Warum viele eigene Worte machen, wenn man auch zitieren kann:

Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG)

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Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

1.wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2.wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen

gemacht werden.

Und nun nach Rheinland-Pfalz, dort gibt es eine besondere Ausprägung von COVIDiotie, die offenkundig unheilbar ist:

Besonders verwerflich an dieser Art von Lobhudelung medizinischer Produkte ist, dass sie sich an Kinder und Jugendliche richtet, die in der Regel nicht über die Fähigkeiten verfügen, um sich ein von der öffentlichen Indoktrination unabhängiges Bild zu verschaffen. Ergo werden sie nicht bemerken, dass ihnen COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien angedreht werden sollen, die:

  • sie nicht vor Ansteckung schützen,
  • sie nicht vor Weitergabe nach Ansteckung schützen,
  • sie nicht vor Erkrankung schützen,
  • mit Nebenwirkungen einhergehen, die den Nutzen, der für Kinder und Jugendliche, denen von SARS-CoV-2 in keiner Variante eine Gefahr droht, gegeben ist, deutlich übersteigen.

Tatsächlich kommen Nebenwirkungen, Risiken und Gefahren, die die COVID-19 “Impfstoffe” in erheblichem Umfang mit sich bringen, mit keiner Silbe vor, so dass man sich fragt, ob im zuständigen Ministerium in Rheinland-Pfalz Kriminelle, Bösartige oder Dumme oder infantile in ihrer Entwicklung weit zurückgebliebene Persönlichkeitsstörungen sitzen, die es sich auf die Fahnen geschrieben haben, das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) mit Füßen zu treten, denn:

es wird einer medizinischen Prozedur “eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt”, die sie nicht” hat: “völlig durchgeschützt”, es wird der Eindruck erweckt, dass a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann [völlig durchgeschützt], dass b) keine schädlichen Wirkungen eintreten [Nebenwirkungen kommen überhaupt nicht vor] und die Werbung dient nicht dem Zwecke des Wettbewerbs.

Wer erstattet Anzeige gegen die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz?
Nicht nur wegen eines Verstoßes gegen §3 Heilmittelwerbegesetz, sondern wegen vorsätzlicher, hilfsweise fahrlässiger Körperverletzung / Tötung, denn die Nebenwirkungen, von COVID-19 Gentherapien sind nun wirklich hinlänglich bekannt, und zwar im Hinblick auf Anzahl und Verbreitung sowie in Schwere.



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Michael Klein

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Von Veritatis

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