Das einzige, was sicher ist, ist, dass Betrug vorliegt.
Der Betrug kann von unterschiedlichen Tätern begangen werden.
Wir wollen in diesem Post die Tätergruppe eingrenzen.
Um zu belegen, dass die Daten der AfD, die einen sprunghaften Anstieg bei plötzlichen Todesfällen für das Jahr 2021 zeigen, falsch sind, hat das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung die folgende Abbildung ins Netz gestellt:
Wir haben versucht, diese Abbildung für die Abrechnungscodes R96 “Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden”, R98 “Tod ohne Anwesenheit einer anderen Person” und R99 “Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursache” und die Jahre 2016 bis 2021 zu replizieren, und zwar auf Grundlage des Datensatzes, der der AfD zur Verfügung gestellt wurde und den ein Leser von ScienceFiles dankenswerter Weise so aufbereitet hat, wie man erwartet hätte, dass er von der KBV geliefert wird.
Die folgende Abbildung ist das Ergebnis:
Wie man sieht, können wir die Ergebnisse für das Jahr 2021, die in der Abbildung des ZI veröffentilcht sind, replizieren, aber für die Vorjahre nicht.
Die Erklärung, die das ZI für die Abweichung angeboten hat, die lautet: Der Datensatz, der der AfD übermittelt worden sei, basiere auf Leuten, für die im Jahr 2021 ein ärztliche Leistung als Folge einer Impf-Nebenwirkung nach den Codes T88.1, T88.0, U12.9 oder Y59.9 abgerechnet wurde, oder in den Worten des ZI:
“Im ersten Schritt waren die Daten aller gesetzlich Krankenversicherten gefordert, die 2021 eine ICD-Kodierung zu Impfnebenwirkungen (Kodierungen T88.1, T88.0, U12.9 und Y59.9) erhalten haben”
Leute, für die im Jahr 2021 eine Nebenwirkung nach einer Impfung, also in den meisten Fällen einer COVID-19 “Impfung” abgerechnet wurde, können, so heißt es beim ZI weiter “logischerweise” nur im Jahr 2021 [oder danach] gestorben sein. Das macht Sinn. Ebenso macht es Sinn, dass diese Leute nicht in den Jahren davor verstorben sein können, denn für denjenigen, für den im Jahre 2016 mit dem Code R96 “Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden” eine ärztliche Leistung abgerechnet werden kann, für den kann natürlich 2021 keine ärztliche Leistung zur Moderierung von Nebenwirkungen abgerechnet werden.
Aber genau das ist im Datensatz, der der AfD zur Verfügung gestellt wurde, der Fall:
Quartal | R96.0 | R66.1 | R98 | R99 |
2016-1 | 151 | 32 | 27 | 1,014 |
2016-2 | 163 | 38 | 33 | 985 |
2016-3 | 132 | 29 | 28 | 933 |
2016-4 | 151 | 31 | 19 | 967 |
2017-1 | 177 | 30 | 20 | 1,128 |
2017-2 | 145 | 38 | 19 | 1,063 |
2017-3 | 138 | 34 | 21 | 1,023 |
2017-4 | 164 | 35 | 24 | 1,009 |
2018-1 | 181 | 37 | 22 | 1,146 |
2018-2 | 153 | 33 | 15 | 1,055 |
2018-3 | 167 | 40 | 16 | 1,092 |
2018-4 | 166 | 34 | 15 | 1,102 |
2019-1 | 194 | 62 | 18 | 1,425 |
2019-2 | 203 | 51 | 15 | 1,288 |
2019-3 | 207 | 64 | 14 | 1,439 |
2019-4 | 213 | 50 | 12 | 1,374 |
2020-1 | 206 | 51 | 17 | 1,417 |
2020-2 | 164 | 56 | 17 | 1,134 |
2020-3 | 209 | 56 | 22 | 1,215 |
2020-4 | 251 | 100 | 19 | 1,453 |
2021-1 | 2,804 | 1,300 | 138 | 5,467 |
2021-2 | 2,243 | 1,073 | 95 | 4,758 |
2021-3 | 2,361 | 1,088 | 125 | 4,822 |
2021-4 | 2,401 | 1,202 | 138 | 5,460 |
2022-1 | 2,485 | 1,250 | 97 | 5,499 |
Alle hier rot gesetzten Daten dürfte es nach der vom ZI behaupteten Logik der Datenauswahl NICHT geben, denn jemand für den 2021 eine Abrechnung von Behandlungskosten, die aufgrund von Nebenwirkungen nach Impfung angefallen sind, erfolgt ist, der kann nicht in den Jahren davor verstorben sein. Er kann im Jahr 2022 verstorben sein, aber nicht im Jahr 2019.

Somit kann man mit Sicherheit feststellen, dass etwas nicht stimmt. Die Frage ist, was stimmt nicht?
Hier gibt es drei Möglichkeiten.
- Die Abbildung des ZI, die oben dargestellt ist, ist nachträglich zusammengeschustert und stimmt nicht mit den Daten, die beim ZI vorhanden sind, überein. D.h. die Daten, die die AfD veröffentlicht hat, stimmen nicht nur für die Jahre 2021 und 2022, sie stimmen auf für die Vorjahre.
- Die Daten des KBV sind fehlerhaft und enthalten tausende falscher Angaben, die gegenüber Krankenkassen abgerechnet werden. D.h. die Daten, die die AfD veröffentlicht hat, stimmen nur für die Jahre 2021 und 2022. Die Vorjahre basieren auf fehlerhaften Angaben der KBV.
- Die Daten des KBV zeigen großangelegten Abrechnungsbetrug, denn mindestens die Leistungen, die in den rot unterlegten Feldern geltend gemacht werden, wurden nie erbracht. D.h. die Daten, die die AfD veröffentlicht hat, stimmen nur für die Jahre 2021 und 2022. Die Vorjahre basieren auf fehlerhaften Angaben von Ärzten.
Im ersten Fall handelt es sich um Betrug, der vom ZI ausgeht.
Im zweiten Fall handelt es sich um eine Bereicherung der Kassenärzlichen Bundesvereinigung, die Fehleingaben gegenüber Krankenkassen abrechnet, die erfolgten Zahlungen aber offenkundig einbehält.
Im dritten Fall handelt es sich um Abrechnungsbetrug, der von Ärzten ausgeht.
Was darf es sein in dieser Bananenrepublik 2.0, die auf die verschiedensten Formen von Korruption gebaut ist?
Es kann auch sein, dass der AfD absichtlich ein Datensatz übermittelt wurde, der zahllose Falschangaben enthält, so wie es möglich ist, dass die Datenabteilung bei der KBV von Leuten bevölkert ist, die nicht in der Lage sind, einfachste Auszählungen geschweige denn korrekte Erfassung von Daten vorzunehmen. Das würde indes nichts daran ändern, dass gegenüber Krankenkassen Leistungen abgerechnet werden, die nie erbracht wurden, zu Gunsten von welchem Betrüger auch immer.
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