In einem zweiteiligen Gespräch mit Marcus Klöckner nehmen Julia Neigel und einer ihrer Prozessvertreter, der Juraprofessor Martin Schwab, hier und hier Stellung zum Verfahren der Sängerin. Der juristische Klageweg habe 2021 begonnen. Die Künstlerin habe nun Strafanzeige gegen insgesamt zwölf Personen erstattet. Unter anderem gehe es um Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt, es gehe um ein Urteil, das bereits im Ergebnis in weiten Teilen drei Jahre vor Prozessende ausgearbeitet gewesen sein soll. Außerdem sei da noch eine Corona-Verordnung mit weitreichenden Auswirkungen auf die Bürger des Freistaats, die aber laut Neigel rechtlich noch gar nicht in Kraft war, Stichwort: Haftungsansprüche. Im zweiten Teil bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. Abgedruckte Leserbriefe geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Kürzungen aus redaktionellen Gründen bleiben vorbehalten. Wir danken für die zahlreichen und interessanten E-Mails, die wir hierzu erhalten haben. Die nun folgende Leserbrief-Auswahl hat Christian Reimann für Sie zusammengestellt.

1. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Klöckner,

vielen Dank für das interessante Interview mit Julia Neigel (mit großem Respekt an diese Dame, dass sie sich auf diese mühsame Sache mit der “Deutschen Justiz” einlässt.)

Ich fasse mich kurz und erinnere (gerne) an die Worte des Ex-Richter Frank Fahsel (er war mal Richter am Landgericht Stuttgart) – die er in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008 schrieb:

”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”.,,

Er schreibt weiter: ,,Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.”

Er schreibt weiter: “Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’”

Wenn man sich dazu diverse publikumsbekannte Gerichtsverfahren, Urteile etc. ansieht, die eine teils himmelschreiende Ungerechtigkeit wiedergeben, dann wundert man sich nicht mehr, über unseren “Rechtsstaat”.

Der absolute Knüller waren schlussendlich die teils unsäglichen sowie peinlichen Geschachere um die hohen Pöstchen am Bundesverfassungsgericht – die schlussendlich dann in der Ernennung des strammen CDU-Mannes Stephan Harbarth als Präsidenten mündeten – passenderweise kurz vor der Coronazeit. Logisch, dass das Bundesverfassungsgericht dann auch der absolute Totalausfall in Sachen Gerechtigkeit bzgl. den – größtenteils absolut diktatorischen – Coronamaßnahmen war, wie sie eine Frau Julia Neigel ebenso miterlebte und im Interview auch kritisiert.

Persönlich kenne ich eine Vielzahl an Volljuristen (die Richter und Staatsanwälte waren bzw. noch sind), von denen ich (abends bei einem Glas Bier) auch den einen oder anderen Spruch hörte, wo es einem dann glatt die Sprache verschlägt.

Daher sorry, mir muss keiner erzählen, wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat und wir hätten Gewaltenteilung – darüber würde ich heute nur noch lauthals lachen. Der fehlende Deutsche Rechtsstaat in Kombination mit einer Politik der (eher) lupenreinen (Parteien-) Diktatur, ergibt dann selbstverständlich eine tolle Kombination. Wir hier in Deutschland sind von einer Demokratie und einem Rechtsstaat so weit entfernt, wie unser Sonnensystem vom Andromeda-Nebel.

Mit freundlichen Grüßen
Robert Ruthenberg

2. Leserbrief

Moin,

danke, Frau Neigel, für Ihr Engagement!

Danke, Prof. Dr. Martin Schwab, ebenfalls für Ihr Engagement! Ich kenne Sie bereits aus etlichen Sitzungen der “Stiftung Corona-Ausschuß”, in welchen Sie stets kompetent und mit einer professionellen Sachlichkeit die Rechtslage beleuchteten. Allein: würde es doch nur die Richter interessieren!

Es ist faszinierend und verstörend zugleich, ja sogar geradezu traumatisierend, mit welcher Leichtfertigkeit, Selbstverständlichkeit und schwindelerregender Arroganz die Bedürfnisse anderer Menschen juristisch einfach plattgewalzt werden. Ja, auch das weckt Erinnerungen an politisch konforme Richter wie in der Zeit des deutschen Nationalsozialismus, der freilich auch nicht sagte: “Ich bin der Faschismus!” Politische Vorgaben werden sprichwörtlich blind befolgt und die Balken der Wahrheit so weit verbogen, bis sie bersten. Opportunität wird belohnt, Abweichler bestraft.

Die Personalunion von Legislative, Judikative und Exekutive ist markantes Merkmal faschistischer Strukturen. Genau solche Strukturen wurden im Interview nachgezeichnet. Merken diese Richter, Pressesprecher und Verordnungs-Ausarbeiter denn nicht, wie sie damit die Demokratie zerstören? Oder wollen sie es nicht merken? Ist ihre Gier nach Geld und/oder Macht so groß, daß sie ihren Verstand beeinflußt? In diesem Fall wäre die Couch eines Psychotherapeuten wahrscheinlich angemessener als die Bekleidung eines politischen Amtes mit Einflußmöglichkeiten, denn wenn es ein sicheres Merkmal für die Anwesenheit von Krankheit gibt: sobald man damit anderen Menschen bewußt Schaden zufügt, sollte man sich behandeln lassen.

