Ein Rentner aus dem Landkreis Forchheim soll laut Staatsanwaltschaft Anfang Februar unter einem Facebook-Post eines bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten geschrieben haben: „Alles für Deutschland“. Bereits wenige Wochen nachdem der 64-Jährige diesen Kommentar verfasst haben soll, erhält der Mann eine Vorladung vor die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg.
Ihm wird vorgeworfen, gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen zu haben, also „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ verwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat dann vor dem Amtsgericht Forchheim einen Strafbefehl gegen den Mann erwirkt, der Apollo News vorliegt.
„Die Parole ‚Alles für Deutschland‘ stellt, wie Sie wissen, ein Erkennungszeichen der ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen dar, deren öffentliche Verwendung in Deutschland verboten ist“, unterstellt man dem 64-Jährigen pauschal im Strafbefehl. Die Strafe gegen den Rentner: 70 Tagessätze zu je 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro.
Der Mann legt Einspruch gegen diese Strafforderung der Staatsanwaltschaft Bamberg und des Amtsgerichts ein. Nun soll es Ende Mai zur Verhandlung des Falls vor dem Amtsgericht kommen. Gegenüber Apollo News sprach der Mann auch über die hohen Kosten des Verfahrens, nicht nur der drohenden Strafe, sondern auch der Anwaltskosten – sollte das Gericht im Sinne der Staatsanwaltschaft entscheiden, müsste er zusätzlich die Gerichtskosten tragen.
Die Parole „Alles für Deutschland“ war lange Zeit nicht im öffentlichen Bewusstsein des Landes: Selbst etablierte Politiker, etwa Dorothee Bär von der CSU, nutzten den Spruch, etwa in den sozialen Medien. Erst mit der Anzeige und Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke wegen des Ausspruchs während einer Wahlkampfveranstaltung rückte der Ausspruch wieder in das Licht der Öffentlichkeit.
Angesichts dessen ist es jedoch ein weiterer Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Bamberg hart gegen Meinungsäußerungen vorgeht. Die Staatsanwaltschaft ist mittlerweile dafür bekannt geworden, Meinungsäußerungen knallhart zu verfolgen: Bei Stefan Niehoff, einem Rentner, der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem Meme als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, setzte die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung durch (Apollo News berichtete).
Nun erwirkte die Staatsanwaltschaft gegen den Rentner einen Strafbefehl (Apollo News berichtete) wegen eines Verstoßes gegen den bereits erwähnten Paragraf 86a des StGB, weil dieser kritische Vergleiche der aktuellen Politik mit der NS-Zeit auf X (ehemals Twitter) geteilt hatte und wegen Volksverhetzung, weil er ein Zitat der ZDF-Komikerin Sarah Bosetti mit dem eines KZ-Arztes gegenüberstellte.
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