Der Fall der verstorbenen Dr. Lisa-Maria Kellermayr wird nach wie vor heiß diskutiert. Linke Medien wüten um die Deutungshoheit – sie vermengen böswillig die Taten eines noch Unbekannten mit völlig legitimen Schreiben eines Mannes, den man stellvertretend für alle Impf- und Maßnahmengegner vor den Richter gezerrt hat. NABg. Elisabeth Heiß ist die neue Menschenrechtssprecherin der FPÖ – als langjährig erfahrene Polizistin stellt sie die Frage, wo eigentlich der Tatbestand sein soll.

Report24 Chef hat die neue Menschenrechtssprecherin der Freiheitlichen Partei zum Interview gebeten. Anlass war die Gerichtsverhandlung gegen Roman M. im Suizidfall Dr. Kellermayr. Das Gespräch beleuchtet vor allem die Frage, was dieser eigentlich getan haben soll. Streicht man all die Unterstellungen der Massenmedien weg, die ihm böswillig die Taten anderer in die Schuhe schieben, bleibt nicht viel übrig. Denn es ist legitim, jemandem mit der Polizei oder dem Gericht zu drohen, wenn man sich dementsprechend geschädigt sieht. Sehen Sie hier auf YouTube das etwa halbstündige Gespräch:

Am Ende bleibt auch noch Zeit für die Erinnerung an den Wahnsinn der Covid-Maßnahmen. Anständige Menschen im Polizeidienst können sich hier auch nicht jeder Anweisung entziehen – im Gegenteil. Steht man in der Einsatzeinheit den Demonstranten gegenüber, heißt es mitmachen, egal wie widersinnig oder gar widerrechtlich ein Befehl anmutet. Das gilt auch für Hausdurchsuchungen – es steht dem “kleinen Polizisten” nicht zu, die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften infrage zu stellen. Diese benutzen Hausdurchsuchungen inzwischen gerne als Mittel der Einschüchterung unfolgsamer Bürger.

So erging es auch Roman M., dem Angeklagten im Fall Kellermayr. Wohl aufgrund des großen Drucks aus der österreichischen Politik und Medienszene wurde ihm von der Polizei die Tür eingetreten, seine Kommunikationsmittel geraubt. Völlig überzogen und widerrechtlich, wie ein Senat aus drei deutschen Richtern später feststellte. Sie verorteten in seinem Mail an die Ärztin, dass er Sie aufgrund ihrer Handlungen vor ein Gericht bringen möchte, keinen Anfangsverdacht.

Anders in Österreich, wo die linke Hetzgesellschaft, einmal mehr angeführt durch die mehr als tendenziöse Berichterstattung des ORF, seinen Kopf fordert. Roman M. hat nie mit Gewalt gedroht – die tatsächlichen, bösartigen und verurteilenswerten Drohungen stammen von einem “Claas”, der bis heute nicht ermittelt werden konnte. Das Gerichtsverfahren hat die tiefen Verwicklungen der heimischen Medienlandschaft in den Fall gezeigt. Linkstendenziöse Journalisten haben die Ärztin vor die Kameras gezerrt und für ihre Zwecke benutzt, obwohl sie klare Kenntnis von ihrer labilen Verfassung hatten. Warum stehen sie nicht vor Gericht?

Zentral im Raum steht nach wie vor die Frage, was Dr. Kellermayr in den Stunden vor ihrem Tod in einem etwa 90-minütigen Telefonat mit einem Standard-Redakteur besprochen hat. Doch er war nicht der einzige Mitwisser ihrer Pläne, sie hatte Dutzende in ihre konkreten Selbstmordabsichten eingeweiht. Weshalb erhielt sie also nicht die nötige, stationäre ärztliche Hilfe, die jeder Laie als dringend notwendig angesehen hätte?

Ebenso kam die Kundgebung in Wien vom vergangenen Oktober zur Sprache. Hier ist die FPÖ um Aufklärung bemüht. Polizisten hatten eine große Gruppe von Menschen eingekesselt und sie am Verlassen des Platzes gehindert. Bis heute werden diesen Menschen Strafbescheide zugeschickt, weil sie sich nicht von diesem Ort entfernt hätten. Wie das gehen soll, wenn man polizeilich eingekesselt ist, weiß niemand. Diese Strafbefehle sind eine Schande für jeden Rechtsstaat – doch man weiß ja, wem das Innenministerium untersteht.

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Von Veritatis

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