Eine Reihe von Kommentatoren hat den Entwurf der Arbeitsgruppe “Working Group on Amendments to the International
Health Regulations (2005) (WGIHR)”, der vor ein paar Tagen veröffentlicht wurde und die Neufassung der IHR, der International Health Regulation zum Gegenstand hat, als Erfolg gefeiert. Es sei der Zivilgesellschaft gelungen, den Griff nach globaler Macht durch die WHO abzuwenden, der WHO auf die Finger zu schlagen und als Folge sei man bei der WHO auf dem Rückzug.
Zum Beispiel die britische Organisation UsForThem, die sich während der Corona-Inszenierung gegründet hat, um gegen die Regierungspolitik Stellung zu beziehen:
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In fast allen wichtigen Bereichen mache die WHO einen Rückzieher, so schreiben die Mannen von UsforThem
- Die Empfehlungen der WHO seien auch weiterhin NICHT BINDEND. Artikel 13A.1, der vorsah, Mitgliedsstaaten zur Gefolgsamkeit gegenüber WHO-Ratschlägen zu verpflichten, sei gestrichen worden.
- Auch die Würde von Menschen, Menschenrechte und Grundfreiheiten blieben als unverrückbare Eckpfeiler jeder WHO-Aktion bestehen, entgegen dem ursprünglichen Ansinnen.
- Bestimmungen, die der WHO ein Eingreifen auf der Grundlage einer bloßen “potenziellen” gesundheitlichen Notlage ermöglicht hätten, seien gestrichen worden:
- Die Pläne, die vorsahen, die WHO zur Zensurbehörde zu erweitern, wurden gestrichen.
- Auch die Pläne, den Gegenstand des IHR auf gesundheitliche Krisen, die dem “Klimawandel” oder der “Lebensmittelversorgung” zugeschrieben werden, auszuweiten, wurden fallengelassen.
Soweit für’s Erste die gut klingende Siegesmeldung von UsForThem. Indes: Wir teilen die Einschätzung nicht. Und dass wir sie nicht teilen, das hat seine Grundlage schon in der Begriffsbestimmung, die dem IHR vorangestellt ist. Darin heißt es:
“pandemic” means a public health emergency of international concern, that is infectious in nature and:
(i) has spread and is spreading to and within multiple States Parties across WHO Regions; and
(ii) is exceeding the capacity of health systems to respond in those States Parties; and
(iii) is causing social and/or economic and/or political disruption in those States Parties; and
(iv) requires rapid, equitable and enhanced coordinated international action, with whole-of-government and whole-of-society approaches.
“pandemic emergency” means a public health emergency of international concern that is infectious in nature and:
(i) is, or is likely to be, spreading to and within multiple States Parties across WHO Regions; and
(ii) is exceeding, or is likely to exceed, the capacity of health systems to respond in those States Parties; and
(iii) is causing, or is likely to cause, social and/or economic and/or political disruption in those States Parties; and
(iv) requires rapid, equitable and enhanced coordinated international action, with whole-of-government and whole-of-society approaches.
Um eine Pandemie erklären zu können, müssen also die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- irgendetwas, was ansteckend ist,
- muss sich in mehreren Staaten verbreitet haben und weiter verbreiten,
- die dortigen Gesundheitssysteme überfordern,
- soziale oder ökonomische oder politische Verwerfungen verursachen
- international-einheitliches und gleich-verteiltes Handeln erfordern;
Um einen “pandemischen Notstand” ausrufen zu können, reicht die Einschätzung aus, dass alles, was zuvor genannt wurde, wahrscheinlich ist, dass also etwas Ansteckendes
- sich in mehreren Staaten verbreiten könnte;
- die Gesundheitssysteme überfördern könnte;
- soziale oder ökonomische oder politische Verwerfungen verursachen könnte;
Ungeachtet der nur Wahrscheinlichkeit, erfordert das wahrscheinliche Auftreten aber dieselbe international einheitliche Reaktion, die auch eine festgestellte Pandemie erfordern würde.
Die WHO will sich hier eine Eingriffsmöglichkeit auf Basis von Wahrscheinlichkeit schaffen, vermutlich auf Basis von Simulationsmodellen, ähnlich derjenigen, die im März 2020 genutzt wurden, um Bevölkerungen weltweit mit absurden Todeszahlen zu schockieren und in Gefügsamkeit zu treiben. Wie sonst sollte eine “wahrscheinliche Entwicklung” anders dargestellt werden als durch dieselben absurden und in aller Regel falschen Simualtions-Modelle, die bei der UN offenkundig als Mittel der Wahl angesehen werden, wenn es darum geht, die eigenen politischen Absichten hinter “Modellen” zu verstecken, die nach Belieben zu bestimmten Ergebnissen kommen. Denn was hinten herauskommt, wird durch die Annahmen bestimmt, die das Modell erst konstituieren. Hat jemand einen Zweifel daran, dass WHO-Modelle zur Bestimmung der Gefahr von Disease X andere als hysterische und die Angst befördernde Annahmen über die Verbreitung von Disease X enthalten werden?
Wir nicht.
De facto schafft sich die WHO mit der “pandemic emergency” einen neuen Notlagen-Tatbestand, einen, der ausschließlich in der Beurteilung einer Wahrscheinlichkeit besteht, einer Beurteilung, die entweder der Einschätzung vermeintlicher “Experten” anheim gestellt werden oder über mathematische Modelle erfolgen muss, von denen hinlänglich bekannt ist, wie weit sie gemeinhin daneben liegen.
