Vor dem Landesgericht Wiener Neustadt fielen in dieser Woche die Urteile gegen die zwei Männer, die im November 2024 auf einem Feldweg bei Möllersdorf (Niederösterreich) eine 74-jährige Seniorin in ihr Auto gezerrt und vergewaltigt hatten. Der Haupttäter, ein 21-jähriger Bosnier, wurde zu acht Jahren Haft, sein Komplize, ein 29-Jähriger aus Kroatien, zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

An dem Samstagmorgen wollten sich die Beschuldigten nach einer durchzechten Nacht noch eine Kokain-Line gönnen. Um dabei nicht gestört zu werden, fuhren sie zu dem Parkplatz. Die Seniorin hatte das Pech, während eines Spaziergangs mit ihrem Hund an dem geparkten Auto vorbeizukommen. Da sie hineingeschaut hatte, sprang der Bosnier heraus, packte die Frau von hinten, hielt ihr mit einem Tuch den Mund zu und zerrte sie ins Auto. Dort zwang er sie zum Oralverkehr. Als sie sich zur Wehr setzte, schlug er ihr mehrmals mit der Faust ins Gesicht. Anschließend legte er sich auf die Seniorin. Als sein Begleiter ihn warnte, dass die Polizei komme, die von einem aufmerksamen Passanten alarmiert worden war, ließ er von seinem Opfer ab und flüchtete – die beiden Angreifer wurden in der Nähe des Tatorts festgenommen.

Der 29-jährige Kroate soll die sexuellen Handlungen beobachtet, den Fuß der Frau festgehalten und Wache gehalten haben. Als er merkte, dass die Polizei nahte, soll er das Opfer mit den Worten bedroht haben: „Wehe, du sagst irgendwas, wenn du irgendwas sagst, werde ich dich finden, ich werde deine Familie finden und ihr werdet es bereuen!“ Vor Gericht erklärte er, er habe in Panik gehandelt, da er vorbestraft sei. Zudem habe er Angst vor seinem Begleiter gehabt, der häufig eine lange Schere mit sich geführt habe.

Das Opfer erlitt eine Schädelprellung, Hämatome sowie Abschürfungen. Laut Anklage leidet die Rentnerin bis heute unter erheblichen psychischen Folgen, wie Depressionen, Angstzuständen und Schlafstörungen.

Der 21-Jährige gestand die Tat vor Gericht. Er behauptete, durch die Drogen und den Alkohol beeinträchtigt gewesen zu sein. Während er bei der Polizei zunächst von sechs bis zehn Bieren und drei bis vier „Lines“ Kokain gesprochen hatte, änderte er diese Angabe vor Gericht auf etwa 20 Bier, mehrere Whiskey und rund 30 „Lines“ Kokain. Zudem gab er an, unter Epilepsie zu leiden und deshalb Medikamente einzunehmen und berief sich auf eine Wechselwirkung mit dem Alkohol und den Drogen. Keine zwei Stunden nach der Tat hatte er jedoch nur 0,33 Promille Alkohol im Blut.

Am Montagnachmittag wurden die Urteile verkündet, die noch nicht rechtskräftig sind: acht Jahre Haft für den Haupttäter und fünfeinhalb Jahre Haft für den Komplizen. Im Hinblick auf die Tortur, die die Seniorin erleiden musste, sind das milde Urteile. Zudem besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Haftstrafen gar nicht vollständig verbüßt werden müssen.



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Von Veritatis

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