Die AfD hat vorsorglich eine Strafzahlung von 2,35 Millionen Euro gezahlt, vermutlich wegen einer Großspende im Wahlkampf. Das bestätigte die Bundestagsverwaltung gegenüber dem Stern. Demnach sei die Überweisung „zur Verwahrung“ eingegangen – die AfD möchte das Geld offenbar wiederhaben, sollte sich der Verdacht der Strohmannspende, also der Verschleierung der echten Geldquelle, nicht erhärten.

Vor der Bundestagswahl hatte die Partei eine Großspende über ebenjene 2,35 Millionen Euro erhalten, die über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen sorgte. Vermutlich reagierte die AfD jetzt mit der vorsorglichen Zahlung auf diese Spende, die der Partei Anfang Februar in Form von Wahlplakaten übergeben worden war (Apollo News berichtete).

Sie stammte von dem ehemaligen Landesgeschäftsführer der FPÖ im österreichischen Bundesland Vorarlberg, Gerhard Dingler, gegen den anschließend der Vorwurf der Strohmannspende erhoben und Ermittlungen eingeleitet wurden. Er soll wenige Wochen zuvor eine Schenkung in Höhe von 2,6 Millionen Euro von dem deutschen Immobilienunternehmer Henning Conle erhalten haben – dem in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgeworfen worden war, Spenden an die AfD verschleiern zu wollen.

Strohmannspenden sind jedoch illegal, Überweisungen an Parteien ab 35.000 Euro müssen der Bundestagsverwaltung samt Spenderinformationen rechtmäßig gemeldet werden. Geschieht das nicht, droht den Parteien eine Geldstrafe in dreifacher Höhe des erhaltenen Betrags, also etwa sieben Millionen Euro (lesen Sie hier mehr).

Mit der jetzigen Überweisung in Höhe des ursprünglichen Spendenbetrags von 2.349.906,62 Euro könnte die AfD also versuchen, eine solche Strafe zu umgehen. Gegenüber dem Spiegel bestätigte der Schatzmeister der AfD, Carsten Hütter, die vorsorgliche Zahlung und die Rückforderung, sollte sich die Verschleierung der Zahlung nicht bestätigen. „Wir werden das zur Verfügung gestellte Geld zurückfordern. Denn uns ist inzwischen die Aktenlage bekannt, und die ist meines Erachtens dünn“, so Hütter.

Die Bundestagsverwaltung sieht das offenbar anders: „Aktuell geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass es sich bei dieser Spende um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Weiterleitungs- bzw. Strohmannspende handelt“, teilte die Behörde gegenüber dem Stern mit. Bereits im März hatte die Bundestagsverwaltung ein Prüfverfahren wegen der Spende eingeleitet.

Bereits vor der Plakatspende hatte die AfD zwei Großspenden in Höhe von 1,5 Millionen Euro und 999.990 Euro erhalten. Letztere ging auf ein Aufsichtsratsmitglied der Böttcher AG zurück – welche daraufhin in den Fokus der medialen Berichterstattung rückte. Sogar die Stadt Jena, aus der der Spender kommt, äußerte sich zu Wort – wurde aber erfolgreich von der Partei abgemahnt (Apollo News berichtete).

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Von Veritatis

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