Eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten oder Transitländer ist nach einer durch das Bundesinnenministerium veranlassten Prüfung grundsätzlich rechtlich möglich. Dabei gibt es hohe praktische Hürden und Kosten.

Entscheidend bei Kooperationen mit Drittstaaten sei daher „ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union“, so die scheidende Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Faeser legte den Bericht am Sonntag vor.

Sie erklärte, dass Kooperationen mit Drittstaaten ein weiterer Baustein sein könnten, um „irreguläre Migration“ zu begrenzen. Faeser wies darauf hin, dass die Erfahrungen in Großbritannien gezeigt hätten, dass solche Versuche „immense Kosten“ verursachen und scheitern könnten.

BMI: Keine Hinweise auf Kooperation der Staaten

Darin hatten sich Experten aus den Bereichen Migration und Recht mit verschiedenen Modellen beschäftigt. Es fanden auch Gespräche mit der EU-Kommission und dem UN-Flüchtlingshilfswerk statt.

Ein Beispiel dafür ist der Plan Großbritanniens für Asylverfahren in Ruanda. Italiens Vereinbarung zu Asylverfahren in Albanien wurde ebenso aufgegriffen wie das „Hinwegmodell“, bei dem die Prüfung des Schutzstatus vor Erreichen europäischen Bodens in einem Transitstaat erfolgt.

Der nun vorgelegte Abschlussbericht verweist zum einen darauf, dass alle Modelle mit teils „wesentlichen Rechtsänderungen“ auf nationaler und europäischer Ebene verbunden seien.

Auch bestünden hohe rechtliche Anforderungen an den jeweiligen Drittstaat. Abgesehen davon, dass nur eine kleine Anzahl von Staaten für solche Modelle überhaupt in Frage komme, gibt es laut BMI bisher keine Hinweise auf eine Bereitschaft dieser Staaten zu einer Kooperation.

Drittstaatenmodell mit hohen Kosten

Die Auslagerung der Prüfung sei andererseits mit hohen Kosten verbunden, etwa durch neue Behördenvorgänge und zusätzliches Personal, das zeitweise in dem Drittstaat im Einsatz ist.

Außerdem kämen „finanzielle Anreize für den Drittstaat für eine entsprechende Kooperation sowie die Kosten für entsprechenden Kapazitätsaufbau im Drittstaat in Betracht“, heißt es weiter. Vor Ort müsse es ein funktionierendes Schutzsystem für die Menschen geben, bevor ein solches Modell umgesetzt werden könne.

Grundsätzlich könne etwa ein Drittstaatenkonzept wie das Ruanda-Modell „allenfalls einen Baustein einer umfassenden Migrationspolitik darstellen“, so der Bericht.

Es dürfte außerdem „nur dann handhabbar sein, wenn es auf bestimmte Fallkonstellationen beschränkt bleibt“. Nationale Alleingänge seien dabei nicht zielführend.

Faeser erklärte zu dem Bericht, über mögliche politische Schlussfolgerungen werde nun „die künftige Bundesregierung zu entscheiden haben“. Sie gibt ihr Amt nächste Woche ab, ihr Nachfolger wird der CSU-Politiker Alexander Dobrindt. (afp/red)



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Von Veritatis

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