Der 23-jährige Ahmad G. hatte im Februar letzten Jahres ein Blutbad in Kärnten angerichtet: Er soll mit einem Klappmesser wahllos auf Passanten eingestochen haben. Dabei wurde ein 14-jähriger Bursch getötet, fünf weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Jetzt muss sich der Syrer vor Gericht verantworten
Terror-Anklage gegen IS-Anhänger
Am 27. und 28. Mai findet am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen G. statt, dem terroristische Straftaten, Mord sowie versuchter Mord vorgeworfen wird; für den Prozess sind außergewöhnlich strenge Sicherheitsmaßnahmen geplant.
Die Anklage umfasst laut Berichten schwere Straftaten mit Terrorbezug, darunter Mord und mehrfacher Mordversuch. Die Tat sei darauf ausgelegt gewesen, die Zivilbevölkerung einzuschüchtern und das öffentliche Leben schwer zu stören, so die Anklage.
Radikalisierung im Internet
Ahmad G. soll mit dem IS sympathisiert haben und sei islamistisch radikalisiert worden. Ein parlamentarisches Dokument verweist darauf, dass auf seinem Handy Propagandamaterial der Terrormiliz IS gefunden worden sein soll und dass Hinweise auf eine Radikalisierung über das Internet vorliegen.
Angeklagter hinter Glas: Geschworene müssen geschützt werden
Für die Verhandlungstage gelten massive Sicherheitsvorkehrungen. Dazu zählen ein Verbot von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die Registrierung von Medienvertretern und Zuhörern sowie die Pflicht, einen Lichtbildausweis vorzulegen. Der Angeklagte soll außerdem hinter einer Glaswand sitzen, damit die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist und gleichzeitig die Kommunikation mit seinem Verteidiger möglich bleibt. Die Justiz begründet die Maßnahmen mit einer Gefahreneinschätzung und dem Schutz der Geschworenen. Ahmad G. gilt als einer der gefährlichsten Häftlinge Österreichs; er sei auch in Haft weiterhin überzeugter Islamist, heißt es
Zwei Verhandlungstage
Die Verhandlung ist für zwei Tage angesetzt, jeweils von 9.00 Uhr bis mindestens 16.30 Uhr, und soll in den Verhandlungssälen 10 und 29 stattfinden. Da nur begrenzte Plätze verfügbar sind, endet die Anmeldefrist für Besucher bereits vor dem Prozess, sobald das Kontingent erschöpft ist.
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