Das umstrittene „Pandemieabkommen“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stand heute, Mittwoch, im EU-Ausschuss des Bundesrats zur Debatte.
FPÖ warnt vor Souveränitätsverlust
Der Fraktionsvorsitzende der FPÖ-Bundesräte, Andreas Spanring, kritisierte es scharf, weil es eine massive Gefährdung der nationalen Souveränität Österreichs in der Gesundheitspolitik sowie der Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung berge. Spanring warnte vor einem automatischen Folgen supranationaler Vorgaben, das – aus Sicht der FPÖ – bereits während der Corona-Maßnahmen zu erheblichen Schäden geführt habe.
Forderung nach Ablehnung der WHO-Änderungen
Die FPÖ forderte die Bundesregierung auf, der aktuellen Fassung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nicht zuzustimmen und für die Wahrung der nationalstaatlichen Zuständigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen zu sorgen. Laut Spanring würden die geplanten Änderungen die Entscheidungsgewalt in Gesundheitsfragen aus den Händen der Nationalstaaten reißen.
Kritik an WHO-Finanzierung und möglicher Zwangsmaßnahmen
Spanring kritisierte zudem die aus seiner Sicht mangelnde demokratische Legitimation der WHO. Die Organisation sei überwiegend privat – etwa von Milliardären oder der Pharmaindustrie – finanziert, was eine unabhängige Entscheidungsfindung in Frage stelle.
Empfehlungen der WHO könnten als Grundlage für nationale Zwangsmaßnahmen wie Lockdowns oder Impfpflichten dienen, was die FPÖ entschieden ablehnt.
Stillhalteverfahren als besondere Gefahr
Besonders kritisch bewertete Spanring das sogenannte Stillhalteverfahren. Dieses sieht vor, dass die Änderungen der IGV automatisch in Kraft treten, sofern kein rechtzeitiger Vorbehalt eingelegt wird.
Österreich habe bisher keinen Einspruch erhoben, weshalb die FPÖ nun zu einem solchen aufgefordert habe. Der entsprechende Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Ausschuss. ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos sprachen sich für das Pandemieabkommen aus.
Globale Antwort auf Gesundheitskrisen
Eine Expertin des Gesundheitsministeriums erläuterte die Hintergründe der geplanten IGV-Änderungen. Ziel sei es, auf globale Gesundheitskrisen künftig schneller und besser reagieren zu können.
Die „Corona-Pandemie“ habe Schwächen der bisherigen Regelungen offengelegt, etwa bei der ungleichen Verteilung von Impfstoffen und medizinischer Ausrüstung. Die Änderungen seien ab Juni 2024 beschlossen und träten in Kraft, wenn kein Einspruch erfolgt.
Einheitsmeinung bei ÖVP, SPÖ, Grünen und Neos
Die ÖVP betonte die Notwendigkeit rechtzeitiger Klärung offener Fragen und stellte fest, dass das Abkommen gesetzlich beschlossen werden müsse. SPÖ-Vertreter warnten vor Falschinformationen zur WHO und befürworteten internationale Solidarität. Die Grünen bezeichneten das Abkommen als positiv und wiesen auf dessen Bedeutung für den globalen Austausch von Wissen und Medikamenten hin. Die Neos sprachen sich für eine kritische Aufarbeitung der „Corona-Pandemie“ auf europäischer Ebene aus.
Gesundheitsministerium: WHO-Empfehlungen nicht bindend
Die Vertreterin des Gesundheitsministeriums stellte klar, dass die WHO keine rechtsverbindlichen Anordnungen erlassen könne. Lockdowns oder Impfpflichten seien in den vorgeschlagenen IGV-Änderungen nicht vorgesehen. Zudem würden alle Änderungen im Rahmen eines von den Mitgliedsstaaten geführten Prozesses verhandelt. Doch daran besteht insbesondere nach der Corona-Zeit erheblicher Zweifel.