In gerade einmal rund 600 Fällen wurde in Deutschland ein Impfschaden nach einer Covid-Impfung amtlich attestiert. Das ergaben Anfragen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bei den 16 deutschen Versorgungsämtern. Demnach seien bis Anfang April 573 Fälle bescheinigt worden – nur 100 mehr als im Jahr zuvor. Im Januar 2024 wurden 467 Fälle gemeldet.
Die Zahl der Anfragen ist hingegen noch einmal stark gestiegen: Mehr als 14.000 Anträge registrierten die deutschen Behörden seit Beginn der Impfkampagne, im letzten Jahr waren es noch rund 12.000 gewesen. Allein 5.597, und damit fast die Hälfte, waren damals noch nicht bearbeitet worden.
Das sieht jetzt anders aus, die große Mehrheit der Fälle wurde abgelehnt, die Erfolgsquote liegt bei gerade einmal 6,2 Prozent. 2.000 Widerspruchsverfahren laufen außerdem derzeit noch gegen eine Ablehnung, teilten die Landesbehörden der FAZ mit.
Für einen anerkannten Impfschaden müssen die Symptome länger als ein halbes Jahr bestehen und durch ein Gutachten bestätigt werden. Das Robert Koch-Institut definiert einen Impfschaden als „gesundheitliche und wirtschaftliche Folge“ einer verabreichten Injektion. Weil die Symptome vielseitig sein können und keine einheitliche Einordnung besteht, ist es schwer, eine solche Diagnose zu erhalten.
Im letzten Jahr waren zahlreiche Anträge noch nicht abgearbeitet worden, weil ein „unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen COVID-19 und einzelnen Erkrankungsbildern“ die Beurteilung erschwerte, wie beispielsweise das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium damals der Neuen Osnabrücker Zeitung mitteilte.
Ob sich dieser Zustand bis heute geändert hat, ist unklar. Das Paul-Ehrlich-Institut hat auch fünf Jahre nach dem ersten Lockdown in Deutschland und vier Jahre nach dem breiten Start der Impfkampagne keine Daten der Kassenärztlichen Vereinigung, die sämtliche erbrachten Leistungen auflistet, wodurch sich ein zeitlicher Kontext herstellen lässt, ausgewertet und zur Verfügung gestellt.
Zunächst hieß es, technische Probleme hätten eine Auswertung bislang verhindert. Bis Ende 2024 sollten die Daten dann übermittelt sein – eine öffentliche Einschätzung blieb bislang aber aus. Weil die Datensätze die Abrechnungen der Krankenkassen enthalten, können sie zur Aufklärung von ärztlichen Befunden und Leistungen im Kontext mit einer Infektion oder Impfung beitragen.
In Deutschland wurden etwa 65 Millionen Menschen mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft, 192 Millionen Dosen wurden dabei seit Dezember 2020 verabreicht. Das Problem: Impfschäden können juristisch verjähren (lesen Sie hier mehr) – und wer nicht rechtzeitig eine Bescheinigung erhält, hat es vor Gericht noch schwerer als es sowieso in diesen Fällen ist.
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