Lautet nicht “lawfare” der Begriff dafür, Ungerechtigkeiten so lange am Leben zu erhalten, bis die Mühlen der Justiz sie langsam zermalmen, wenn überhaupt, Stichpunkt: Verjährung? Doch Mord durch die modRNS-Spritzen verjährt nicht, und alle Maßnahmen, von G-Regeln bis hin zu irgendwelchen Verordnungen, waren Werkzeuge dazu. Nicht umsonst wurde von staatlichen Stellen wie PEI und RKI “empfohlen”, “Corona-Tote” unverzüglich zu verbrennen: damit eine Obduktion verunmöglicht wird. Pathologen hatten nämlich, entgegen dieser “Empfehlung”, “Corona-Tote” obduziert und festgestellt: Hoppla, diese Spritzen richten ja mächtigen Schaden im Körper an! Kein Wunder, daß der Mensch hops gegangen ist!

Ich frage mich allerdings auch, warum der sogenannte Verordnungsweg nicht generell in Zweifel gezogen wurde. Ich bin zwar weder Jurist noch Rechtswissenschaftler, aber mein laienhaftes Verständnis der Rechtskonstruktion sagt mir: Verordnungen können keine Gesetze aushebeln, schon gar keine Grundrechte. Und da Maskenzwang, “Lockdown” (ein Begriff aus der Gefängnissprache), “Impf”-Pflicht, Abstands- und “G”-Regeln allesamt gegen mindestens ein Grundrecht verstoßen, hatten sie alle, ich betone: ALLE, alle aus allen Bundesländern, nie & nimmer irgend eine Form der Rechtskräftigkeit, sprich: sie waren alle illegal. Ganz gleich, ob Berlin, Bayern, Hessen, Sachen oder Rheinland-Pfalz: alle Fürsten in ihrer Form als Ministerpräsidenten haben sich der Rechtsbeugung strafbar gemacht. Selbst die Berufung auf ein geändertes IfSG verfängt nicht, denn bewußt unklar gehaltene Gesetze erfüllen nicht die Voraussetzung der Bestimmtheit, wodurch politischer Willkür Tür & Tor geöffnet ist, sodaß auch diese Gesetze ungültig sind. Genau jene Willkür ergossen sich zuhauf in Landesverordnungen. Und die Strafen dafür waren so enorm, daß es sich bereits um staatliche schwere Nötigung handeln mußte.

Diese “Verordnungen” sind nichts weiter als ein Herrschaftsinstrument, die totalitären Strukturen dahinter zu kaschieren, und, wie man nun an dem Beispiel des OVG sieht, scheinbar mit Erfolg. Genau so wurde übrigens auch Richter Christian Dettmar erniedrigt, gedemütigt, seiner Würde und vor allem seiner wohlverdienten Pension beraubt, und das zu einem Zeitpunkt, als er unmittelbar davor stand. Ein Mensch, der andere Menschen vor staatlicher Folter bewahren wollte, wurde nun selbst Opfer staatlicher Folter. Das ist einfach nur noch krank; diese Menschen, die das vollziehen, sind für mich krank. Bestimmt haben sie bereits sämtliche Spiegel zu Hause abgehängt.

Ich wünsche Julia Neigel und ihrem Team beste Erfolgsaussichten. Allein: bei dem kranken Filz, den man schon lange nicht mehr kämmen, sondern nur noch wegschneiden kann, fehlt mir der Glaube dazu. Allein schon Richter Dettmar mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung die Pension zu entziehen, hat sämtlichen Fässern den Boden rausgehauen. Hoffen wir, daß es nicht auch in diesem Verfahren dazu kommen wird. Dazu ist ein hoher Bekanntheitsgrad in der öffentlichen Wahrnehmung wichtig, denn je mehr Menschen über die illegalen Machenschaften wissen, desto schwieriger wird es, sie durchzuführen.

Sie dürfen diese eMail auch sehr gerne an Julia Neigel und/oder Martin Schwab weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schauberger

3. Leserbrief

Lieber Herr Klöckner,

ich stand 2022 vor Gericht, weil ich der Schule meiner Kinder Maskenbefreiungsatteste übergeben hatte und sie damit vor dem inzwischen erkannten, grassierenden Schwachsinn der so genannten “Maßnahmen” erfolgreich bewahrte. Die Atteste wurden, obwohl sie von einem approbierten Arzt ausgestellt waren, als falsche medizinische Zeugnisse aufgefasst, wofür ich einen Strafbefehl über 400 Euro bekam.

Widersprechend wollte ich ein Gerichtsverfahren. Der Richter ließ mir die Wahl: Einstellung des Verfahrens gegen Auflage (800 Euro Spende an ein Kinderheim) oder ein Urteil in erster Instanz (1600 Euro Vorstrafe im Sinne Dokumentenfälschung), wogegen ich mich dann in zweiter Instanz mit Anwaltspflicht zur Wehr setzen könne, was sicher mehr als 3200 Euro kosten würde – man bemerke die Verdoppelung der Kosten auf jeder Stufe.

