Ein zum Tatzeitpunkt 45-Jähriger aus Schweich soll Robert Habeck, Olaf Scholz und Karl Lauterbach auf Facebook beleidigt haben: „Stellt diese Vaterlandsverräter endlich an die Wand, wo sie hingehören“. Außerdem wurden Ampel-Politiker in dem Beitrag vom 24. Januar 2024 als „Missgeburten“ und „Schwachköpfe“ bezeichnet, wie der Volksfreund am Mittwoch berichtete. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz klagte den Mann wegen Beleidigung in Tateinheit mit Belohnung und Billigung von Straftaten an.

Der Mann bestreitet vor dem Gericht in Trier jedoch, den Beitrag auf Facebook verfasst zu haben. Er sagt: „Ich bin kein Facebooker“, er verwende lediglich TikTok. Sein iPad und sein Handy lägen in seiner Wohnung offen herum, sodass auch andere Menschen aus seiner Wohnung darauf Zugriff hätten. „Ich habe sie gewählt“, sagt er über die Politiker, die er beleidigt haben soll. „Traurig, dass ich das hier sagen muss.“

Die Richterin konfrontiert ihn am ersten Verhandlungstag daraufhin mit weiteren Posts, die er verfasst haben soll, in denen er Kritik an den Grünen äußert: „Vom Schreibstil sind die ja alle sehr ähnlich. Es sieht nicht so aus, als hätten verschiedene Personen die Posts verfasst.“ Der Mann hat 16 Vorstrafen. Er wurde unter anderem wegen Körperverletzung, Drogendelikten und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

Als er den Facebook-Eintrag 2024 verfasst haben soll, befand er sich noch im Bewährungszeitraum wegen zwei Verurteilungen wegen Drogenhandels und -besitzes in den Jahren 2020 und 2021. Der Bewährungshelfer stellte ihm eine positive Sozialprognose aus, weil er kooperativ war und sich ruhig verhalten habe. Am ersten Verhandlungstag hat es noch kein Urteil gegeben, weil nicht alle Beteiligten in die Akte der Generalstaatsanwaltschaft Einsicht hatten.

So lagen die Strafanträge der Minister noch nicht vor. Aus der Akte der Staatsanwaltschaft geht jedoch hervor, dass Lauterbach und Habeck einen Strafantrag gestellt haben, wohingegen Olaf Scholz darauf verzichtet hat. Am zweiten Verhandlungstag soll das Urteil verkündet werden, wenn alle Akten beschafft wurden. Die Strafe allein für Billigung von Straftaten liegt bei einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren.

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Von Veritatis

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