Von Kai Rebmann

In Berlin lebten zum Jahreswechsel offiziell genau 146.906 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten, die auf Bürgergeld angewiesen waren. Die sogenannte SGB II-Quote lag in der Hauptstadt damit bei etwas über 23 Prozent. Rund 70 Prozent dieser Kinder und Jugendlichen, etwas über 100.000, lebten demnach in Bedarfsgemeinschaften, in denen der Hauptbezieher oder dessen Partner einen ausländischen Pass hatte. Ähnlich wie in anderen Zusammenhängen, etwa der Kriminalität, tauchen eingebürgerte Bezieher in dieser Statistik jedoch nicht auf, die „Dunkelziffer“ liegt also noch über den offiziellen Angaben.

Diese Zahlen ergeben sich aus einer Anfrage der Linken an die Senatsverwaltung in Berlin. Noch düsterer sind die Perspektiven im bundesweiten Vergleich nur in Bremen, wo laut Statistischem Bundesamt (Destatis) zu Beginn dieses Jahres 26,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Haushalten lebten, die auf Bürgergeld angewiesen waren. Und auch auf dem 3. Platz lag mit Hamburg (18,7 Prozent) ein Stadtstaat. Destatis gibt die SBGII-Quote für Berlin mit 22,5 Prozent an. Der marginale Unterschied ergibt sich dadurch, dass die Zahlen aus dem Januar 2025 stammen, während die Daten der Senatsverwaltung aus dem Dezember 2024 stammen.

AfD-Hochburgen im Osten holen auf

Am anderen Ende der Statistik liegen Bayern (6,3 Prozent) und Baden-Württemberg (8,3 Prozent) an der Spitze der Bundesländer mit der niedrigsten SGB II-Quote bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren – so weit, so erwartbar. Interessant, und politisch nicht ohne Brisanz, sind jedoch die Plätze dahinter. Es folgen Brandenburg (9,6 Prozent), Thüringen (10,3 Prozent) und Sachsen (10,6 Prozent), dazwischen liegt nur noch Rheinland-Pfalz (10,4 Prozent).

Diese Zahlen widerlegen ein insbesondere von den Altparteien gerne benutztes Argument, wonach die AfD ihre Wählerschaft vor allem aus bildungsfernen und/oder sozial schwachen Schichten rekrutiere. In allen drei genannten Ost-Ländern erzielte die AfD in den Landtagswahlen zuletzt herausragende Ergebnisse, in Thüringen wurde sie mit 32,8 Prozent sogar stärkste Kraft.

Nach wie vor ist in Bezug sowohl auf das Bürgergeld an sich als auch die SGB II-Quote der unter 18-Jährigen ein mehr oder weniger deutliches West-Ost-Gefälle zu erkennen, auch wenn es dabei Ausnahmen gibt, siehe oben. Der bundesweite Wert lag im Januar 2025 bei 12,2 Prozent respektive 1,85 Millionen Kindern und Jugendlichen, im Westen lag er mit 11,8 Prozent leicht darunter, im Osten mit 13,8 Prozent etwas höher.

Ausländeranteil beim Bürgergeld bleibt auf hohem Niveau

Insgesamt hatten zu Jahresbeginn rund 48 Prozent (2.599.139 Berechtigte) der Bezieher von Bürgergeld keinen deutschen Pass. Das sind überproportional mehr als es dem Bevölkerungsanteil entspricht (2024: 14,5 Prozent). Was eingangs bereits zur Dunkelziffer der Eingebürgerten in Bezug auf die SGB II-Quote bei Kindern und Jugendlichen gesagt wurde, gilt hier in entsprechender Weise.

Mehr als 1,5 Millionen der ausländischen Bürgergeld-Bezieher kamen laut Bundesagentur für Arbeit per Ende 2024 aus der Ukraine (705.932), Syrien (512.161) und Afghanistan (200.578). Ursprünglich sollten Migranten aus der Ukraine, die nach dem 1.April 2025 nach Deutschland kommen, keinen automatischen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, sondern lediglich noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. So jedenfalls hatten es CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag noch vereinbart. Doch auch dieser Passus ist das Papier nicht wert, auf den er gedruckt wurde.

In dieser Woche stellte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) klar, dass Ukrainer, die seit April nach Deutschland kamen oder noch kommen, auch weiterhin Bürgergeld bekommen werden: „Das gilt so lange, bis eine neue, andere Regelung gefunden haben.“ Diese neue Regelung soll dann, so die aktuelle Lesart der Koalition, zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und rückwirkend gelten – angeblich!

Im Klartext: Die Bundesregierung will ihren Wortbruch damit verschleiern, dass Ukrainer zwar weiterhin Bürgergeld beziehen, im Januar 2026 dann aber diese seit April 2025 erhaltene Sozialleistung wieder zurückzahlen müssen. Dass das aber tatsächlich auch nur ansatzweise – so kommen wird, daran wird wohl nicht einmal Bärbel Bas selbst glauben.

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock.com

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