Ich entschied mich für die Einstellung des Verfahrens und die Spende, fragte, wieso das Verfahren nicht kostenlos eingestellt werden könne. Der blutjunge Staatsanwalt meinte zu mir: “ein bisschen Schuld sind sie ja”. Der vorsitzende Richter war vorher CSU Stadtrat in einem pechschwarzen Landkreis in Südbayern und wurde, vermutlich wegen Linientreue, später an ein Obergericht weiter befördert.

Der Ausgang meines Verfahrens war offensichtlich vorab geplant, alle Vernehmungen in der Verhandlung ein Witz, die Disziplinierung des murrenden Publikums erinnerte in Tonfall und Lautstärke an (…) und die Wirkung war: Andere haben ihre Strafbefehle bezahlt und die hoch korrupte deutsche Gesinnungsjustiz damit von der Aufgabe entlastet, im Sinne eines Rechtsstaats zu verfahren.

Diese Anekdote nur zur Kenntnis an die wunderbare Redaktion der NachDenkSeiten

Freundliche Grüße
Andreas Schell

4. Leserbrief

Liebe Marcus Klöckner, Martin Schwab, Julia Neigel,

ein Buchtipp.

“Ich halte das nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für grobes Unrecht, eine bedenkliche Rechtsauffassung von Richtern und ein sehr fragwürdiges feudales, ja, totalitäres Weltbild: Die Idee eines hörigen und untertänigen Bürgers und Befehlsempfängers, der in seinem Klagerecht durch einen juristischen Taschenspielertrick ausgebremst wird.” (aus Teil 1 des Interviews)

Genau: der Bürger als Untertan. Nach einem verbreiteten Irrglauben ist Deutschland ein Rechtsstaat. Das war praktisch nie der Fall. Bismarck hat 1871 das Deutsche Reich als “Machtstaat” (Bernt Engelmann) konzipiert und als ersten Akt die neu geschaffenen Staatsanwaltschaften – eigentlich eine Forderung des liberalen Bürgertums – zu Ausführungsorganen des Staates gemacht. Seither ging es auf diesem Weg immer weiter bergab bis zum Tiefpunkt der Nazijustiz. Auch nach 1945 – in Westdeutschland gab es eine regelrechte Renazifizierung der Justiz – ist die deutsche Justiz wesentlich den Machtinteressen des Staates zu Diensten gewesen, Recht und Gesetz werden willkürlich in diesem Sinne verdreht.

Nachlesen kann man das in den beiden hervorragend geschriebenen Werken zum Thema von Bernt Engelmann:

  1. “Richter zwischen Recht und Macht: ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Strafjustiz von 1779 bis 1918” (Pahl-Rugenstein, Köln 1989; Neuaufl. Steidl, Göttingen 1995)
  2. “Rechtsverfall, Justizterror und das schwere Erbe: zur Geschichte der deutschen Strafjustiz 1919 bis heute” (Pahl-Rugenstein, Köln 1989)

Engelmann hatte in den 1980ern die Hoffnung, aus Deutschland könne mit der Liberalisierung nach 1968 doch noch ein Rechtsstaat werden. Seit 2020 ist klar, dass daraus nichts geworden ist.

Bernt Engelmann (1921–1994) war mit über 50 Mio. verkauften Büchern ein überaus erfolgreicher Journalist, der sich mit Themen beschäftigt hat, wie den Neureichen nach dem Krieg (“Meine Freunde, die Millionäre”), den Kontinuitäten der Geldmacht nach dem Krieg (“Das Reich ging, die Reichen blieben”), oder dem “Hotel Bilderberg”. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass vor allem die ältere Leserschaft der Nachdenkseiten Bücher von Engelmann im Regal stehen hat. Ansonsten sind sie günstig antiquarisch zu haben. Lohnen tun sie sich, da sie ausserdem unterhaltsam geschrieben sind.

Im Übrigen stinkt der Fisch vom Kopf her, wie man in der Rechtfertigungsschrift “Rote Linien” (Herder, Freiburg i. Br. 2025) von Susanne Baer, Verfassungsrichterin 2011 bis 2023, nachlesen kann. Ihre Notizen zu Corona kommen ohne Protokolle, Thesenpapiere, den Journalismus der NachDenkSeiten u.v.a.m. aus.

Das Verfassungsgericht hat Zeit seines Bestehens übrigens nie die Bismarck’schen Staatsanwaltschaften beanstandet. Auch nicht, nachdem das der EuGH 2019 getan hat (“Deut­sche Staats­an­walt­schaf­ten dür­fen keinen EU-Haft­be­fehl aus­stel­len”, Beck aktuell, 27.05.2019).

beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtsprechung/eugh-deutsche-staatsanwaltschaften-duerfen-keinen-eu-haftbefehl-ausstellen-2019-05-27

Ahoy!

Ulf Martin

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