Das dem Innenministerium und somit (noch wenige Tage) Nancy Faeser unterstellte Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD nun vollständig als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” ein. Warum genau, sprich: das konkrete Gutachten, möchte es praktischerweise nicht veröffentlichen. Die in einer Pressemitteilung geäußerte Begründung lassen Staatsrechtler jedenfalls nicht gelten.

Vollständig entzaubert wurde der sogenannte Verfassungsschutz bereits im Buch “Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik” von Mathias Brodkorb (einem ehemaligen SPD-Abgeordneten und -Minister aus Mecklenburg-Vorpommern): Er legte darin dar, dass die Skandal-Behörde, die sich zunehmend politisch instrumentalisieren lasse, entweder umfassend reformiert oder besser ganz abgeschafft werden sollte.

Spätestens seitdem sind es in erster Linie Systemmedien und deren unkritische und unbedarfte Leserschaft, die den Meldungen der Behörde noch uneingeschränktes Vertrauen schenken. Doch genau dieses stetige Auseinanderdriften von Staatsapparat und Bürgern, die sich von der Politik nicht mehr vertreten fühlen, lässt die Macht des Altparteienkartells weiter schwinden. Die steigenden Umfragewerte der AfD zeigen das deutlich – dass nun, obwohl die alte Regierung in wenigen Tagen abgelöst wird und der Verfassungsschutz nicht einmal mehr einen Präsidenten hat, noch schnell diese Attacke auf die wichtigste Oppositionspartei gefahren wird, ist zwar höchst fragwürdig und schädlich, aber in Wahrheit wohl nicht überraschend.

Dass man so zugleich einen Angriff auf (nach aktuellen Umfragewerten) ein Viertel der Wählerschaft durchführt, das kurzerhand zu Unterstützern von Rechtsextremisten (und somit wohl selbst zu Extremisten) umgedeutet wird, wird übersehen oder bewusst in Kauf genommen. Manch einer könnte meinen, dass die Bevölkerung durch diese Agitation tatsächlich radikalisiert werden soll.

Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla kritisieren die Erklärung des sogenannten Verfassungsschutzes scharf und verorten hier einen Schlag gegen die Demokratie:

“Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie: In aktuellen Umfragen führt die AfD als stärkste Kraft. Die Bundesregierung ist nur noch vier Tage im Amt. Der Geheimdienst verfügt noch nicht einmal mehr über einen Präsidenten. Und die Einstufung als sog. ‘Verdachtsfall’ ist nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Trotzdem wird die AfD als Oppositionspartei nun kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert. Der damit verbundene, zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert. Die AfD wird sich gegen diese demokratiegefährdenden Diffamierungen weiter juristisch zur Wehr setzen.”

Scharfe Kritik von Staatsrechtlern

Auch der bekannte Staatsrechtler Dietrich Murswiek äußert scharfe Kritik. Gegenüber der Jungen Freiheit sagte er: „Die Presseerklärung des Bundesamts für Verfassungsschutz stützt sich ausschließlich auf die Behauptung, die AfD sei geprägt durch ihre Mißachtung der Menschenwürde, und dies ergebe sich aus ihrem ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnis. Dieser Vorwurf ist nicht neu, aber er ist falsch. Die Presseerklärung läßt nicht erkennen, daß das Gutachten, das der Einstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ zugrunde liegt, neue Erkenntnisse enthält, die den Vorwurf des Verfassungsschutzes beweisen.“

Stattdessen sammelte man offenbar einfach noch mehr Äußerungen, „die ebenso wie fast alle der bisher als Anhaltspunkte für eine extremistische Ausrichtung der AfD verwendeten Äußerungen nicht geeignet sind, den Vorwurf zu belegen, die AfD wolle die Menschenwürdegarantie beseitigen“. Für Murswiek steht fest: Das “ethnisch-kulturelle Volksverständnis”, für das die AfD am Pranger steht, “ist per se nicht verfassungsfeindlich und verletzt insbesondere nicht die Menschenwürde”. Die Behauptung, dass bestimmten Bevölkerungsgruppen ein rechtlich abgewerteter Status zugewiesen werden solle, sei eine “Unterstellung”, die nach Murswieks Kenntnis nicht durch Wortmeldungen von AfD-Politikern belegt sei.

Ähnlich negativ fällt die Analyse des Verfassungsrechtlers Prof. Volker Boehme-Neßler gegenüber Apollo News aus:

Er betont insbesondere, dass es “fast ein Skandal” sei, dass das Gutachten nicht veröffentlicht wird, denn die Öffentlichkeit müsse sehen können, worauf das Urteil sich stützt. Die Begründung laut Pressemitteilung sieht er als “dünn” an – gemäß ethnischer Abstammung Unterschiede zwischen Menschen zu machen, entspräche nicht der Verfassung, doch Boehme-Neßler wirft die Frage auf, inwieweit denn nun bewiesen wäre, dass die AfD als Ganzes das ihr Vorgeworfene überhaupt praktiziert. An ausländerfeindlichen Aussagen von irrelevanten Funktionären ohne Macht und Einfluss in der Partei kann man so ein Urteil kaum aufhängen. Zur Einschätzung müsste das Gutachten kritisch geprüft werden – dass es nicht publiziert wird, sagt an dieser Stelle wohl alles.

Die vollmundige Behauptung von Nancy Faeser, dass vollkommen politisch unabhängig gehandelt wurde, demontierte er: “Juristisch gesehen ist es so, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz weisungsgebunden gegenüber dem Innenministerium ist. Das heißt, wenn Frau Faeser Weisungen erteilt, dann müssen sich die Beamten beim Bundesverfassungsschutz daran halten. Ich halte das für ein verhältnismäßig durchsichtiges politisches Manöver von Frau Faeser.”



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Von Veritatis

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