Warum sollte man als internationale Organisation, die angeblich mit Gesundheit beschäftigt ist, einen neuen Notlagen-Tatbestand schaffen, der es auf Basis NICHT von realen Entwicklungen, sondern auf Basis von wie auch immer zustande gekommenen EINSCHÄTZUNGEN ermöglich, weitreichende Befugnisse anzuwenden und – wie dies im Rahmen von SARS-CoV-2 der Fall war – mit NUR EMPFEHLUNGEN, eine globale Reaktion anzuzetteln, die Startschuss für ein bis dato in westlichen Demokratien unbekanntes Ausmaß an Übergriffen staatlicher Akteure auf individuelle Freiheitsrechte ist?
Wäre es einer internationalen Organisation, deren Zweck die Gesundheit von Menschen sein soll, nicht angemessener der ruhende Pol im hysterischen Strom der interessengeleiteten Einflussnahme zu sein?
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Wie auch immer, nun gibt es nich nur eine internationale gesundheitliche Notlage, nun gibt es ZUDEM eine wahrscheinliche internationale gesundheitliche Notlage, eine pandemische Notalge, die der internationalen gesundheitlichen Notlage übergeordnet ist, wie die folgende Passage aus Artikel 12 des IHR-Entwurfs zeigt:
“4bis. If the Director-General determines, in accordance with paragraph 4, that an event
constitutes a public health emergency of international concern, he or she shall also determine,
having considered the matters contained in sub-paragraphs a) through e) of paragraph 4, whether
the public health emergency of international concern also constitutes a pandemic emergency.”
Der Entwurf ist voller sprachlicher Fehler und voller Rechtsschreibfehler. Insofern kann man nicht sicher sein, ob die “pandemic emergency” nicht aus Versehen an die Stelle kopiert wurde, an der sie sich findet. Sollte die oben zitierte Passage so ernst gemeint sein, dann ist die pandemische Notsituation, die definiert ist als “wahrscheinliche Pandemie”, also als Pandemie, die anhand harter Kriterien nicht belegbar ist, einer tatsächlichen Pandemie übergeordnet. Das wäre dann die ultimative Möglichkeit, Gesundheistkrisen nach Belieben weltweit zu inszenieren.
Die Beflissenheit, mit der im Entwurf der Arbeitsgruppe die neue Notlage “pandemic emergency” geschaffen und mit einer Standardfloskel in das bestehende Vertragswerk “inkludiert” wird, ist nicht nur irritierend, sie ist verdächtig, denn an keiner Stelle gibt es einen Hinweis darauf, warum die Welt neben einem globalen Gesundheitsnotstand und der Ausrufung einer Pandemie, zusätzlich noch eine pandemische Notlage benötigt, die sich allein dadurch auszeichnet, dass irgendwelche Hänse zu dem Schluss gekommen sind, dass ein ansteckendes Pathogen das Potential haben könnte, sich zur Pandemie zu entwickeln. Diese Einschätzung genügt, um das gesamte Räderwerk der WHO, wie wir es während der Corona-Inszenierung erlebt haben, in Bewegung zu setzen.
Hier ein paar Beispiele für diese Beflissenheit:
Article 13:
1. Each State Party shall develop, strengthen and maintain, as soon as possible but no later than five years from the entry into force of these Regulations for that State Party, the core capacities to prepare for, and respond promptly and effectively to public health risks and public health emergencies of international concern, including a pandemic emergency, as set out in Annex 1. WHO shall publish, in consultation with Member States, guidelines to support States Parties in the development of public health response core capacities.
Article 13: 6. When requested, WHO shall provide appropriate guidance and assistance to other States Parties affected or threatened by the public health emergency of international concern, including a pandemic emergency.
Article 15:
1. If it has been determined in accordance with Article 12 that a public health emergency of
international concern, including a pandemic emergency, is occurring, the Director-General shall issue
temporary recommendations in accordance with the procedure set out in Article 49. Such temporary
recommendations may be modified or extended as appropriate, including after it has been determined
that a public health emergency of international concern, including a pandemic emergency, has ended,
at which time other temporary recommendations may be issued as necessary for the purpose of
preventing or promptly detecting its recurrence.”
Und dann geht es natürlich in den Artikeln 48 und 49 zur Sache:
Article 48:
1. The Director-General shall establish an Emergency Committee that at the request of the DirectorGeneral shall provide its views on:
(a) whether an event constitutes a public health emergency of international concern, including one of pandemic emergency nature;
Article 49:
6. The Director-General shall communicate to all States Parties the issuance of an early action alert, the determination and the termination of a public health emergency of international concern, including a pandemic emergency
Die Vorgehensweise, die sich im Rahmen von COVID-19 so hervorragend bewährt hat [leichte Ironie], wird also auf die pandemische Notsituation erweitert. Das, was schon nicht geklappt hat, als vermeintlich harte Daten und tatsächliche Entwicklungen Gegenstand der Einschätzung und Vorgehensweise waren, soll nun auf pandemische Notsituationen, die sich einzig und allein auf Basis von Einschätzungen über mögliche Entwicklungen konstituieren, erweitert werden.
Der ganz offene Griff nach globalem Durchgriff wurde durch einen nicht wirklich subtilen, aber schwerer zu identifizierenden Durchgriff ersetzt. Welche Regierung wird sich wohl einem WHO-Rat widersetzen, der auf Grundlage eines Simulationsmodells gegeben wird, dessen Funktionsweise den meisten, die in Regierungen herumsitzen ohnehin ein Buch mit sieben Siegeln ist?
Und natürlich geben unbestimmte Parameter wie “soziale”, “politische” oder “ökonomische” Verwerfungen freie Hand für jede Schweinerei. Was ist eine soziale Verwerfung, was eine politische Verwerfung, was eine ökonomische?
Kurz: Keine Entwarnung.
Im Gegenteil: Höchste Alarmstufe, denn wir haben eine internationale Notsituation!
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