Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter hatte von der Bundesregierung Auskunft darüber verlangt, welche „Nichtregierungsorganisationen“ am Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen beteiligt sind. Das Auswärtige Amt gab diese als geheim eingestuften Informationen nicht preis. Keuter sah sich in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt und begann ein sogenanntes Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Doch sein Kampf um mehr Transparenz scheiterte – am Mittwoch (30.04.2025) wurde seine Klage abgewiesen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter hatte im März 2023 mittels einer parlamentarischen Anfrage an die Bundesregierung versucht, die Namen der NGOs zu erfahren, die als meldeberechtigte Stellen Schutzsuchende aus Afghanistan vorschlagen dürfen. Die Bundesregierung verweigerte die Auskunft mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und stufte die Informationen als geheim ein. Da Keuter sein Abgeordnetenrecht auf Information verletzt sah, zog er vor das Bundesverfassungsgericht, um die Regierung zur Offenlegung zu zwingen, scheiterte jedoch.
Das Gericht wies die Klage als unzulässig ab. „Der Antragsteller hat nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, dass er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte“, teilten die Karlsruher Richter mit. Es wurde argumentiert, dass Keuter lediglich die allgemeinen Maßstäbe des Gerichts zur Geheimhaltung und Abwägungspflicht der Regierung wiedergegeben habe. Eine Anwendung dieser Maßstäbe auf die Beantwortung der Einzelfrage und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Bundesregierung seien unterblieben. Daher sei die Möglichkeit einer Rechtsverletzung „nicht hinreichend erkennbar“.
Das Bundesaufnahmeprogramm, initiiert unter anderem vom Auswärtigen Amt unter Außenministerin Annalena Baerbock, zielt darauf ab, angeblich besonders gefährdete Afghanen (z. B. Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Frauenrechtler) nach Deutschland zu bringen. NGOs spielen eine zentrale Rolle, indem sie Kandidaten für die Aufnahme vorschlagen. Die Bundesregierung betont, dass die Anonymität der beteiligten Organisationen notwendig sei, um deren Sicherheit sowie die der vorgeschlagenen Personen zu gewährleisten. Die Auswahl dieser NGOs und ihre genaue Rolle sind jedoch intransparent. Es gab Berichte über mutmaßlichen Visamissbrauch und die Aufnahme nicht gefährdeter Personen. Kritiker, darunter Vertreter der AfD und Teile der Bundespolizeigewerkschaft, äußerten Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Sicherheitsüberprüfung im Auswahlprozess. Das öffentliche Interesse an der Offenlegung dieser Machenschaften ist durchaus groß.
Stefan Keuter warnte, dass die Entscheidung es der Regierung erlaube, jede Auskunft zu verweigern, was das Kontrollrecht des Parlaments untergrabe. Das Fragerecht der Abgeordneten sei essenziell, um die Regierung zu kontrollieren, und werde so ausgehebelt, erklärte er gegenüber der Jungen Freiheit. Das Urteil bezeichnete er als „politisch motiviert“.
Die neue Koalition aus Union und SPD plant die Einstellung des Aufnahmeprogramms und hat sämtliche Charterflüge vorerst gestoppt. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. In Pakistan warten noch 2.600 Afghanen mit Aufnahmezusage auf ihre Einreise nach Deutschland. Linke NGOs will die neue Regierung jedenfalls weiter mit Steuergeldern versorgen.