Die Diskussion über Zwangsarbeit im US-amerikanischen Gefängnissystem hat in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich an Bedeutung gewonnen. Bereits seit den 2000er-Jahren existieren belastbare Hinweise darauf, dass Gefangenenarbeit in den Vereinigten Staaten strukturell verankert ist und unter Bedingungen erfolgt, die zentrale Merkmale von Zwangsarbeit im Sinne internationaler Standards erfüllen.
Geringe Entlohnung
Nach Schätzungen arbeiteten im Jahr 2006 mehrere hunderttausend Inhaftierte im US-Strafvollzug. Neuere Analysen gehen davon aus, dass heute – um das Jahr 2024/2025 – rund 800.000 bis 900.000 Gefangene regelmäßig arbeiten. Die Entlohnung ist dabei äußerst gering: In vielen Bundesstaaten liegt sie zwischen 0,14 und 1,41 US-Dollar pro Stunde, in einigen Fällen wird überhaupt kein Lohn gezahlt. Gleichzeitig können Gefangene bei Arbeitsverweigerung mit Disziplinarmaßnahmen belegt werden, was den freiwilligen Charakter der Arbeit erheblich infrage stellt.
Wirtschaftliche Dimension
Parallel dazu hat sich die wirtschaftliche Dimension dieser Praxis deutlich ausgeweitet. Während das Volumen der Gefängnisindustrie in den frühen 2000er-Jahren noch auf unter einer Milliarde US-Dollar jährlich geschätzt wurde, liegt es heute bei mehreren Milliarden US-Dollar. Allein staatliche Programme wie „Federal Prison Industries (UNICOR)“ erwirtschaften jährlich Umsätze im Bereich von mehreren hundert Millionen Dollar. Hinzu kommen Programme wie das „Prison Industry Enhancement Certification Program“ (PIECP), die es privaten Unternehmen ermöglichen, Gefangene in Produktionsprozesse einzubinden.
Umfassende Produktionsbereiche
Diese Entwicklung zeigt einen klaren Trend: Zwischen 2006 und 2025 hat sich die ökonomische Nutzung von Gefangenenarbeit nicht nur stabilisiert, sondern erheblich intensiviert. Gleichzeitig sind die Produktionsbereiche vielfältiger geworden und umfassen heute unter anderem Textilien, Möbel, Elektronikkomponenten, landwirtschaftliche Produkte sowie Dienstleistungen.
Produkte Teil der Handelsströme
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung stellt sich die Frage, inwieweit diese Produkte in internationale Lieferketten gelangen. Eine exakte statistische Erfassung von Exporten aus Gefängnisarbeit existiert zwar nicht. Dennoch lassen sich indirekte Rückschlüsse ziehen: Die Vereinigten Staaten zählen seit Jahren zu den wichtigsten Handelspartnern der Europäischen Union, mit einem jährlichen Handelsvolumen im Warenverkehr von über 800 Milliarden Euro (Stand 2023). In einem solchen Umfang komplexer Lieferketten ist es strukturell wahrscheinlich, dass auch Vorprodukte oder Komponenten, die unter Einsatz von Gefängnisarbeit hergestellt wurden, Teil dieser Handelsströme sind.
Grundlegende Werte in EU werden berührt
Diese Entwicklung ist insbesondere deshalb problematisch, weil sie grundlegende Werte der Europäischen Union berührt. Die EU versteht sich als Wertegemeinschaft, die auf Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit basiert. Produkte, die unter Bedingungen hergestellt werden, die als Zwangsarbeit qualifiziert werden können, stehen im direkten Widerspruch zu diesen Prinzipien. Wenn solche Waren – selbst indirekt – in den europäischen Binnenmarkt gelangen, entsteht ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Integration und normativer Glaubwürdigkeit.
Lieferketten überprüfen
Die Europäische Union hat auf diese Herausforderungen bereits reagiert. Mit der geplanten Verordnung zum Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit sowie der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht (CSDDD) sollen Unternehmen künftig verpflichtet werden, ihre Lieferketten umfassend zu überprüfen. Diese Instrumente markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer systematischen Regulierung globaler Wertschöpfungsketten.
Strukturelle Risiken
Gleichzeitig wird deutlich, dass nationale oder regionale Maßnahmen allein nicht ausreichen. Die Problematik der Gefängnisarbeit in den USA zeigt exemplarisch, dass auch innerhalb demokratischer Staaten strukturelle Risiken bestehen können. Gerade deshalb ist eine verstärkte transatlantische Zusammenarbeit erforderlich. Die Vereinigten Staaten verfügen zwar über eigene Instrumente zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, wie etwa Importverbote für bestimmte Produkte. Diese richten sich jedoch bislang überwiegend gegen externe Akteure und weniger gegen interne Strukturen wie das Gefängnissystem.
Unternehmer in die Pflicht nehmen
Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame Strategie notwendig. Diese sollte auf mehreren Ebenen ansetzen: Erstens bedarf es eines verbesserten Datenaustauschs und größerer Transparenz in globalen Lieferketten. Zweitens müssen Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden, menschenrechtliche Risiken systematisch zu identifizieren und zu minimieren. Drittens sollte ein politischer Dialog zwischen der EU und den USA etabliert werden, der auch sensible Themen wie Gefängnisarbeit nicht ausklammert.
Deutliche Intensivierung der Gefangenenarbeit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Entwicklung zwischen 2006 und 2025 auf eine deutliche Intensivierung der Gefangenenarbeit in den Vereinigten Staaten hinweist. In Verbindung mit wachsenden internationalen Handelsströmen entsteht daraus ein reales Risiko für europäische Märkte. Ohne verstärkte Kooperation und klare regulatorische Maßnahmen besteht die Gefahr, dass Produkte aus potenziell Zwangsarbeit ähnlichen Bedingungen in den europäischen Binnenmarkt gelangen und damit die grundlegenden Werte der Europäischen Union untergraben.
The International Trade Union Confederation ( ITUC) hat diesem Thema im Jahr 2024 Aufmerksamkeit geschenkt.