asylhintergrund frei. Sie waren angeklagt, eine damals zwölfjährige Schülerin über Monate sexuell missbraucht zu haben. Trotz des absoluten Verbots, Kinder auch nur anzutasten, sah das Gericht unter dem Vorsitz eines Berufsrichters keine ausreichenden Beweise für eine Straftat. Das Kind könnte es ja so gewollt haben. Ähnliche Fälle mit jugendlichen Tätern aus syrischen, afghanischen oder anderen nicht-österreichischen Herkunftsländern endeten in den letzten Jahren wiederholt mit Freisprüchen oder Bewährungsstrafen vor Schöffengerichten unter der Führung von Berufsrichtern.

Anders das Urteil vom 11. Mai 2026 am Landesgericht Salzburg durch ein Geschworenengericht. Ein 66-jähriger Hausbesitzer erschoss einen 31-jährigen ungarischen Einbrecher in seinem Haus in Gnigl. Das Geschworenengericht sprach ihn einstimmig frei. Die Laienrichter erkannten Notwehr an, der Mann hatte Warnschüsse abgegeben und fühlte sich bedroht. Er verließ das Gericht als freier Mann. Die Geschworenen, die aus der Bevölkerung kommen, urteilten hier klar zugunsten des Angegriffenen. Meine Vermutung, ein Berufsrichter hätte die Sache wahrscheinlich anders gesehen. Mehr Verständnis für den Einbrecher gezeigt, eventuell hatte der ja eine schwere Kindheit. Oder er sah „die Rolle des Eigentumsrechts“ aus dekonstruktivistischer Sicht.

Ich finde, alle Fälle von sexueller Gewalt und schwerer Körperverletzung (Messer!) müssen in Österreich vor einem Geschworenengericht verhandelt werden. Geschworenengerichte spiegeln die Rechtsauffassung der normalen Bevölkerung wider, die weniger linkswoke geprägt ist als die akademisch und politisch auf links gedrehte Richterschaft. Das würde Schluss machen mit dem oft gezeigten Verständnis für Täter aus kulturfremden Räumen, das dem Rechtsempfinden der Bevölkerung ebenso Hohn spricht wie es die öffentliche Sicherheit untergräbt.

Das weiß übrigens auch die englische Regierung. Darum plant die linke Labour-Regierung, das seit der Magna Carta bestehende Recht auf ein Jury-Verfahren für mittelschwere Fälle deutlich einzuschränken. Künftig sollen Berufsrichter allein entscheiden. Damit dürfte die Regierung unangenehme Überraschungen vor Gericht vermeiden wollen und die Rechtsprechung ideologisch zuverlässiger machen wollen.

Es braucht mehr Geschworenengerichte

Wir in Österreich sollten den gegenteiligen Weg gehen. Wir sollten nicht nur vermehrt auf Geschworenengerichte statt auf politisierte Berufsrichter setzen, es muss auch das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten fallen. Ebenso wie das Recht der Regierung, höchste Richterposten zu besetzen. Hohe Positionen in Polizei und Justiz sollten wie in den USA direkt vom Volk gewählt werden. Nur so dient die Justiz wieder den Bürgern und nicht einer linkswoken Regierungs- oder Ideologenelite. Die Bevölkerung hat ein Recht auf eine Justiz, die Täter konsequent zur Rechenschaft zieht und Opfer schützt, unabhängig von Herkunft oder Ideologie.

Nebenbei wäre so auch die Corona-Plandemie rasch beendet worden. Sie erinnern sich: Der Verfassungsgerichtshof wurde von den Gegnern der Corona-Maßnahmen angerufen, weil diese Maßnahmen schwerste Grundrechtseingriffe darstellten. Und die von der Regierung bestellten Verfassungsrichter haben logischerweise festgestellt, dass die Regierung auf die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger pfeifen kann, wenn das die von der Regierung eingesetzten „Experten“ so befürworten. Ein perverser Witz auf Kosten der Bürger und ihrer Freiheit. Teils auch ihres Lebens. Mit einer Volkswahl der Verfassungsrichter wäre das nicht passiert.



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