Erinnern Sie sich noch an den Vorfall auf Sylt, als eine Gruppe junger Erwachsener zum Song “L’amour toujours” von DJ Gigi D‘Agostino “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus” sangen? Das juristische Nachspiel ist beendet – und die Staatsanwaltschaft Flensburg sieht darin keine Volksverhetzung.

Ein paar junge Erwachsene hatten am Pfingstwochenende des letzten Jahres in einem Club gefeiert. Als das Lied “L’amour toujours” des DJs Gigi D‘Agostino läuft, singt die feuchtfröhliche Runde zur Melodie “Deutschland den Deutschen, Ausländer raus”. Das Ganze wurde auf Video aufgenommen und schlussendlich medial ausgeschlachtet. Mit dem Ergebnis, dass diese jungen Leute auch persönliche Nachteile erleben mussten.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg erhob daraufhin Anklage wegen Volksverhetzung (Artikel 130 Strafgesetzbuch). Doch nun verkündete sie nach Sichtung des Videomaterials, dass es nicht genügend Anhaltspunkte für eine weitere Verfolgung der Angelegenheit gebe, so ein aktueller Bericht. Es gebe keinen “zweifelsfreien Rückschluss” darüber, dass die betroffene Personengruppe “eine aggressive Missachtung und Feindschaft” in der Bevölkerung erzeugt habe oder diese gesteigert werden sollte.

Deshalb bleibe der Gesang eine durch das Grundgesetz nach Artikel 5 geschützte Meinungsäußerung, so die Staatsanwaltschaft. Lediglich jener junge Mann, der den rechten Arm im Takt der Musik in der Luft schwenkte, während er mit seinen Fingern unter der Nase einen Hitlerschnauz simulierte, wird bestraft. Dies gelte als Verwendung eines verfassungswidrigen Kennzeichens nach Artikel 86a des Strafgesetzbuches. Er muss nun 2.500 Euro an Strafe zahlen. Sollten das Gericht und der Beschuldigte zustimmen, gilt er als nicht vorbestraft und kommt damit noch mit einem blauen Auge davon.

Wie schon in einigen anderen Fällen zuvor führt die voreilige Anklage von Staatsanwaltschaften bei offensichtlichen Meinungsdelikten zur Verschwendung von Zeit und Geld durch das Justizsystem. Anstatt sich um wirkliche Kriminelle zu kümmern, wird der Justizapparat von der Politik vereinnahmt, um unliebsame Meinungsäußerungen zu verfolgen. In Zeiten, in denen die Systemparteien den rechtlich zulässigen Rahmen der Meinungsfreiheit immer weiter beschneiden wollen, scheint das deutsche Rechtssystem aber immerhin teilweise noch zu funktionieren.



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Von Veritatis

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