„Wenn sich jemand als trans identifiziert, ändert das sein Geschlecht nicht in Bezug auf das Gesetz“ – das stellte die britische Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission in einem vorläufigen Update ihrer Richtlinien am Freitag fest. Gemäß dem Urteil des Supreme Courts von Mitte April wird festgehalten: „Eine Transfrau ist ein biologischer Mann“. Deshalb dürfe er auch nicht auf eine Frauentoilette.

Konkret wird in dem Update festgehalten, dass das Supreme-Court-Urteil Auswirkungen auf viele Organisationen und Bereiche hat: Auf den Arbeitsplatz, Sportorganisationen, Schulen, Verbände sowie Dienstleister, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Das betrifft Krankenhäuser, Geschäfte, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Zufluchtsorte und Beratungsstellen.

In Bezug auf Arbeitsplätze und Dienstleistungen heißt es dann: „Transfrauen (biologische Männer) sollten die Fraueneinrichtungen nicht nutzen dürfen, und Transmänner (biologische Frauen) sollten die Männereinrichtungen nicht nutzen dürfen“. Andernfalls würde dies bedeuten, dass es sich nicht mehr um „eingeschlechtliche Einrichtungen“ handelt.

Für Schulen seien „Single-Sex-Toiletten“ für Kinder ab dem Alter von acht Jahren verpflichtend. Es sei außerdem obligatorisch, dass ab dem Alter von elf Jahren getrennte Umkleiden für Mädchen und Jungen bereitgestellt werden. Trans-Mädchen oder -Jungen sollen ganz explizit nicht die Toiletten oder Umkleiden des anderen biologischen Geschlechts nutzen dürfen.

Ähnlich entschied vergangene Woche auch ein Gericht in Edinburgh, nachdem die Eltern eines Jungen gegen die Schulbehörde geklagt hatten, weil es nur geschlechtsneutrale Toiletten gab. Der zuständige Richter urteilte, dass an schottischen Schulen „Single-Sex“-Toiletten bereitgestellt werden müssen. Kinder dürften also nicht genötigt werden, auf geschlechtsneutrale Toiletten zu gehen (Apollo News berichtete).

In ihrer Mitteilung kündigt die Menschenrechts- und Gleichstellungskommission an, der Regierung bis Ende Juni die vollständigen aktualisierten Richtlinien zur Genehmigung vorlegen zu wollen. Sie sollen dann im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes umgesetzt werden. Das betrifft auch Regelungen in Bezug auf den Leistungssport.

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Von Veritatis

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