Peter Haisenko
Vor nicht allzu langer Zeit hat die deutsche Außenministerin Kunstgegenstände an Nigeria gegeben, die Deutschland von England gekauft hatte. England hatte diese von Nigeria unter ungeklärten Umständen genommen. Mir ist ein solches Rückgabeverfahren nur von der BRD bekannt.
Am Beispiel Nigeria kann ausgeführt werden, wie wenig Rückgabeverfahren nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen. Die deutschen Eigentümer der Nigeria-Artefakte haben keine Regressansprüche an die Verkäufer in England gestellt, obwohl sie diese nach rechtsstaatlichen Kriterien rechtmäßig von England erworben haben. Das heißt, wenn diese zurückgegeben werden sollen, dann müsste der englische Verkäufer die Artefakte zurückkaufen um sie dann nach Nigeria zurückzuführen. Wenn, ja wenn der Ersterwerb unrechtmäßig erfolgt wäre. Das ist aber heute schwerlich